Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Frage:
Uns lag im Mai 2019 eine Verordnung über „Palexia 50 mg Retardtabletten EurimPharm 100 Stück N3“ zulasten der AOK Sachsen-Anhalt vor. Das entsprechende Rabattarzneimittel konnten wir nicht abgeben, da es zum damaligen Zeitpunkt nicht lieferbar war. Aufgrund der Nichtabgabe des Rabattarzneimittels wurde uns von der Krankenkasse der Erstattungsbetrag von 143,44 Euro auf 42,69 Euro gekürzt – das entspricht einer Reduktion um 70 % (= 100,75 Euro). Als Grund wurde eine „Korrektur der Preisberechnung lt. Vertrag/Vereinbarung“ von der Krankenkasse angegeben. Wir haben die Sonder-PZN, den Faktor und sogar einen handschriftlichen Vermerk über die Nichtlieferbarkeit auf dem Rezept vermerkt. Trotzdem erhielten wir folgendes Retaxschreiben:
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