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ABDA erklärt sich erneut zur Bühler-Petition
Schmitz: Beschlusslage verbietet Herausgabe der Gutachten
Die ABDA hat kürzlich den Unmut einer Reihe ihrer Mitgliedsorganisationen auf sich gezogen. Einige Kammern und Verbände können nicht nachvollziehen, warum sich die ABDA-Spitze so hartnäckig weigerte, drei Rechtsgutachten zum Rx-Versandverbot an den Pharmaziestudenten Benedikt Bühler herauszugeben. ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz hat nun erneut an die Mitgliedsorganisationen geschrieben und bemüht sich um eine Erklärung, warum die ABDA-Beschlusslage die Herausgabe der Gutachten nicht nur nicht gebiete, sondern sogar verbiete.
Am 27. Januar hatte Benedikt Bühler, Pharmaziestudent in Budapest, seinen Auftritt im Petitionsausschuss des Bundestages. Mehr als 400.000 Mitzeichner hatte er für seine Petition für ein Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel gewinnen können. Damit war es ihm möglich, sein Anliegen auch mündlich im Ausschuss vorzutragen und sich den Fragen von Abgeordneten sowie des Bundesgesundheitsministers höchst persönlich zu stellen.
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Im Vorfeld sorgte dieser Termin im Bundestag für einige Querelen innerhalb der Apothekerschaft. So hatte Bühler ein Gespräch mit ABDA-Präsident Friedemann Schmidt, Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz sowie Pressesprecher Reiner Kern, in dem sie ihm zu verstehen gaben, dass sie seine Petition nicht unterstützen. Nicht einmal mit drei Rechtsgutachten, um deren Langversion Bühler sie bat. Diese Gutachten hatte die ABDA bei renommierten Juristen in Auftrag gegeben, als sie selbst noch das Rx-Versandverbot als einzig richtige Antwort auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Oktober 2016 sah. Sie attestieren dem Rx-Versandverbot, verfassungs- und europarechtskonform zu sein, wurden aber nie vollumfänglich, sondern nur in einer gekürzten Version veröffentlicht. Die ABDA weigerte sich, die Gutachten an Bühler zu geben – man wollte das Rx-Versandverbot nicht wieder „durch die Hintertür promoten“, hieß es von Sprecher Kern.
Das brachte einige Vertreter der Landesapothekerkammern und -verbände auf die Palme. Sie beschwerten sich bei der ABDA. Jetzt ging es ums Prinzip, denn Bühler hatte die Gutachten mittlerweile von mehreren Seiten anonym und im Volltext zugespielt bekommen. Der Verband Westfalen-Lippe wies die ABDA beispielsweise darauf hin, dass die Beschlusslage der Apothekerschaft eine Herausgabe der Gutachten mit sich bringe: Schließlich hatte die Mitgliederversammlung das Verbot als „Handlungsoption“ stehenlassen und die Hauptversammlung hatte gefordert, das Rx-Versandverbot ergänzend einzubringen.
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Schon vor der Sitzung des Petitionsausschusses in der vergangenen Woche hatte sich Schmitz an die acht rebellierenden Kammern und Verbände gewandt und erklärt, die Argumente zwar geprüft, aber doch verworfen zu haben. Die ABDA-Spitze blieb ihrer eingeschlagenen Linie treu. „Wir sind durch den Beschluss der Hauptversammlung (…) gehalten, das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken konstruktiv und kritisch zu begleiten. Eine öffentlichkeitswirksame Unterstützung der Petition von Herrn Bühler wäre damit nicht vereinbar“, hieß es in Schmitz‘ Brief.
7 Kommentare
ABDA
von J.M.L. am 06.02.2020 um 16:30 Uhr
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Es ist doch nun alles klar?
von Karl Friedrich Müller am 05.02.2020 um 16:28 Uhr
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ABDA-Beschlussverfolgungs und - erfüllungquote???
von Christian Timme am 05.02.2020 um 10:01 Uhr
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Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Rainer W. am 05.02.2020 um 9:01 Uhr
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AW: Ihr alten ruiniert unsere Zukunft
von Roland Mückschel am 05.02.2020 um 9:35 Uhr
Wäre die Abda geschwächt....
von Conny am 04.02.2020 um 22:20 Uhr
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Abda
von Edith Hatt am 04.02.2020 um 19:17 Uhr
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