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19. Mai 2020
Ein neuer ABDA-Haushaltsentwurf steht zur Beratung an – wie schön, immer wieder ein Quell der Freude, nicht wahr, mein liebes Tagebuch? Und was wir schon heute sagen können: Die Beiträge, die Kammern und Verbände, also wir Apothekers, berappen müssen, werden nicht weniger. Auch für 2021 stehen Beitragserhöhungen ins Haus. Aber gemach, wie zu hören ist, soll nur eine klitzekleine Beitragssteigerung von gerade mal 1,4 Prozent erfolgen, also rund 250.000 Euro. Und das braucht unsere ABDA nur wegen des Inflationsausgleichs. Inflationsausgleich? Ist das nicht das Fremdwort, das wir Apothekers eigentlich überhaupt nicht kennen? Aber die ABDA kennt’s. Nun denn, mein liebes Tagebuch, wenn’s sonst nichts ist. So ein bisschen Inflationsausgleich zahlen unsere Kammern und Verbände doch recht gerne. Die ABDA jedenfalls braucht die Mehreinnahmen, sagt sie. Sie muss da in Zukunft einiges stemmen: Löhne und Gehälter für drei neue Arbeitsplätze (hoffentlich reichen die Zimmer im neuen ABDA-Bau aus). Man braucht Vertragsspezialisten, u. a. weil neue Vertragsverhandlungen anstehen, z. B. die Modellprojekte zu Apotheken-Impfungen und die pharmazeutischen Dienstleistungen. Ja, mein liebes Tagebuch, und dann muss die Kommunikation in Sachen E-Rezept gewuppt werden – da braucht’s dann richtig Kohle für die Öffentlichkeitsarbeit (und Ideen!), schließlich sollen die E-Rezepte bei unseren Vor-Ort-Apotheken landen und nicht bei den EU-Versandhäusern, die sich zum Thema E-Rezept bekanntlich schon mächtig warm gelaufen haben. Wetten, dass da eine richtige große Werbewelle von DocMo und anderen auf uns zukommt, ein Werbe-Tsunami fürs E-Rezept sozusagen. Im Kern stellt sich die Frage, ob da die geplante ABDA-Budgeterhöhung für die Öffentlichkeitsarbeit um 9% auf 4,1 Millionen Euro was bringt.
Nullretax wegen kleinster Fehler – über dieses Thema kann man endlos streiten. Mit gesundem Menschenverstand ist das sowieso nicht zu verstehen: Wenn kleinste Formalien nicht erfüllt sind, z. B. wenn der Arzt die zulässige Höchstmenge bei der Verordnung von Betäubungsmitteln überschreiten möchte und vergisst, auf der Verordnung das hierfür erforderliche „A“ hinzuzufügen, retaxieren Krankenkassen auf Null, sprich, die Apotheke bekommt kein Geld, obwohl der Versicherte sein richtiges Arzneimittel in der richtigen Menge und Dosierung erhalten hat. Und nur, weil ein Doktor das „A“ vergessen hat und die Apotheke das übersehen hat. Ja, o.k., das „A“ hat seinen Sinn und ist wichtig, aber mein liebes Tagebuch, wir wissen es: Retax benutzen die Krankenkassen gerne als eine Geldbeschaffungsmaschinerie. Eine Apothekerin wehrte sich dagegen. In der Sache bekam sie nicht Recht, aber in einem hilfsweise gestellten Antrag, wie es juristisch so schön heißt: Die Richter verurteilten die Kasse, über den Kulanzantrag der Klägerin ermessensfehlerfrei neu zu entscheiden. Das bedeutet: Der Vergütungsanspruch der Apotheke kann auch entstehen, wenn die Krankenkasse im Einzelfall entscheidet, die Apotheke trotz eines Formfehlers ganz oder teilweise zu vergüten. Im vorliegenden Fall müsse die Kasse trotz des bedeutenden Verstoßes gegen die BtMVV noch einiges berücksichtigen, beispielsweise dass die Patientin bereits seit einigen Jahren mit dem Betäubungsmittel unter Überschreitung der Höchstmenge versorgt worden ist. Bedenken müsse die Kasse außerdem, dass kein wirtschaftlicher Schaden entstanden sei und keine falsche Behandlung der Patientin. Mein liebes Tagebuch, Nullretax darf für die Kassen kein Automatismus sein.
13 Kommentare
Noch was
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:37 Uhr
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AW: Auch noch was
von Bernd Jas am 24.05.2020 um 18:22 Uhr
AW: Noch was ... völlig nebensächliches ... der persönliche Kontakt ... und das Gespräch ... und ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 22:18 Uhr
DAZ 21
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 15:28 Uhr
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@Frau Peter
von Conny am 24.05.2020 um 15:00 Uhr
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Im Digitalisierungsrausch ...
von Reinhard Herzog am 24.05.2020 um 11:12 Uhr
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AW: Im Digitalisierungsrausch ... der im Digitalisierungscrash endet ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 13:27 Uhr
Blick ins Warenlager von Apotheke und Großhandel
von Andreas Grünebaum am 24.05.2020 um 11:00 Uhr
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Der Patient glotzt?
von Ulrich Ströh am 24.05.2020 um 9:16 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Der Patient glotzt
von Karl Friedrich Müller am 24.05.2020 um 9:31 Uhr
AW: Der Patient glotzt
von Conny am 24.05.2020 um 9:56 Uhr
AW: Der Patient glotzt
von Anita Peter am 24.05.2020 um 14:03 Uhr
Spahns EU-Gematik ... eindeutige Positionierung gegen die Vor-Ort-Apotheke und Priorisierung des Versandes ...
von Christian Timme am 24.05.2020 um 8:54 Uhr
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