Und die Standardzulassungen?
Laut RKI können natürlich auch die Standardzulassungen zur Anwendung kommen. Sie enthalten nur den jeweiligen Wirkstoff (Alkohol) in Wasser.
Hier sei allerdings zu beachten, dass aufgrund der Allgemeinverfügung (AV) des BfArM „die in der Monografie geforderte Sporenfreiheit ausgesetzt ist (und auch kein H2O2 zugesetzt wird)“.
Zudem könne durch den fehlenden Gehalt an Glycerol die Haut verstärkt austrocknen.
Der in der AV aufgeführten 70 Prozent (v/v) 1-Propanollösung – für den ausschließlichen Einsatz durch professionelle Anwender – kommt nach Meinung der Autoren des RKI-Papiers keine relevante Rolle zu. Grund sei u. a. das toxikologische Profil.
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Kakophonie und Unfähigkeit von Bürokraten
von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 18:52 Uhr
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AW: Kakophonie und Unfähigkeit von Bü
von Dr. Ralf Schabik am 11.05.2020 um 19:01 Uhr
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