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Quarantäne vermeiden
Möglicher Corona-Verdachtsfall im Apothekenteam – was ist zu tun?
Ein Apothekenmitarbeiter wurde positiv getestet ...
Wurde ein Apothekenmitarbeiter positiv auf SARS-CoV-2 getestet, hat das Gesundheitsamt das Zepter in der Hand und entscheidet über das weitere Vorgehen. Dennoch kann man diese Entscheidung im Vorhinein vielleicht etwas steuern. Die AK Berlin schätzt es als „unwahrscheinlich, dass direkt das ganze Apothekenteam unter Quarantäne gesetzt wird“. In einem konkreten Fall in Berlin wurden drei Mitarbeiterinnen mit sehr engem Kontakt zu der Infizierten vom zuständigen Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt. Die Apotheke blieb geöffnet, das übrige Team durfte weiterarbeiten, solange alle symptomfrei blieben.
Das Frage, die das Gesundheitsamt wahrscheinlich am ehesten interessiert: Wie eng war der Kontakt, bestehen Symtpme? Denn nur für engen Kontakt sieht die RKI-Maßnahme Quarantäne vor:
Reduktion der Kontakte zu anderen Personen, häusliche Absonderung (gegebenenfalls in einer anderen Einrichtung unter Abwägung der Möglichkeiten und nach Risikobewertung des Gesundheitsamtes)".
Kein enger Kontakt vermeidet Quarantäne
Das Gesundheitsamt orientiert sich zur individuellen Bewertung der Kontaktnähe an den Vorgaben zur Kontaktpersonennachverfolgung des RKI. Die Kontaktpersonen werden hierzu in drei Kategorien eingeteilt (Detaillierte Information zu den einzelne Kategorien siehe Seite 4). Nicht alle Kontaktkonstellationen kommen in der Apotheke vor, DAZ.online hat die für Apotheken wohl relevantesten herausgestellt:
- So zählt kumulativ mindestens 15-minütiger Gesichtskontakt, zum Beispiel im Rahmen eines Gesprächs, als enger Kontakt (Kontaktpersonen der Kategorie I).
- Personen, die sich im selben Raum wie ein bestätigter COVID-19-Fall aufhielten (Arbeitsplatz), aber ohne kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichtskontakt, gelten als Kontaktpersonen der Kategorie II mit geringerem Infektionsrisiko. Ebenso medizinisches Personal, das sich ohne Verwendung adäquater Schutzbekleidung im selben Raum wie der bestätigte COVID-19-Fall aufhielt, aber eine Distanz von 2 Metern nie unterschritt.
- Medizinisches Personal mit Kontakt ≤ 2 Metern, zum Beispiel im Rahmen von Pflege oder medizinischer Untersuchung, wenn eine adäquate Schutzbekleidung während der gesamten Zeit des Kontakts gemäß Kategorie I getragen wurde, zählt bereits zu Kategorie III.
Schutzmasken und Abstand
Wird man vom Gesundheitsamt in Kategorie I mit engem Kontakt eingestuft, sieht das RKI unter „Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen der Kategorie I“ häusliche Absonderung vor. Das gilt es vor allem dann zu vermeiden, wenn dadurch ein relevanter Personalmangel entsteht oder die Apotheke gar schließen muss, wenn tatsächlich alle Apothekenmitarbeiter engen Kontakt zum COVID-19-Fall hatten.
Ziel muss also sein, die Apothekenmitarbeiter möglichst vor engem Kontakt zu schützen und sodass dieser vom Gesundheitsamt nicht angenommen wird – das geht durch feste Teams oder Schutzkleidung. Teams und Schutzkleidung empfiehlt auch die AK Berlin:
Um eine Einstufung vieler Mitarbeiter in Kategorie I (enger Kontakt) und schlimmstenfalls eine Quarantäne des gesamten Teams zu vermeiden, sollte das Apothekenteam – wenn möglich – in feste Gruppen aufgeteilt werden, so dass nie alle Mitarbeiter gleichzeitig zusammenarbeiten. Wo das nicht möglich ist, kann durch das Tragen persönlicher Schutzausrüstung (also vorrangig von Masken) und der Einhaltung eines Mindestabstands eine Einstufung in Kategorie II oder III erfolgen, wo die Empfehlung zur Quarantäne nur beim Auftreten von Symptomen gegeben wird."
Keine häusliche Absonderung bei Kategorie II und III
Keine häusliche Quarantäne sieht das RKI laut seinen Empfehlungen „Empfohlenes Vorgehen für das Management von Kontaktpersonen“ der Kategorie II und III vor, sondern erst beim Auftreten von Symptomen:
Bei Auftreten von Symptomen (auch unspezifischen Allgemeinsymptomen) sofortige Freistellung von der Tätigkeit, Befragung der Beschäftigten über mögliche Expositionssituationen (z.B. Probleme beim Einsatz der PSA), namentliche Meldung an das Gesundheitsamt und Isolation der Betroffenen bis zur diagnostischen Klärung."
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