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22. Mai 2020
Vermutlich ist das eine der seltenen Forderungen, bei der wir Apothekers einer Meinung mit den Forderungen des GKV-Spitzenverbands sind: Keine Zuschüsse der deutschen Krankenkassen für die TI-Anbindung der EU-Versender! Da steht die Bundesregierung nämlich nicht auf der Seite der deutschen Vor-Ort- und Versandapotheken. Sie will über das Patientendaten-Schutzgesetz sicherstellen, dass auch die EU-Versender für ihre TI-Anbindung Zuschüsse von den Kassen erhalten. Ein Unding, mein liebes Tagebuch! Warum sollten deutsche Krankenkassen die EU-Versandhäuser mit mehreren Pauschalen und monatlichen Zahlungen für die Anbindung beziehungsweise den Betrieb der TI-Komponenten pampern? Es reicht schon, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass diese Arzneiversandhausgiganten überhaupt Zugang an unsere TI-Struktur bekommen und so die E-Rezepte der deutschen Versicherten abfischen können. Und das sollen die Krankenkassen auch noch honorieren? Nein! Und nochmals nein! Diese ausländischen Aktiengesellschaften brauchen keine Zuschüsse deutscher Krankenkassen.
Der Bundesrat steht bekanntlich nicht eisern hinter dem strikten Makelverbot für E-Rezepte, zumindest kann er sich Ausnahmen von diesem Zuweisungsverbot vorstellen, z. B. wenn Patienten kein Smartphone haben oder andere weitere Ausnahmen. Doch hier zeigt die Bundesregierung dem Bundesrat die kalte Schulter. Sie stellt klar, dass es schon nach der derzeitigen Fassung des Gesetzentwurfes z. B. möglich ist, dass der Arzt das E-Rezept auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten an eine Wunschapotheke schickt. Mein liebes Tagebuch, gut, dass sich die Bundesregierung nicht zu einer Aufweichung des Makelverbots beschwatzen lässt. Und so können die Bestimmungen des Patientendaten-Schutzgesetzes in Kraft treten, die Zustimmung des Bundesrates ist dazu nicht erforderlich.
Es war zu erwarten: Corona macht nicht nur dem großen Münchner Oktoberfest den Garaus, auch das kleine pharmazeutische Oktoberfest, die Expopharm, muss daran glauben, zumindest in diesem Jahr. Die Veranstalter der Expopharm, die ABDA-Medientochter Avoxa, haben sich zu dieser Entscheidung durchgerungen: Die Risiken sind einfach zu groß, dass sich die Besucherinnen und Besucher, die Apothekerinnen und Apotheker, die PTAs, und PKAs, die alle eine unverzichtbare, systemrelevante Rolle in der Corona-Krisenzeit spielen, auf einer Großveranstaltung wie der Expopharm infizieren könnten. Tja, mein liebes Tagebuch, und jetzt sucht man händeringend nach neuen Formaten, nach alternativen Möglichkeiten des Austauschs und Dialogs. Und was wird aus dem zeitgleich stattfindenden Apothekertag? Vermutlich wird er nicht live für alle in der Halle stattfinden können. Auch hier werden kreative Ideen nötig sein. Die Entscheidung soll Ende Mai fallen, dann werden sich die Spitzen der Apothekerkammern und -verbände im ABDA-Gesamtvorstand darüber austauschen.
13 Kommentare
Noch was
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:37 Uhr
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AW: Auch noch was
von Bernd Jas am 24.05.2020 um 18:22 Uhr
AW: Noch was ... völlig nebensächliches ... der persönliche Kontakt ... und das Gespräch ... und ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 22:18 Uhr
DAZ 21
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:28 Uhr
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@Frau Peter
von Conny am 24.05.2020 um 15:00 Uhr
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Im Digitalisierungsrausch ...
von Reinhard Herzog am 24.05.2020 um 11:12 Uhr
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AW: Im Digitalisierungsrausch ... der im Digitalisierungscrash endet ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 13:27 Uhr
Blick ins Warenlager von Apotheke und Großhandel
von Andreas Grünebaum am 24.05.2020 um 11:00 Uhr
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Der Patient glotzt?
von Ulrich Ströh am 24.05.2020 um 9:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Der Patient glotzt
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 9:31 Uhr
AW: Der Patient glotzt
von Conny am 24.05.2020 um 9:56 Uhr
AW: Der Patient glotzt
von Anita Peter am 24.05.2020 um 14:03 Uhr
Spahns EU-Gematik ... eindeutige Positionierung gegen die Vor-Ort-Apotheke und Priorisierung des Versandes ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 8:54 Uhr
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