DAP-Retax-Fall

Regionale Sondervereinbarungen: Nachweis der Nichtlieferbarkeit

Köln - 02.07.2020, 10:15 Uhr

Rahmenvertrag, regionale Arzneiversorgungsverträge und zusätzliche regionale Sondervereinbarungen. Der Überblick ist schwer, die Retaxationen vorprogrammiert? (Foto: PTAheute/ karandaev /adobe.stock.com)

Rahmenvertrag, regionale Arzneiversorgungsverträge und zusätzliche regionale Sondervereinbarungen. Der Überblick ist schwer, die Retaxationen vorprogrammiert? (Foto: PTAheute/ karandaev /adobe.stock.com)


Ausgang der Retaxation

Der betroffenen Apotheke wurde von der AOK Sachsen-Anhalt und ihrem LAV empfohlen, dieser Regelung innerhalb von 14 Tagen schriftlich zuzustimmen. Andernfalls würde dieses vertragliche „Entgegenkommen“ der Apotheke nicht zugutekommen und die Retaxation in voller Höhe erfolgen. Letztlich blieb somit nur die Möglichkeit, zuzustimmen oder es auf dem Klageweg auszutragen.

Die Apotheke nahm das Angebot der AOK Sachsen-Anhalt also an, war jedoch grundsätzlich nicht mit diesem Entgegenkommen der AOK einverstanden. Es ist zu kritisieren, dass von der Krankenkasse nur Hersteller-Defektbelege, aber keine Großhandelsbelege akzeptiert werden, obwohl im Rahmenvertrag klar geregelt ist, dass die Nachweisführung durch beide Belege möglich ist. Ernüchternd ist zudem, dass der Krankenkasse bekannt ist, dass der Rabattvertragspartner rückwirkend keine Hersteller-Defektbelege mehr ausgibt – sich die Nachweisführung durch die Apotheke also als kaum machbar erweist – und selbst bei Nichtverfügbarkeitsmeldungen vom Großhandel noch von einer Lieferfähigkeit ausgegangen wird.

Fazit

Der bundesweit gültige Rahmenvertrag sowie die regionalen Arzneiversorgungsverträge geben den Apotheken genügend Vorgaben, die sie bei der Rezeptbelieferung beachten müssen. Es bedarf einer Klärung, inwiefern regionale Sondervereinbarungen bzw. Übereinstimmungen darüber hinaus für Apotheken gelten dürfen.



DeutschesApothekenPortal
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Regionale Sonderverein­barungen beachten

Nachweis der Nichtlieferbarkeit

Nachweis der Nichtlieferfähigkeit des Herstellers

Eine unlösbare Aufgabe?

Nullretax trotz Rahmenvertragsregelung

Krankenkassen verlangen Herstellernachweis

Retax vermeiden und Patienten versorgen

Ibuprofen nicht lieferbar – und dann?

Pharmazeutische Bedenken: Zusatzvermerk bleibt verpflichtend

Immer einen Grund angeben!

Retaxation wegen nicht angezeigter Rabattverträge

Wenn der Vertrag nicht gelistet ist

Retax einer „mengenidentischen“ rabattierten N3-Größe

Ist N3 gleich N3?

Einige Kassen fordern doch noch eine Arztrücksprache – beim Austausch von Importen

Preisanker-Regelung: Zu früh gefreut?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.