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Den Sekt können wir getrost im Eis lassen, Selters reicht: Unser kleines Honorarplus kommt ab 1. Januar 2020. Aber mit dem Rx-Versandverbot wird’s wohl trotz Bundesrat-Fürsprache nichts: Das BMG will partout nicht, denn Versand gefährdet die Gesundheitsversorgung nicht, aber ein Verbot die Versender. Schlecht sieht’s auch für die digitale Zukunft aus: Wegen Hard- und Software-Mängel kommt sie erst Ende 2020, oder 2021, oder… Es gibt Wichtigeres: Lieferengpässe! Da helfen doch Rabattverträge, schwallt der Ersatzkassenverband. Mit der Wahrheit haut der ABDA-Präsident auf den Tisch: In den Apotheken ist es so schlimm wie noch nie. So ist es.
14. Oktober 2019
Armin Hoffmann ist der neue Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Armin Hoffmann ist ein Apotheker ohne Apotheke, er arbeitet in der pharmazeutischen Industrie. Ein Industrieapotheker als Kammerpräsident ist ein Novum. Da stellen sich Fragen. Hat er ausreichend Zeit für sein Amt? Stellt ihn sein Arbeitgeber ausreichend Zeit für seinen Präsidentenposten zur Verfügung? Bekommt er wie die anderen Kammerpräsidenten ein Honorar, um eine Vertretung zu bezahlen? Und überhaupt, mein liebes Tagebuch, ein Industrieapotheker, der sich mehrheitlich für die Offizinapotheke einsetzen muss – kann das gut gehen? Aus seinen Antworten im DAZ.online-Interview lässt sich ablesen: Das kann gut gehen, er ist auf einem guten Weg! Zum einen kennt er natürlich den Apothekenbetrieb (er hat sechs Jahre lang in der Offizin gearbeitet). Und zum andern bringt es einen erfrischenden Wind in die Landschaft, wenn ein Kammerpräsident mit dem Blick von außen auf die Apotheken schaut, wenn er, wie er sagt, als Kunde in die Apotheke geht. Was er vor hat: Er möchte die Apothekers noch mehr als Fachfrauen und -männer für Arzneimittel in den Köpfen der Menschen verankern, das Angebot von Dienstleistungen bekannter machen, die Apothekers weg vom Image der Schubladenzieher bringen und die Apotheken fit machen, um mit Konkurrenten wie Versendern mitzuhalten. Er denkt zum Beispiel über die Einführung einer Notruf-Hotline nach, organisiert von der Kammer, bei der sich Menschen melden, die Fragen zu ihrer Arzneitherapie haben. Und was die ABDA angeht, so ist sich Hoffmann darüber im Klaren: Austreten aus der ABDA will er nicht, dieser Verein leistet wertvolle Arbeit. Aber: „Die ABDA muss sich mehr Mühe geben, uns zu verstehen, mehr in die Länder reinhorchen. Die ABDA hat zu der kleinen Vor-Ort-Apotheke den Draht verloren und umgekehrt. Ich glaube, dass die ABDA ein Kommunikations- und ein Promotion-Problem hat.“ Mein liebes Tagebuch, dem ist nichts hinzuzufügen. Drücken wir ihm die Daumen, dass er die ABDA in diesen Themen zum Umdenken bringt.
Fast wie's Warten aufs Christkind: Wir warten darauf, wie sich die Bundesregierung auf die Forderung des Bundesrats äußert, ein Rx-Versandverbot (RxVV) einzuführen. Um die Wartezeit zu verkürzen, hat CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich dankenswerterweise schon mal eine Anfrage an die Bundesregierung losgelassen. Die Antwort liegt vor, sie lässt tief blicken, mein liebes Tagebuch, da tun sich Abgründe auf – nix mit Christkind. Das BMG lässt wissen, dass Maßnahmen wie das Rx-Versandverbot mit „hinreichenden, belegbaren Gründen des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt werden und zur Erreichung des Ziels geeignet, erforderlich und angemessen sein“ müssten. Tja, und ums kurz zu machen: Das alles liegt nach Einschätzung des BMG nicht vor, denn aus Sicht der Bundesregierung wäre ein RxVV ein Eingriff, der nur schwer begründet werden könnte. Besonders tiefer Einblick: Ein Verbot des Versandhandels würde die wirtschaftliche Existenz auch der in Deutschland zugelassenen Versandapotheken gefährden. Schluchz, mir kommen die Tränen, mein liebes Tagebuch. Bisher haben die Versender doch auch kaum Rezepte beliefert und waren nicht gefährdet. Außerdem, wie kann die wirtschaftliche Existenz gefährdet sein, wenn man OTCs für ‘nen Appel und ’n Ei raushaut? Und noch eine Super-Begründung pro Versandhandel aus dem BMG: Weil er seit dem Jahr 2004 in Deutschland zulässig ist und bisher grundsätzlich keine Gefährdung der Gesundheitsversorgung bewirkt hat. So einfach kann man’s sich machen: Bisher keine Toten, also wo ist die Gefahr? Fazit: Auch diese Antworten des BMG zeigen: Man will schlicht und einfach nicht. Da zählt fürs BMG sichtlich auch nicht das Argument, dass etliche Vor-Ort-Apotheken, vor allem auf dem Land, durch die Versender in ihrer Existenz gefährdet sein könnten – Argumente dieser Art gelten nur für Versender, nicht für unsere Apotheken. Mein liebes Tagebuch, nochmal: Man will einfach nicht; es ist keine verfassungs- oder europarechtliche Entscheidung, sondern eine politische.
7 Kommentare
Was nie erwähnt wird
von Karl Friedrich Müller am 21.10.2019 um 9:23 Uhr
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Marginalien
von Pille Palle am 21.10.2019 um 9:11 Uhr
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@ Ströh: Sorry, aber ...
von Gunnar Müller, Detmold am 20.10.2019 um 10:13 Uhr
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AW: @ Ströh: Sorry, aber
von Friedemann Ahlmeyer am 20.10.2019 um 19:54 Uhr
AW: @ Friedemann Ahlmeyer
von Anita Peter am 21.10.2019 um 8:42 Uhr
Stärkungsgesetz
von Anita Peter am 20.10.2019 um 9:20 Uhr
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Almosen und Rabattspiralen
von Ulrich Ströh am 20.10.2019 um 8:33 Uhr
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