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Für Kliniken und Praxen
Händedesinfektionsmittel – welche Rezepturen das RKI für die Eigenherstellung empfiehlt
Limitationen der WHO-Rezepturen in Europa wenig bekannt
„Die WHO hat 2009, parallel zum ,Internationalen Tag der Händehygiene', zwei Rezepturen (WHO I und WHO II) für Händedesinfektionsmittel veröffentlicht“, erklärt das RKI zum historischen Hintergrund. Ziel der WHO sei eine Richtschnur für die lokale Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in Entwicklungsländern gewesen. Dabei gibt es allerdings einen Haken – den man in der aktuellen Situation als „Luxusproblem“ bezeichnen könnte, dessen Nichtbeachtung im Bereich der Patientenversorgung (Praxen und Krankenhäuser) aber ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen kann. Es geht um die erwähnten verschiedenen Einwirkzeiten:
Laut RKI wurden jene ersten WHO-Rezepturen in praxisnahen Tests nach DIN EN 1500 für die hygienische und nach DIN EN 12791 für die chirurgische Händedesinfektion zwar geprüft – „nach den damals wie heute gültigen Europäischen Prüfnormen unter praxisnahen Bedingungen in unabhängigen Prüflaboren“. Der Haken ist aber: „Mit beiden Formulierungen konnte die erforderliche Wirksamkeit für die hygienische Händedesinfektion (DIN EN 1500) mit 3 ml in 30 s nicht erreicht werden.
Eine ausreichende Wirksamkeit wurde erst durch eine zweifache Anwendung für insgesamt 60 s, das heißt 2×3 ml für 2×30 s erreicht.“ Außerdem, heißt es, konnte mit beiden Formulierungen, auch „nach den in Deutschland eher unüblichen 5 Minuten Anwendungszeit, keine ausreichende Wirksamkeit für die chirurgische Händedesinfektion (EN 12791) erreicht werden“.
Europäischer Standard: Desinfektion in 30 Sekunden
Da man in Europa daran gewöhnt ist, kommerzielle Produkte zu verwenden, sei diese Problematik der Einwirkzeit wenig bekannt. Nach europäischen Standards dauert eine hygienische Händedesinfektion typischerweise 30 Sekunden und eine chirurgische 90 Sekunden, schreibt das RKI.
Hauptunterschied in der Herstellung zwischen den Händedesinfektionsmitteln nach WHO und nach Standardzulassung ist, dass letztere auf Zusatzstoffe (außer Vergällungsmitteln) verzichten, also reine Wirkstoff-Wasser-Gemische sind. Die WHO-Rezepturen enthalten zusätzlich Glycerol als Feuchthaltemittel für die Hautfreundlichkeit sowie Wasserstoffperoxid, „um die sonst üblicherweise durch Sterilfiltration erreichte Bakteriensporenfreiheit zu gewährleisten“.
2 Kommentare
Kakophonie und Unfähigkeit von Bürokraten
von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 18:52 Uhr
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AW: Kakophonie und Unfähigkeit von Bü
von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 19:01 Uhr
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