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ARGE PareZu zum Hamburger Zytoskandal
„Überregionale MVZ-Strukturen verbieten“
Zum Jahresende sorgte erneut ein Zyto-Skandal für Schlagzeilen. Es geht um Korruptionsvorwürfe. Im Mittelpunkt: die Hamburger alanta Group, zu der unter anderem ZytoService und die SKH Stadtteilklinik Hamburg mit ihren MVZ gehören. Die in der Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) verbundenen Apotheker fordern nun, überregionale MVZ-Strukturen zu verbieten, und verlangen ein klares Bekenntnis zu regionalen Versorgungsstrukturen.
Am 17. Dezember 2019 hatte die Hamburger Staatsanwaltschaft insgesamt 58 Objekte durchsucht, etwa 480 Beamte waren im Einsatz. Es wurden rund 1000 Kartons mit Unterlagen und rund 100 Mobiltelefone, PCs und Speicherkarten zur Auswertung durch die Staatsanwaltschaft sichergestellt. Nach Recherchen von Zeit Online und Panorama sollen Ärzte diverse lukrative Vorteile erhalten haben, wenn sie Zyto-Rezepte über eine bestimmte Apotheke durch ZytoService bedienen ließen. Die alanta Group, zu der die ZytoService GmbH ebenso gehört wie die SKH Stadtteilklinik mit ihren Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), hat inzwischen alle Vorwürfe zurückgewiesen. „Das Geschäftsmodell der alanta health group GmbH steht in vollständigem Einklang mit geltenden Gesetzen. Insbesondere sind sämtliche MVZ durch gesetzlich vorgegebene Genehmigungsverfahren bestandskräftig zugelassen worden“, heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens.
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Die Staatsanwaltschaft geht nicht von einer Patientengefährdung aus – was alanta nur bekräftigen kann. Die Unternehmensgruppe kann allerdings nicht nachvollziehen, inwiefern den Krankenkassen ein Schaden entstanden sein soll. Die Behörde hatte angegebenen, der Gesamtschaden belaufe sich auf mindestens 8,6 Millionen Euro.
Fragwürdige MVZ-Konstruktionen
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft parenterale Zubereitungen (ARGE PareZu) haben allerdings Zweifel – sowohl im Hinblick auf den Schaden als auch auf die nicht befürchtete Patientengefährdung. In einer Pressemitteilung erklären die Pharmazeuten, dass sich der „Schaden“ für die Krankenkassen allein aus der juristischen Überlegung ergebe, dass – sollte das gesamte MVZ-Konstrukt illegal sein – auch deren einzelne Abrechnungen unzulässig wären. Und zwar auch dann, wenn die Arzneimittel korrekt geliefert wurden.
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