- DAZ.online
- News
- Politik
- ABDA: Apotheken müssen f...
Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz
ABDA: Apotheken müssen für Engpass-Mehraufwand vergütet werden
BAH und BPI vermissen Regelung zu Mehrfachvergabe von Rabattverträgen
Bei den Pharmaverbänden stoßen die frisch beschlossenen Maßnahmen gegen Arzneimittel-Lieferengpässe auf keine große Begeisterung. So erhöhen sie aus Sicht des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH) den Aufwand der Hersteller, etwa im Hinblick auf die erweiterten Meldepflichten, ohne jedoch die eigentlichen Ursachen anzugehen. Mit Blick auf die neuen Meldeverpflichtungen der Hersteller erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Cranz: „Mehr Transparenz bedeutet nicht automatisch mehr Liefersicherheit. Es ist daher zweifelhaft, ob die angeordneten Maßnahmen dieses Ziel erreichen“. Wichtig sei vielmehr, dass die Versorgung auf mehrere Schultern verteilt werde – etwa durch eine verbindliche Mehrfachvergabe von Rabattverträgen. Nötig seien zudem Anreize in Richtung europäische oder deutsche Produktionsstätten, um so die Liefersicherheit zu erhöhen. „Daher begrüßen wir es, dass sich die Bundesregierung im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft weiter mit der Thematik befassen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern Lösungen erarbeiten will“, so Cranz.
Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) – der sich künftig mit dem BAH in einem Verband vereinen will – sieht man die Sache genauso: „Solange der Gesetzgeber nicht die verminderte Anbietervielfalt durch Rabattverträge als eine Ursache für die Lieferengpass-Problematik angeht, wird sich die Versorgungssituation nicht wesentlich verbessern“, sagte BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen. Auch ihm fehlt eine gesetzliche Regelung zur Mehrfachvergabe bei Rabattverträgen. Joachimsen ist überzeugt: Rabattverträge sind mitverantwortlich für Lieferengpässe von Arzneimitteln. Die politischen Rahmenbedingungen sorgten dafür, dass immer weniger Anbieter auf noch weniger Wirkstoffhersteller zurückgreifen müssen, „weil die großen Kassen durch ihre Marktmacht den Preis beeinflussen“.
Lichtblick: Automatischer Zusatznutzen für Reserveantibiotika
Doch der BPI findet auch Gutes im FKG. So sieht etwa ein weiterer Änderungsantrag vor, dass unter bestimmten Bedingungen für Reserveantibiotika automatisch ein Zusatznutzen gelten soll. Die Wirkstoffe sollen im Bewertungsverfahren gesondert behandelt werden. „Dieser Anreiz im Bereich Antibiotika ist ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so Joachimsen. Besonderheiten in der Nutzenbewertung müssten allerdings auch für andere versorgungsrelevante Arzneimittelgruppen gelten, insbesondere für Arzneimittel mit einer Genehmigung für die pädiatrische Verwendung.
2 Kommentare
Aufwandvergütung
von Roland Mückschel am 14.02.2020 um 10:30 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Einfache Lösung
von Rainer W. am 14.02.2020 um 10:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.