§ 4 (Entnahme von Teilmengen aus einer Fertigarzneimittelpackung / Auseinzelung)
Für die Abgabe von Teilmengen gilt:
- Erstabgabe von Teilmengen aus einer Packung:
Bei der ersten Abgabe einer Teilmenge aus einer Arzneimittelpackung wird diese Packung unter Angabe der Pharmazentralnummer und des vollständigen Preises komplett abgerechnet und die entsprechende Zuzahlung erhoben.
Die Apotheke trägt zusätzlich das Sonderkennzeichen 06461127 (Erstabgabe einer Teilmenge), im Feld „Faktor“ den Wert „1“ und im Feld „Taxe“ den Betrag „0“ auf.
Das Sonderkennzeichen 06461127 ist vor der Packung, aus der die Teilmenge entnommen wurde, aufzudrucken.
- Abgabe weiterer Teilmengen aus derselben Packung:
Bei weiteren Abgaben von Teilmengen aus dieser Packung ist die Pharmazentralnummer dieser Packung, im Feld „Faktor“ der Wert „1“ und im Feld „Taxe“ der Betrag „0“ aufzutragen.
Im Anschluss ist zusätzlich das Sonderkennzeichen 06461133 (weitere Teilmengenabgabe) aufzutragen. Im Feld „Faktor“ ist der Wert „1“ anzugeben, im Feld „Taxe“ ist der Betrag „690“, entsprechend 5,80 Euro gemäß § 3 Abs. 6 AMPreisV zuzüglich Umsatzsteuer, anzugeben. Eine Zuzahlung ist zu erheben.“
3 Kommentare
Fragen über Fragen
von Karl Friedrich Müller am 09.05.2020 um 13:25 Uhr
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Auseinzeln
von E.Seeberger am 09.05.2020 um 8:24 Uhr
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AW: Auseinzeln
von Fullenixe am 10.05.2020 um 10:22 Uhr
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