Standardzulassungen in der industriellen Herstellung
Bei der Nutzung einer Standardzulassung für betroffene Wirkstoffe im Rahmen der industriellen Herstellung ist (über den Rahmen der Apothekenbetriebsordnung hinaus) der zuständigen Bundesoberbehörde eine Risikobewertung entsprechend des Nitrosamin-Referrals gemäß Artikel 5 (3) EC Nr. 726/2004 zu übermitteln wie für eine reguläre Zulassung nach § 21 AMG.
Da die Online-Anwendung „elektronische Standardzulassung“ derzeit nicht zur Verfügung stehe, wird gebeten, die erforderlichen Änderungsanzeigen im Rahmen des Nitrosamin-Referrals nicht als formlose E-Mail einzureichen. Man soll auf die Wiedereröffnung des e-Portals warten.
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