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Treuhand Hannover
Steuererleichterungen durch Corona – auch für Apotheken?
1500 Euro Bonus für Arbeitnehmer – und rechtfertigen höhere Personalkosten Steuererleichterungen?
Zudem hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) jüngst ermöglicht, dass Apotheken als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Diese Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Voraussetzungen sind, dass die Apotheken-Mitarbeiter ihre Sonderleistungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten und dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieser maximale Bonus von 1500 Euro muss im Lohnkonto aufgezeichnet werden und berührt andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen nicht.
Nachweislich und unmittelbar betroffen?
Bezüglich der Frage, welche Unternehmen als nachweislich und unmittelbar betroffen gelten, gibt es bisher keine Definition. Ein zahlenmäßiger Einzelnachweis wird nicht gefordert. Dennoch muss die Betroffenheit schlüssig dargelegt werden. In dem Antragsformular für die Steuererleichterungen steht: „Ich bin vom Coronavirus in nicht unerheblichem Ausmaß und unmittelbar betroffen, weil z.B. die Erwerbstätigkeit in der … Branche nicht mehr ausgeübt werden kann.“
Ein vermehrter Personaleinsatz dürfte nach Erachten der Treuhand Hannover nicht ausreichen, um als nachweislich und unmittelbar von der Coronakrise betroffen zu gelten, da in diesen Fällen auch mit einem höheren Umsatz zu rechnen ist. Bei einer Schließung ist der Fall eindeutig. Nach Einschätzung der Steuerberater kann es auch bei Apotheken in Einkaufszentren, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr besucht werden, begründet werden.
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