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Quarantäne vermeiden
Möglicher Corona-Verdachtsfall im Apothekenteam – was ist zu tun?
Ein Apothekenmitarbeiter hatte Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person ...
Was ist zu tun, wenn ein Apothekenmitarbeiter Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person hatte? Auch in diesem Fall gilt nach Ansicht der AK Berlin: Das Maß aller Dinge sind die Enge des Kontaktes und ob der Mitarbeiter Symptome zeigt, aber: Die Entscheidung über das weitere Prozedere liegt letztlich immer beim Gesundheitsamt. „Bei Kategorie II oder III und Symptomfreiheit kann der Mitarbeiter unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln üblicherweise weiterarbeiten – es sei denn, das Gesundheitsamt entscheidet anders“, so die Einschätzung der AK Berlin. Anders, wenn der Apothekenmitarbeiter Symptome entwickelt.
Bei Symptomen: separieren
Zeigt der Mitarbeiter jedoch Symptome wie Fieber, Heiserkeit, Husten oder Atemnot, gilt er gemäß der Definition des RKI als meldepflichtiger „begründeter Verdachtsfall“, erklärt die AK Berlin. Sie empfiehlt sodann, die betroffene Person unmittelbar zu separieren und das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu informieren – dieses entscheidet über das weitere Vorgehen..
Ein Apothekenmitarbeiter hatte Kontakt zu einer Person, die noch auf das Testergebnis wartet
Auch wenn Kontakt zu noch nicht endgültig bestätigten SARS-CoV-2-Infizierten bestand, ist die Enge des Kontaktes ausschlaggebend. Die AK Berlin rät bei engem Kontakt der Kategorie I mit dem potenziell Infizierten „sich in freiwillige häusliche Quarantäne (zu) begeben, bis das Testergebnis vorliegt.“ Bei Kontakt der Kategorie II oder III und Symptomfreiheit könne der Mitarbeiter unter strenger Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln in aller Regel vorerst weiterarbeiten.
Und wenn der SARS-CoV-2-Test positiv ist?
Ist das Testergebnis positiv, wird es einfach, man verfährt einfach wie in Szenario 2, „Kontakt zu nachgewiesen infizierter Person“. Abaschließend rät die Apothekerkammer Berlin: „Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit respiratorischen Symptomen jeglicher Art sollten in Zeiten der Corona-Pandemie zu Hause bleiben.“
Wichtig: In allen Fällen entscheidet das Gesundheitsamt, und das individuell!
Droht relevanter Personalmangel in der Apotheke durch häusliche Absonderung, kann die Apotheke im begründeten Einzelfall, wenn die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, zum Beispiel durch Schließung der einzigen Apotheke im Umkreis, gefährdet ist, mit dem zuständigen Gesundheitsamt eine praktikable Lösung finden.
SARS-CoV-2-Test: Wer wird getestet?
Laut den aktuellen RKI-Empfehlungen, welche Personen auf SARS-CoV-2 getestet werden sollen, sind PCR-Tests unter bestimmten Voraussetzungen indiziert. Es sollen nur Menschen getestet werden, die respiratorische Symptome zeigen UND
- Kontakt zu einem bestätigtem COVID-19-Fall hatten,
- in der Pflege, einer Arztpraxis oder im Krankenhaus tätig sind oder
- einer Risikogruppe zugehören
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