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Den Sekt können wir getrost im Eis lassen, Selters reicht: Unser kleines Honorarplus kommt ab 1. Januar 2020. Aber mit dem Rx-Versandverbot wird’s wohl trotz Bundesrat-Fürsprache nichts: Das BMG will partout nicht, denn Versand gefährdet die Gesundheitsversorgung nicht, aber ein Verbot die Versender. Schlecht sieht’s auch für die digitale Zukunft aus: Wegen Hard- und Software-Mängel kommt sie erst Ende 2020, oder 2021, oder… Es gibt Wichtigeres: Lieferengpässe! Da helfen doch Rabattverträge, schwallt der Ersatzkassenverband. Mit der Wahrheit haut der ABDA-Präsident auf den Tisch: In den Apotheken ist es so schlimm wie noch nie. So ist es.
14. Oktober 2019
Armin Hoffmann ist der neue Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Armin Hoffmann ist ein Apotheker ohne Apotheke, er arbeitet in der pharmazeutischen Industrie. Ein Industrieapotheker als Kammerpräsident ist ein Novum. Da stellen sich Fragen. Hat er ausreichend Zeit für sein Amt? Stellt ihn sein Arbeitgeber ausreichend Zeit für seinen Präsidentenposten zur Verfügung? Bekommt er wie die anderen Kammerpräsidenten ein Honorar, um eine Vertretung zu bezahlen? Und überhaupt, mein liebes Tagebuch, ein Industrieapotheker, der sich mehrheitlich für die Offizinapotheke einsetzen muss – kann das gut gehen? Aus seinen Antworten im DAZ.online-Interview lässt sich ablesen: Das kann gut gehen, er ist auf einem guten Weg! Zum einen kennt er natürlich den Apothekenbetrieb (er hat sechs Jahre lang in der Offizin gearbeitet). Und zum andern bringt es einen erfrischenden Wind in die Landschaft, wenn ein Kammerpräsident mit dem Blick von außen auf die Apotheken schaut, wenn er, wie er sagt, als Kunde in die Apotheke geht. Was er vor hat: Er möchte die Apothekers noch mehr als Fachfrauen und -männer für Arzneimittel in den Köpfen der Menschen verankern, das Angebot von Dienstleistungen bekannter machen, die Apothekers weg vom Image der Schubladenzieher bringen und die Apotheken fit machen, um mit Konkurrenten wie Versendern mitzuhalten. Er denkt zum Beispiel über die Einführung einer Notruf-Hotline nach, organisiert von der Kammer, bei der sich Menschen melden, die Fragen zu ihrer Arzneitherapie haben. Und was die ABDA angeht, so ist sich Hoffmann darüber im Klaren: Austreten aus der ABDA will er nicht, dieser Verein leistet wertvolle Arbeit. Aber: „Die ABDA muss sich mehr Mühe geben, uns zu verstehen, mehr in die Länder reinhorchen. Die ABDA hat zu der kleinen Vor-Ort-Apotheke den Draht verloren und umgekehrt. Ich glaube, dass die ABDA ein Kommunikations- und ein Promotion-Problem hat.“ Mein liebes Tagebuch, dem ist nichts hinzuzufügen. Drücken wir ihm die Daumen, dass er die ABDA in diesen Themen zum Umdenken bringt.
Fast wie's Warten aufs Christkind: Wir warten darauf, wie sich die Bundesregierung auf die Forderung des Bundesrats äußert, ein Rx-Versandverbot (RxVV) einzuführen. Um die Wartezeit zu verkürzen, hat CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich dankenswerterweise schon mal eine Anfrage an die Bundesregierung losgelassen. Die Antwort liegt vor, sie lässt tief blicken, mein liebes Tagebuch, da tun sich Abgründe auf – nix mit Christkind. Das BMG lässt wissen, dass Maßnahmen wie das Rx-Versandverbot mit „hinreichenden, belegbaren Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden und zur Erreichung des Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sein“ müssten. Tja, und ums kurz zu machen: Das alles liegt nach Einschätzung des BMG nicht vor, denn aus Sicht der Bundesregierung wäre ein RxVV ein Eingriff, der nur schwer begründet werden könnte. Besonders tiefer Einblick: Ein Verbot des Versandhandels würde die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden. Schluchz, mir kommen die Tränen, mein liebes Tagebuch. Bisher haben die Versender doch auch kaum Rezepte beliefert und waren nicht gefährdet. Außerdem, wie kann die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein, wenn man OTCs für ‘nen Appel und ’n Ei raushaut? Und noch eine Super-Begründung pro Versandhandel aus dem BMG: Weil er seit dem Jahr 2004 in Deutschland zulässig ist und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt hat. So einfach kann man’s sich machen: Bisher keine Toten, also wo ist die Gefahr? Fazit: Auch diese Antworten des BMG zeigen: Man will schlicht und einfach nicht. Da zählt fürs BMG sichtlich auch nicht das Argument, dass etliche Vor-Ort-Apotheken, vor allem auf dem Land, durch die Versender in ihrer Existenz gefährdet sein könnten – Argumente dieser Art gelten nur für Versender, nicht für unsere Apotheken. Mein liebes Tagebuch, nochmal: Man will einfach nicht; es ist keine verfassungs- oder europarechtliche Entscheidung, sondern eine politische.
15. Oktober 2019
Man sollte viel öfters auf Philosophen hören! Wirklich? „Online-Shoppen hat die urbane Kultur zerstört“ und „Nicht jede Innovation ist ein Fortschritt“, hat Philosoph Richard David Precht dem Handelsblatt gesagt. So ist es. Das kann man unterschreiben. Und daher schlägt Precht vor, Internet-Bestellungen zusätzlich mit 25 Prozent zu besteuern zugunsten der Kommunen, die das Geld zur Strukturentwicklung verwenden könnten. Das lässt aufhorchen, das ist ein echter Schlager. Klingt verlockend. Aber beim zweitem Blick kommen einem auch Zweifel. Lassen wir mal Arzneimittel außen vor: Sollte wirklich jede Internetbestellung besteuert werden? Gibt es mittlerweile nicht auch Waren, die es sinnvollerweise nur per Internet gibt, da z. B. die Lagerhaltung in einem herkömmlichen Geschäft überhaupt nicht mehr machbar wäre? Und vor allem: Was brächte es, wenn wir jetzt mit der Besteuerung anfingen? Wäre das nicht viel zu spät? Sind die „urbanen Strukturen“, was den inhabergeführten Einzelhandel betrifft, nicht schon längst über die Wupper? Darüber, mein liebes Tagebuch, könnte man sicher trefflich philosophieren.
16. Oktober 2019
Es war einmal eine große Apothekenreform, die unsere Apotheken stärken sollte. Da blitzte anfangs sogar einmal ein Rx-Versandverbot auf, da waren unsere, wenn auch bescheidenen, Honorarverbesserungen drin, außerdem strukturelle Verbesserungen für den Botendienst, für unsere Dienstleistungen, für unsere fachliche Tätigkeiten und sogar Modellvorhaben fürs Impfen in Apotheken. Es war einmal. Die Apothekenreform zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken ist mittlerweile ein zerfleddertes Etwas. Also, Schluss mit der Gesetzesromantik, entscheidend ist, was hinten rauskommt. Unser Honorarplus für den Notdienstfonds und für die BtM-Doku sind in eine Sammelverordnung eingeflossen. Unlängst wurde bekannt, dass das geplante Modellvorhaben zu Grippeschutzimpfungen in Apotheken ins Masernschutzgesetz kommen soll. Und jetzt sollen auch noch die geplanten Wiederholungsverordnungen zusammen mit dem Masernschutzgesetz im Bundestag besprochen werden. Ein Grund für das Zerpflücken der Apothekenreform liegt sicher darin, dass die EU-rechtliche Überprüfung des geplanten Boni-Verbots, das ins Sozialgesetzbuch aufgenommen werden soll, Zeit braucht: Die EU-Kommission ist derzeit noch nicht arbeitsfähig, bis alle Posten besetzt sind, kann es dauern. Und offen ist, wie das Ergebnis der Prüfung aussehen wird. Mein liebes Tagebuch, vor diesem Hintergrund ist es nur sinnvoll, wenn bestimmte Themen aus dem Apothekenstärkungsgesetz ausgegliedert werden, in eigenen Verordnungen landen oder an andere Gesetze angehängt werden – bevor ein negatives Urteil aus Brüssel die gesamte Apothekenreform verzögern oder gar blockieren würde. Da bleibt die Frage: Warum hat man nicht von Anfang das Thema RxVV und Boni-Verbot in ein eigenes Gesetz gepackt und alle anderen apothekenrelevanten Verbesserungen für ein separates Gesetz vorgesehen?
Fortschritt kann manchmal dauern und dauern und dauern. Eigentlich sollten alle Apotheken in Deutschland bis Ende September 2020 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein, fordert die Bundesregierung. Pustekuchen, so schnell geht das nicht, sagt die ABDA und glaubt, dass dies erst Ende 2020 möglich sein kann. Der Grund: Es fehlt noch immer die entsprechende Soft- und Hardware, die Hersteller könnten noch nicht liefern, und diese sind wiederum von den Vorgaben und Prüfung der Gematik abhängig. Mein liebes Tagebuch, mit ihren Sorgen liegt die ABDA richtig, bei den Herstellern der Hardware (z. B. die Konnektoren) klemmt’s hinten und vorne. Und selbst wenn alle Kästchen und Boxen rechtzeitig da wären, müssten noch Feldtests gemacht werden, ob alles zusammen läuft. Und das dauert. Also, mein liebes Tagebuch, bleiben wir mal gaaaaanz realistisch: Ende September 2020 wird’s nichts, auch nicht Ende Dezember 2020. Wenn alles Ende 2021 richtig rund läuft, können wir zufrieden sein. Das wird die IT-Realität sein.
Der nächste Schritt zum PTA-Reformgesetz: Das Bundeskabinett hat sich zur Stellungnahme des Bundesrats geäußert, der zahlreiche Vorschläge zur Änderung des PTA-Reformgesetzes machte. Von den 51 Anträgen des Bundesrates lehnt das Kabinett die meisten ab, aber manchen folgt das Kabinett. So ist man sich z. B. einig, dass das Gesetz erst 2023 statt 2021 in Kraft treten soll. Teilweise stimmt die Regierung auch dem Antrag zu, dass PTA in gewissen Bereichen ohne Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten ausführen dürfen. Und was einen der Knackpunkte der Reform betrifft, nämlich die Ausbildungsdauer (Bundesrat, Adexa und PTA-Verband möchten drei Jahre, die ABDA weiterhin nur zweieinhalb Jahre), so will die Bundesregierung eine Verlängerung auf drei Jahre zumindest mal prüfen. Mein liebes Tagebuch, das kann noch etwas werden in Richtung drei Jahre.
17. Oktober 2019
Rx-Versand verbieten oder nicht? Rx-Boni deckeln oder verbieten? Die Gespräche, die zu diesen Fragen seit Oktober 2016 zwischen Bundesregierung, Apothekerfunktionären und Vertretern von EU-Versendern liefen, sind zahlreich. Allein seit dem Amtsantritt von Spahn im Frühjahr 2018 sollen 24 Gespräche zwischen Regierungsvertretern und Lobby-Organisationen aus dem Apothekenmarkt sowie Unternehmen und anderen Institutionen stattgefunden haben – das geht aus einer Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung hervor. Immerhin, laut dieser Auflistung führten die meisten dieser Gespräche (18) die Apotheker oder apothekernahe Organisationen (z. B. Noweda und Adexa). Aber klar, auch die liebe Versender-Corona hatte sich bemüht, ihren Einfluss geltend zu machen. Ganz vorne dran Max Müller vom DocMorris-Vorstand und zugleich auch Chef des EU-Versender-Verbands EAMSP. Was beredet wurde, weiß man nicht, das ist nicht öffentlich. Aber dass Müller einen guten Draht zu Spahn hat, pfeifen die Spatzen von den Dächern. Was haben all die Gespräch gebracht: Spahn wollte eine Deckelung von Rx-Boni, worüber sich die Versender sicher gefreut hätten, konnte sich aber in seiner eigenen Fraktion nicht durchsetzen. Geblieben ist, dass die Bundesregierung nichts von einem RxVV hält, aus verfassungs- oder europarechtlichen Gründen, heißt es. Und damit können die Versender auch zufrieden sein.
Die ursprünglichen Pläne für ein Apotheken-Stärkungsgesetz zerfallen in Einzelprojekte (siehe den Tagebuch-Eintrag vom 16. Oktober). So manches wird ausgeklammert und in separaten Verordnungen geregelt, aber die Themen Makelverbot und Dienstleistungen bisher nicht. Dabei wäre es gerade bei diesen Punkten sinnvoll, sie auf einen eigenen Gesetzgebungsweg zu schicken, um sie nicht in den Wirren von RxVV-Querelen zu verzögern oder gar untergehen zu lassen. DAZ-Wirtschaftsexperte Müller-Bohn hat sich mit dieser Frage in einem Kommentar auf DAZ.online befasst.
18. Oktober 2019
Man glaubt es kaum! Halleluja, was lange währt, wird endlich wahr – die Apotheken bekommen eine kleine Aufbesserung des Honorars. Eine Flasche Sekt müssen wir deswegen sicher nicht kaltstellen, Selters reicht. Immerhin, es ist soweit: Am kommenden Montag werden im Bundesgesetzblatt die Änderungen der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung verkündet. Und da steht drin, dass es ab dem 1. Januar 2020 eine höhere Notdienstpauschale gibt (voraussichtlich werden es dann so um 350 Euro pro Nachtdienst sein) und eine bessere Honorierung der BtM-Dokumentation (4,26 Euro für die Doku von BtM- oder T-Rezept). Die beiden Verordnungen wurden glücklicherweise aus dem Apothekenstärkungsgesetz ausgeklammert. Wäre dies nicht passiert, würde diese Honoraranpassung immer noch wegen der Rx-Boni-Verbotsprüfung durch die EU feststecken. Mein liebes Tagebuch, da sind wir ja mal so was von froh, dass die Apotheke ein Stück Heimat ist, wie es Spahn herzerwärmend ausdrückt. Denn mit dem höheren Notdienstzuschlag sollen vor allem Apotheken in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten belohnt werden, weil sie öfters Nachtdienst haben. Und diese Apotheken sollen erhalten bleiben, sie sind, ja genau, ein Stück Heimat. Schön, dass die heimatlosen Apotheken in den Städten auch davon profitieren. Mit der Änderungsverordnung werden aber auch die Verbesserungen beim Botendienst eingeführt: Er ist nicht nur im Einzelfall, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig. Mein liebes Tagebuch, das war schon lange überfällig. Außerdem: Ist die Beratung in der Apotheke oder per Telefon erfolgt, kann die Auslieferung durch weisungsgebundenes Personal der Apotheke (z. B. durch den Fahrer der Apotheke) erfolgen. Ist noch keine Beratung erfolgt oder lag das Rezept noch nicht in der Apotheke vor, muss sich pharmazeutisches Personal auf den Weg machen, um die Arzneimittel auszuliefern. Endlich, endlich, mein liebes Tagebuch, die Anpassung des Botendienstes war überfällig, jetzt haben wir eine kleine Chance gegenüber dem Versandhandel.
ABDA-Präsident Friedemann Schmidt zum Thema Lieferengpässe: „In den Apotheken ist es so schlimm, wie es seit 30 Jahren nicht mehr gewesen ist. Für die Patienten ist es nicht nur schlimm, sondern es wird zunehmend auch gefährlich.“ Das sagte er in einem Interview in der Sendung „Hauptsache gesund“. Im Lauf des Gesprächs wird Schmidt noch deutlicher: „Nein, das ist kein vorübergehendes Geschehen. Marktversagen, Systemversagen liegt dahinter.“ Das Problem liege vor allem im Wettbewerb, angefeuert durch die Politik, um die Preise zu senken: „Das hat gut funktioniert. Es ist wie beim Schrauben: Nach fest kommt ab. Und jetzt ist ab.“ Mein liebes Tagebuch, da hat Schmidt endlich mal Tacheles geredet. Für den sonst eher ruhigen und gesetzt redenden Präsidenten war das schon ein megadeutliches Statement. Endlich! Und zum Engagement seiner Kollegen fügt er hinzu: „Die Apotheken tun was sie können. Es macht uns viel Arbeit und es macht uns keinen Spaß.“ So ist es. Solche Worte hätten schon vor einem halben Jahr oder früher zum Thema Lieferengpässe kommen müssen.
Lieferengpässe! Auf der einen Seite die Aussage des ABDA-Präsidenten: In den Apotheken ist es so schlimm wie noch nie. Auf der anderen Seite redet der Verband der Ersatzkassen (vdek) das Thema klein: Lieferengpässe hätten nichts mit den Arzneimittel-Ausschreibungen zu tun. Mein liebes Tagebuch, Mannomann, das vdek-Geschwafel wirkt angesichts der dramatischen Verhältnisse in den Apotheken zynisch. Die Kassen jonglieren mit Zahlen herum und versuchen, die Lage schön zu reden. Und der Gipfel der Aussage: „Tatsächlich helfen die Rabattverträge der Kassen, Lieferengpässe zu verhindern.“ Mein liebes Tagebuch, lasst uns frohlocken und dankbar sein, dass wir Rabattverträge haben, sonst würde Deutschlands Arzneimittelversorgung zusammenbrechen. Nein, nein, nein, wie kann man nur so arrogant argumentieren. Hinter solchen Äußerungen steckt natürlich die Sorge, dass die Politik die von den Herstellern und Apotheker geäußerte Forderung verfolgt, Mehrfachausschreibungen für Rabattverträge vorzuschreiben. Mein liebes Tagebuch, wenn’s die Kassen ernst meinen mit ihrer Sorge um ihre Versicherten, dann sollten sie sich schleunigst eines Besseren besinnen und ihr Rabattunwesen überdenken: Mehrfachausschreibungen sind das Mindeste, was sie dazu beitragen können.
7 Kommentare
Was nie erwähnt wird
von Karl Friedrich Müller am 21.10.2019 um 9:23 Uhr
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Marginalien
von Pille Palle am 21.10.2019 um 9:11 Uhr
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@ Ströh: Sorry, aber ...
von Gunnar Müller, Detmold am 20.10.2019 um 10:13 Uhr
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AW: @ Ströh: Sorry, aber
von Friedemann Ahlmeyer am 20.10.2019 um 19:54 Uhr
AW: @ Friedemann Ahlmeyer
von Anita Peter am 21.10.2019 um 8:42 Uhr
Stärkungsgesetz
von Anita Peter am 20.10.2019 um 9:20 Uhr
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Almosen und Rabattspiralen
von Ulrich Ströh am 20.10.2019 um 8:33 Uhr
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