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Fachverbände streiten über Exklusivverträge und Bevorratung

Berlin - 19.12.2019, 14:00 Uhr

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am gestrigen Mittwochnachmittag die Arzneimittel-Lieferengpässe diskutiert. (c / Foto: imago images / Ditsch)

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am gestrigen Mittwochnachmittag die Arzneimittel-Lieferengpässe diskutiert. (c / Foto: imago images / Ditsch)


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat am gestrigen Mittwochnachmittag die zuständigen Fachverbände zum Thema Arzneimittel-Lieferengpässe befragt. Anlass der Anhörung ist das geplante GKV-Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz, mit dem die Bundesregierung auch Maßnahmen gegen Lieferengpässe auf den Weg bringen will. Die für Apotheker vorgesehene 24-Stunden-Regel wurde beispielsweise kritisiert. Uneinigkeit gab es beim Thema exklusive Generika-Ausschreibungen. Eine besonders heftige Reaktion zeigte der Großhandelsverband Phagro auf den Wunsch der Koalition, neue Pflichten zur Bevorratung einzuführen.

Mit dem Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG), das eigentlich die Mechanismen in der GKV-Finanzierung neu regeln soll, wollen die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen auch auf die zunehmenden Lieferengpässe reagieren. In einem Änderungsantrag zu dem Gesetz wollen Union und SPD beispielsweise festlegen, dass Apotheker 24 Stunden nach Auftauchen eines Defekts unter gewissen Bedingungen ein nicht-rabattiertes Arzneimittel abgeben dürfen. Außerdem soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehr Kompetenzen bekommen: Es soll künftig leichter sein, importierte Arzneimittel bei einem Engpass in Umlauf zu bringen. Außerdem soll sich ein Beirat mit mehreren Akteuren aus dem Gesundheitswesen bilden, der die Versorgungslage regelmäßig checkt. Das BfArM soll im Engpass-Fall auch weitere Maßnahmen anordnen dürfen und etwa Daten zur Versorgungslage bei Herstellern und Großhändlern abrufen sowie eine Bevorratung anordnen können.

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ABDA: Rabattverträge ja, Exklusivität nein

Im Zentrum der Debatte stand aber zunächst ein Thema, das im Gesetzentwurf bislang nicht enthalten ist: die Streichung der exklusiven Rabattvertragsausschreibungen. Mehrere Experten sprachen sich für eine Abschaffung der Exklusivität aus. AkdÄ-Chef Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig hält zwar die Rabattverträge an sich für „nötig“, würde aber ein Modell mit „drei Anbietern“ bevorzugen, in dem zudem „mehr Transparenz“ darüber herrsche, wo die Wirkstoffe hergestellt werden. Auch ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz hält die „Institution Rabattverträge“ für notwendig. Man müsse sie nicht abschaffen, sondern ändern, so Schmitz. Allerdings würde auch die ABDA eine obligatorische Mehrfachausschreibung „sinnvoll“ finden – „mindestens bei zwei Anbietern“, so Schmitz. Denn dann könnten Apotheker schneller versorgen und im Engpass-Fall schneller Ersatzpräparate aussuchen. Die ABDA wünscht sich zusätzlich, dass in den Ausschreibungen vorgegeben wird, dass die Wirkstoffe bei verschiedenen Herstellern bezogen werden.

Gegen diese Forderung stellte sich Martin Litsch, Chef des AOK Bundesverbandes. Zur Erinnerung: Die AOK schreibt einen Großteil ihrer Rabattverträge exklusiv aus. Erst kürzlich hatte Dr. Christopher Hermann, Chef der federführenden AOK Baden-Württemberg, im DAZ.online-Interview erklärt, dass Exklusivverträge die Planungssicherheit der Hersteller erhöhen und somit zur Versorgungssicherheit beitragen. Litsch erneuerte diese Aussage am gestrigen Mittwoch im Bundestag. „Für die Anbieter ergibt sich in Exklusivverträgen eine sehr gut kalkulierbare Situation“, so der AOK-Chef. Sollte es verpflichtende Mehrfachverträge geben, werde es „wie früher“ werden, als die Anbieter versuchten mit Werbung ihre Produkte beim Apotheker zu platzieren und dadurch „andere in die Röhre guckten“.

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Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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