- DAZ.online
- News
- Debatte & Meinung
- Mein liebes Tagebuch
Sollen die Kunden, bevor sie ihr E-Rezept bei uns einlösen, unser Warenlager abfragen können, ob wir auch alles da haben? Die Gematik, die Oberorganisation fürs E-Rezept, kann sich das vorstellen. Aber geht das? Und wollen wir das? Was wir wollen: Ein sicheres Makelverbot mit E-Rezepten, sicher wie Poller gegen Durchfahrtsverbote, sagt ABDA-Vize Arnold. Ja, jetzt wird’s ernst mit dem E-Rezept. Und die ABDA will mehr Geld, für den „Inflationsausgleich“ und auch für eine E-Rezept-Werbekampagne. Reicht das? Was wir auf keinen Fall wollen: Dass die Krankenkassen die TI-Anbindung der EU-Versender finanzieren. Da sind wir uns mit dem Kassenverband einig.
18. Mai 2020
So langsam wird’s ernst mit dem E-Rezept. Die Gematik – also die Organisation, deren Aufgabe es ist, die Spezifikationen fürs E-Rezept und für die Nutzung des gesamten TI-Systems zu definieren – hat wie angekündigt die ersten Versionen dieser Spezifikationen vorgelegt, damit diese die betroffenen Akteure (Ärzte, Apotheker und Versandhändler) schon mal kommentieren und Verbesserungsvorschläge einreichen können. Mein liebes Tagebuch, und so langsam sieht man klarer, wie sich die Gematik die Verordnung beim Arzt, die Belieferung durch die Apotheke und die Bearbeitung und den Umgang mit der Verordnung durch den Patienten vorstellt. Und bei aller Klarheit – da ist noch vieles im Trüben und noch nicht zu Ende gedacht. Zunächst, mein liebes Tagebuch, um mitreden zu können, sollten wir uns ein paar abstrakte Fachbegriffe aneignen: Mit „Frontend“ wird die App bezeichnet, die der Patient auf seinem „technischen Endgerät“ (sprich Smartphone) benötigt, um seine vom Arzt übermittelten E-Rezepte zu verwalten. Auf der Frontend-App kann der Patient sein E-Rezept lesen, also im Klartext einsehen, und er kann es in ein „Token“ umwandeln: Das ist ein Code, den der Versicherte dann beim Einlösen des E-Rezepts an seine gewünschte Apotheke weiterleitet. Der Patient kann das Rezept aber auch löschen und nicht einlösen. Abgelegt ist das E-Rezept auf einem „E-Rezept-Fachdienst“ – das ist ein zentraler Server, an den der Arzt die E-Verordnungen übermittelt und von dem die Apotheke die E-Verordnung mit Hilfe des vom Versicherten erzeugten Tokens herunterladen kann. Aber das ist noch nicht alles: Neben dem Fachdienst-Server soll es zwei weitere, unabhängig davon agierende Server geben, nämlich den “Identity Provider“ und den „Verzeichnisdienst“. Der Identity Provider ist ein Dienst, der die Identität der teilnehmenden Akteure authentifiziert und für den Zugriff auf die einzelnen Bausteine autorisiert. Und der Verzeichnisdienst ist eine Art Datenbank aller an der Telematikinfrastrukur (TI) teilnehmenden Ärzte und Apotheker – so wissen die Versicherten, wer offiziell an diesem System teilnimmt, um beispielsweise eine Apotheke zur Rezeptübermittlung auszuwählen. Schwitz, mein liebes Tagebuch, hört sich recht kompliziert an, wird sich in der Praxis aber sicher einfach darstellen lassen. Was mittlerweile auch klar ist: Die Frontend-App, also die One-and-only-App fürs E-Rezept, mit der der Versicherte sein E-Rezept empfängt und verwaltet, kommt nicht vom Deutschen Apothekerverband oder irgendwelchen anderen Anbietern, sondern von der Gematik – diskriminierungsfrei, werbefrei und unabhängig. So, und wenn dem Versicherten diese Gematik-Frontend-App nicht ausreicht, der kann dann sein E-Rezept von dieser App aus an seine Lieblings-App weiterleiten. Das heißt, der Versicherte kann seinen E-Rezept-Code (Token) weiterleiten („teilen“) mit einem „Vertreter“ seiner Wahl. Das heißt, er kann seinen Token per Mail oder Messenger-Dienst (WhatsApp? Facebook? Datenschutz!) an eine andere Person weiterleiten, die ihm sein Rezept besorgt, wenn er selbst nicht in die Apotheke gehen kann. Oder der Versicherte leitet sein E-Rezept so an einen Versandhändler weiter. Mein liebes Tagebuch, so oder ähnlich hatten wir uns das schon gedacht. Aber die Spezifikationen der Gematik beinhalten noch weitere Ideen, u. a. ein besonderes Schmankerl: Über die Frontend-App könnte für den Versicherten beispielsweise eine „Verfügbarkeitsabfrage der Verordnung in einem Warenwirtschaftssystem“ möglich sein – ups, mein liebes Tagebuch, soll das bedeuten, dass der Versicherte in unser Warenwirtschaftssystem glotzen darf, ob wir sein Arzneimittel auch am Lager haben? Klar, so könnte sich das die Gematik wohl vorstellen, immerhin sind im Online-Handel Verfügbarkeitshinweise gang und gäbe, Angaben wie z. B. „nur noch drei an Lager“ sind da bei Amazon und anderen üblich. Nur, bei Arzneimitteln ist das nicht so einfach wie bei der Bestellung einer Hose oder von einem Paar Schuhe. Außerdem erschweren die Rabattverträge die eindeutige Zuordnung einer Verordnung zu einem ganz bestimmten Produkt. Und letztlich kann die Apotheke ein Arzneimittel in vielen Fällen rasch vom Großhandel besorgen, so dass das Präparat in der Apotheke vorhanden ist, wenn es der Versicherte in der Apotheke abholt, wenn er es per Botendienst zugestellt bekommt oder wenn es die Apotheke per Versand liefert. Die App müsste also das Warenwirtschaftssystem der Apotheken und die Rabattverträge kennen, außerdem das Warenlager der beteiligten Großhändler und dies dann alles zu einer aussagefähigen Anzeige matchen. Mein liebes Tagebuch, fraglich, ob diese Idee verwirklicht wird. Und: Wollen wir das?
13 Kommentare
Noch was
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:37 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Auch noch was
von Bernd Jas am 24.05.2020 um 18:22 Uhr
AW: Noch was ... völlig nebensächliches ... der persönliche Kontakt ... und das Gespräch ... und ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 22:18 Uhr
DAZ 21
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:28 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
@Frau Peter
von Conny am 24.05.2020 um 15:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Im Digitalisierungsrausch ...
von Reinhard Herzog am 24.05.2020 um 11:12 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Im Digitalisierungsrausch ... der im Digitalisierungscrash endet ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 13:27 Uhr
Blick ins Warenlager von Apotheke und Großhandel
von Andreas Grünebaum am 24.05.2020 um 11:00 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Der Patient glotzt?
von Ulrich Ströh am 24.05.2020 um 9:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Der Patient glotzt
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 9:31 Uhr
AW: Der Patient glotzt
von Conny am 24.05.2020 um 9:56 Uhr
AW: Der Patient glotzt
von Anita Peter am 24.05.2020 um 14:03 Uhr
Spahns EU-Gematik ... eindeutige Positionierung gegen die Vor-Ort-Apotheke und Priorisierung des Versandes ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 8:54 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.