Bundestag

Fachverbände streiten über Exklusivverträge und Bevorratung

Berlin - 19.12.2019, 14:00 Uhr

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am gestrigen Mittwochnachmittag die Arzneimittel-Lieferengpässe diskutiert. (c / Foto: imago images / Ditsch)

Im Gesundheitsausschuss des Bundestages wurden am gestrigen Mittwochnachmittag die Arzneimittel-Lieferengpässe diskutiert. (c / Foto: imago images / Ditsch)


24-Stunden-Regel für Apotheker wird kritisiert

Litsch kann sich zumindest über die Unterstützung aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sicher sein: DAZ.online hatte kürzlich aus einem BMG-Papier berichtet, demzufolge das Ministerium die Exklusivverträge verteidigt und keinen Zusammenhang zu den Engpässen sieht. So ganz ist die Situation aber noch nicht entschärft: Schließlich hatten sich beide Regierungsfraktionen in Positionspapieren für die Streichung der Exklusivität ausgesprochen.

Auch die für die Apotheker geplante 24-Stunden-Regel war Thema in der Fachanhörung. Über eine schriftliche Stellungnahme hatte die ABDA bereits moniert, dass diese Regelung hinter die Austauschmöglichkeiten zurückfallen würde, die der neue Rahmenvertrag ermöglicht. In der mündlichen Anhörung wurde die ABDA dazu nicht gefragt, sondern zunächst der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die vzbv-Vertreterin erklärte, dass der Austausch im Engpass-Fall möglichst kurzfristig möglich sein müsse und für die Patienten keine Mehrkosten entstehen dürften. Heftige Kritik gab es dazu von Wolf-Dieter Ludwig. Es sei „unbedingt zu befürworten“, dass die Austauschbarkeit erhöht werden soll. Diese Regelung habe aber wohl ein „Nicht-Mediziner“ formuliert, so Ludwig. Schließlich gebe es Arzneimittel, die schneller als innerhalb von 24 Stunden beliefert werden müssten. Ludwig kritisierte auch die „psychologische Belastung“ für den Patienten, wenn das versprochene Arzneimittel erst einen Tag später verfügbar werde. Die Frist sei also „nicht gerechtfertigt“.

Porstner und Ludwig uneinig über Bevorratung

Ludwig sorgte auch für einen kleinen Aufreger, der sich zwischen ihm und dem Großhandelsverband Phagro abspielte. Der AkdÄ-Chef sprach gleich zu Anfang der Befragung davon, dass eine Ausweitung der Bevorratungspflichten für Großhändler und Hersteller auf mehrere Wochen sinnvoll sei. Phagro-Geschäftsführer Thomas Porstner reagierte empfindlich auf diese Forderung. Offenbar gebe es ein „fehlendes Verständnis für die Funktion des Großhandels“, sagte Porstner. Und weiter: „Wir kaufen, um zu verkaufen.“ Die Auswirkungen einer neuen Pflicht wären für die Händler „fatal“ und „nicht geeignet“, um Lieferengpässe zu bekämpfen. Sie wären auch „nicht zumutbar“, weil die Unternehmen neue Lager aufbauen müssten, auch die gesteigerte „Kapitalbindung“ sprach Porstner an. Ludwig antwortete später, dass er kein Verständnis für den Phagro habe. Er appellierte an alle Beteiligten, gemeinsam an der Lösung des Problems zu arbeiten.

Schließlich äußerte sich die ABDA auch noch zu einem möglichen Export-Verbot. Die AfD-Fraktion hatte einen Gesetzesantrag entworfen, nach dem von Engpässen bedrohte Arzneimittel grundsätzlich vom Export ausgeschlossen werden sollen. ABDA-Chef Schmitz erklärte, dass er eine Export-Beschränkung „grundsätzlich für erwägenswert“ halte. Allerdings solle dieses Verbot „nur im Einzelfall“ gelten, weswegen er die geplanten Befähigungen im GKV-FKG bevorzuge. Eine generelles Export-Verbot sei europarechtlich schwer umzusetzen, so Schmitz.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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