Jour fixe Lieferengpässe

BfArM: Engpässe bei Arzneimitteln, Entspannung bei Schutzausrüstung

Stuttgart - 22.05.2020, 17:14 Uhr

Die Jour-fixe-Teilnehmer beobachten Entspannung bei Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln, dennoch persistieren nach wie vor Engpässe bei Arzneimitteln. Durch den Start des OP-Betriebs könnte der Arzneimittelbedarf zudem steigen. (x/Foto: imago images / Bildgehege)

Die Jour-fixe-Teilnehmer beobachten Entspannung bei Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln, dennoch persistieren nach wie vor Engpässe bei Arzneimitteln. Durch den Start des OP-Betriebs könnte der Arzneimittelbedarf zudem steigen. (x/Foto: imago images / Bildgehege)


Weitere Lieferengpässe durch OP-Betrieb befürchtet

Der überwiegende Teil an COVID-19-Patienten kann in den Krankenhäusern auf Normalstationen behandelt werden. Daher prüft das BfArM, ob zusätzlich zum Monitoring des Arzneimittelbedarfs auf Intensivstationen (hier hatte das BfArM mit 2,5-mal mehr Arzneimitteln gerechnet) auch die Entwicklung auf Normalstationen beobachtet werden könnte. Wichtig ist nach Ansicht der Jour-fixe-Teilnehmer auch, dass in den Kliniken zunehmend der Operationsbetrieb wieder aufgenommen wird. „Damit wird der Arzneimittelverbrauch wieder zunehmen“, geben sie zu bedenken. Daher müssten auch weiterhin alle Anstrengungen unternommen werden, um eine solide Arzneimittelversorgung sicherstellen zu können.

Probleme bei der Arzneimittelproduktion macht nach wie vor Indien. Zwar würden sich Lieferengpässe in Deutschland aufgrund des dortigen Lockdowns bislang nicht niederschlagen, doch gingen vermehrt Anfragen beim BfArM dazu ein. Man müsse weiter kritisch bewerten und engmaschig beobachten. Hingegen habe sich die innereuropäische Transportsituation weitgehend normalisiert, der Großhandel könne kontinuierlich beliefert werden und dadurch auch die Apotheken. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) informiert zudem über die „europäischen Ansätze, die Wirkstoff- und Arzneimittelproduktion wieder verstärkt in der EU zu etablieren“.

BMG prüft weitere Eilverordnung

Das BMG prüfe derzeit, ob und gegebenenfalls wie eine erweiterte Bevorratung in den Kliniken durch eine weitere Eilverordnung positiv beeinflusst werden könnte. Die geplante „Medizinischer Bedarf Versorgungssicherstellungs-Verordnung“ (MedBVSV) befinde sich in der fortgeschrittenen internen Abstimmung, ein Verkündungstermin könne nicht genannt werden. 

Ein BMG-Sprecher erklärte diese Woche auf Nachfrage von DAZ.online, dass sich die Verordnung im Notifizierungsverfahren mit der Europäischen Kommission befinde. Offenbar ist aber bald mit ihrer Veröffentlichung zu rechnen.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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