Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz

ABDA: Apotheken müssen für Engpass-Mehraufwand vergütet werden

Berlin - 14.02.2020, 09:00 Uhr

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt merkt zum beschlossenen GKV-FKG an, dass die Apotheken für ihre Mühen bei den Lieferengpässen vergütet werden sollten. ( r / Foto: Schelbert)

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt merkt zum beschlossenen GKV-FKG an, dass die Apotheken für ihre Mühen bei den Lieferengpässen vergütet werden sollten. ( r / Foto: Schelbert)


Die am gestrigen Donnerstag im Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) beschlossenen Maßnahmen gegen die Arzneimittel-Lieferengpässe sind aus Sicht der ABDA ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – doch sie gehen nicht weit genug. Noch ungehaltener war die Reaktionen aus den Industrieverbänden BAH und BPI: Der Aufwand für die Hersteller werde erhöht, ohne die Kernprobleme anzugehen.

Der Deutsche Bundestag hat das Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz (FKG) beschlossen – und das nicht nur mit den Stimmen der Großen Koalition, sondern auch mit denen der FDP- und der Grünen-Bundestagsfraktion. Der CDU-Abgeordnete Michael Hennrich betonte bei der 2./3. Lesung am gestrigen Donnerstag, dass es sich um einen ersten Schritt handele, dem weitere folgen müssten. Wichtig sei jedoch das Signal, dass man „sich kümmert“. Erreichen soll dieses vor allem die Patienten und Apotheken: Künftig soll ein schneller, unbürokratischer Austausch möglich sein, wenn ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist – und das, ohne die Patientinnen und Patienten finanziell zu belasten.

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Die ABDA begrüßt diese Neuregelung: „Dass Patienten künftig keine Mehrkosten mehr bei Nichtlieferbarkeit mehr fürchten müssen und Präparate leichter ausgetauscht werden können, ist fair und vernünftig“, erklärte ABDA-Präsident Schmidt im Anschluss an den Bundestagsbeschluss. „Das erleichtert auch die Versorgung in den Apotheken, denn statt über Geld kann wieder mehr über die Therapie gesprochen werden.“ Auch die strengeren Meldepflichten für Hersteller und Großhändler bei Lieferengpässen seien richtig. Ebenso, dass der „Jour Fixe“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in einen Beirat umgewandelt wird und mehr Kompetenzen erhält. „Die Apotheker werden sich dort aktiv einbringen“, verspricht Schmidt.

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz muss kommen!

Dennoch bleibt Schmidt skeptisch: „Der hohe zeitliche und organisatorische Mehraufwand durch Lieferengpässe in den Apotheken wird weiterhin nicht honoriert. Da wird aber hart gearbeitet, und das muss auch vergütet werden.“ Der ABDA Präsident sieht hier genauso dringenden Handlungsbedarf wie beim seit Monaten feststeckenden Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz: „Wir haben immer noch keine Klarheit in Sachen einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel“. Das Gesetz müsse dringend in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden. Zugleich müsse es für das kommende E-Rezept einen verbindlichen Rahmen mit einem echten Makelverbot geben –„damit sich nicht Dritte zwischen Arzt, Patient und Apotheke schieben, um aus der Manipulation von Patienten und dem Handel mit E-Rezepten Kapital zu schlagen“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Aufwandvergütung

von Roland Mückschel am 14.02.2020 um 10:30 Uhr

Guter Mann.
Daran habe ich auch schon gedacht.
Jetzt ist es präzise formuliert worden.
Buuuh...

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Einfache Lösung

von Rainer W. am 14.02.2020 um 10:00 Uhr

Für jede Sonderpzn, die aufgedruckt wird entfällt für das zugehörige Medikament das sowieso viel zu hohe Kassenskonto in Höhe von 1,77 €.

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