Neue S1-Leitlinie

Neurologische Störungen bei COVID-19 nicht übersehen

Remagen - 24.08.2020, 09:15 Uhr

Neurologische Symptome könnten bei COVID-19-Patienten übersehen werden, fürchten die Autoren der neuen S1-Leitlinie Neurologische Manifestation bei COVID-19. (s / Foto: VFX / stock.adobe.com)

Neurologische Symptome könnten bei COVID-19-Patienten übersehen werden, fürchten die Autoren der neuen 
S1-Leitlinie Neurologische Manifestation bei COVID-19. (s / Foto: VFX / stock.adobe.com)


Was tun, wenn man nichts mehr riecht?

Bekanntermaßen kann eine Infektion mit SARS-CoV-2 auch mit einer Riechstörung oder dem Verlust des Geruchssinns verbunden sein. Darauf geht die neue Leitlinie ebenfalls ausführlich ein. Riechstörungen in der Folge viraler (grippaler) Infekte der oberen Atemwege werden hiernach auch nach Infektionen mit einer Reihe von Erkältungsviren, wie zum Beispiel Adeno- und Rhinoviren, beschrieben. Häufig sind sie dann mit nasalen Symptomen wie Schnupfen, Niesen, laufender oder verstopfter Nase vergesellschaftet. Bei SARS-CoV-2 geht die Riechstörung im Gegensatz dazu nicht mit solchen Symptomen einher. Die Wissenschaftler vermuten deshalb als Ursache vor allem direkte schädigende Effekte des Virus auf das Riechsystem. Auch wenn Details nach der aktuellen Datenlage noch nicht abschließend geklärt sind, zeichnen sich folgende wesentliche Punkte bereits ab: Riech- und Schmeckstörungen sind bei COVID-19 häufig und sie kommen besonders bei leichteren Verlaufsformen vor. Sie können erstes (und seltener einziges) Symptom einer COVID-19-Erkrankung sein. Sie sind daher zur Frühidentifikation neuer „Hot Spots“ auch epidemiologisch relevant. In der Pandemie hat ein plötzlicher Riechverlust bei Patienten ohne nasale Obstruktion eine Spezifität von 97 Prozent und eine Sensitivität von 65 Prozent für COVID-19.

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Der Verlauf von Riech- und Schmeckstörungen bei COVID-19 wird generell günstig angesehen. Bei einem Großteil der Betroffenen bessert sich die Störung binnen zwei bis drei Wochen vollständig oder weitgehend. In zehn bis zwanzig Prozent der Fälle bleiben allerdings relevante Einschränkungen zurück. Wenn eine Riechstörung im Rahmen einer COVID-19-Erkrankung sich nicht binnen vier Wochen wieder weitgehend zurückgebildet hat, sollte zu einem Besuch beim Neurologen oder 
HNO-Arzt geraten werden. 



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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