Treuhand Hannover

Steuererleichterungen durch Corona – auch für Apotheken?

Stuttgart - 07.04.2020, 07:00 Uhr

Wie sehen coronabedingte Steuererleichterungen für Apotheken aus? Die Treuhand Hannover hat für DAZ.online das Wichtigste zu Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen und zinslosen Steuerstundungen zusammengestellt. Welche Apotheken könnten profitieren? (m / Foto: imago images / Panthermedia)

Wie sehen coronabedingte Steuererleichterungen für Apotheken aus? Die Treuhand Hannover hat für DAZ.online das Wichtigste zu Herabsetzungen von Steuervorauszahlungen und zinslosen Steuerstundungen zusammengestellt. Welche Apotheken könnten profitieren? (m / Foto: imago images / Panthermedia)


1500 Euro Bonus für Arbeitnehmer – und rechtfertigen höhere Personalkosten Steuererleichterungen?

Zudem hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) jüngst ermöglicht, dass Apotheken als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Diese Beihilfen und Unterstützungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei. Voraussetzungen sind, dass die Apotheken-Mitarbeiter ihre Sonderleistungen zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten und dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Dieser maximale Bonus von 1500 Euro muss im Lohnkonto aufgezeichnet werden und berührt andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen nicht.

Nachweislich und unmittelbar betroffen?

Bezüglich der Frage, welche Unternehmen als nachweislich und unmittelbar betroffen gelten, gibt es bisher keine Definition. Ein zahlenmäßiger Einzelnachweis wird nicht gefordert. Dennoch muss die Betroffenheit schlüssig dargelegt werden. In dem Antragsformular für die Steuererleichterungen steht: „Ich bin vom Coronavirus in nicht unerheblichem Ausmaß und unmittelbar betroffen, weil z.B. die Erwerbstätigkeit in der … Branche nicht mehr ausgeübt werden kann.“

Ein vermehrter Personaleinsatz dürfte nach Erachten der Treuhand Hannover nicht ausreichen, um als nachweislich und unmittelbar von der Coronakrise betroffen zu gelten, da in diesen Fällen auch mit einem höheren Umsatz zu rechnen ist. Bei einer Schließung ist der Fall eindeutig. Nach Einschätzung der Steuerberater kann es auch bei Apotheken in Einkaufszentren, die aufgrund der Coronakrise nicht mehr besucht werden, begründet werden.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Vorteile entstehen vor allem durch Verschiebungen von fälligen Steuerzahlungen

Welche Corona-Steuererleichterungen können Apotheken erwarten?

Nach AvP-Pleite: Was gilt es zu beachten bei Umsatz-, Einkommen- und Gewerbesteuer?

Liquidität der eigenen Apotheke sichern

1500 Euro für Apothekenmitarbeiter

Corona-Bonus statt Weihnachtsgeld?

Umsatzsteuer auf nicht erhaltene Entgelte

AvP-Pleite: Bundesfinanzhof muss Umsatzsteuerfrage klären

Treuhand Hannover klagt gegen Finanzamt und bezieht sich auf EuGH-Rechtsprechung

AvP: Kein Geld, aber Umsatzsteuer

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.