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Wirtschaftsseminar des AV Mecklenburg-Vorpommern
ABDA-Wirtschaftsexperte Bauer: Apothekenreform als Chance sehen
Dienstleistungen als Chance
Viele offene Fragen gibt es dagegen noch zu den geplanten neuen pharmazeutischen Dienstleistungen. Dr. Eckart Bauer, ABDA-Abteilungsleiter Wirtschaft und Soziales, gab dazu einen Überblick. Er betrachtete Selektivverträge zu speziellen Dienstleistungen mit einzelnen Krankenkassen als Sackgasse. Einzelne Krankenkassen würden ihren Versicherten spezielle Leistungen bieten wollen, sodass die Fallzahlen gering blieben. Doch ein Flickenteppich biete keine Perspektive. Darum sei die geplante neue gesetzliche Regelung derzeit die einzige Aussicht auf solche Dienstleistungen. Dies bringe viel Arbeit für alle, sei aber eine große Chance für die Apotheken vor Ort. Wenn die gesetzliche Regelung in Kraft tritt, werde es auf jeden Fall einen Vertrag geben, notfalls mit Hilfe der Schiedsstelle.
Viele kleine Leistungen, keine „Skurrilitäten“
Die neuen Leistungen dürften nicht bereits mit dem Festzuschlag abgegolten sein. Da die Patienten einen Anspruch erhalten würden, müsse der Deutsche Apothekerverband sicherstellen, dass die Leistungen flächendeckend angeboten werden. Nicht jede Apotheke werde alles anbieten, aber es dürfe nicht um „Skurrilitäten“ gehen. Bauer nannte keine Beispiele für mögliche Leistungen, aber Medikationsanalysen würden bestimmt zum Thema. Außerdem sollten die Apotheker viele „kleine“ Leistungen erwarten, die von vielen Apotheken erbracht werden könnten.
Die Apotheken würden dann vor viele neue Aufgaben gestellt, erklärte Bauer: Die Leistungen müssten in den Arbeitsalltag integriert und dokumentiert werden. Terminvereinbarungen und die Akquisition von Patienten für bisher unbekannte Leistungen seien ebenfalls neu. Manche Leistungen könnten zudem eine andere Kommunikation mit den Ärzten erfordern.
Honorierung als Herausforderung
Da die Verteilung des Geldes noch unklar sei, warb Bauer für eine Gestaltung nach dem Vorbild des Nachtdienstfonds. Allerdings sei es paradox, dass eine nicht packungsbezogene Leistung über Packungen finanziert werde. Dies sei auf Dauer nicht befriedigend, weil damit keine Dynamik und kein Bezug zur Morbidität verbunden sei, kritisierte Bauer. Er sprach sich klar für eine Entgeltung mit einem festen Betrag für jede Leistung aus. Punktwerte wie bei den Ärzten seien nicht praktikabel, weil für die pharmazeutischen Dienstleistungen Erfahrungen zur Nachfrage fehlen. Zur Honorarhöhe verwies Bauer auf eine Herausforderung, die bereits in ökonomischen Betrachtungen zu den neuen Leistungen dargestellt wurde: Wenn die Leistungen zu einem neuen Standbein für die Apotheken werden sollen, müssen sie sich selbst rechnen, alle Kosten tragen und einen Gewinn abwerfen. Außerdem sei offen, welcher Nachweis für den Nutzen der Leistungen bei den Patienten erbracht werden kann und wie Leistungen für Privatversicherte angeboten werden könnten.
Neuland für Verhandler
Damit stünden die Verhandler auf beiden Seiten vor ganz neuen Aufgaben. Problematisch sei auch, dass die Krankenkassen neue Leistungen außerhalb von Selektivverträgen bisher ablehnen. Vorteilhaft für die Apotheker sei allerdings die geplante gesetzliche Vorgabe, dass das Geld auf jeden Fall eingezogen werde. Daraufhin müssten alle Verhandlungspartner an einer sinnvollen Verwendung der Mittel interessiert sein. Bauer folgerte, die geplanten Regelungen seien nicht ideal, „aber sie sind das Beste, was wir haben“. Darum appellierte Bauer an die Apotheker, das geplante Gesetz als Chance zu sehen.
1 Kommentar
Also
von Karl Friedrich Müller am 25.10.2019 um 11:40 Uhr
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