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Krankenhauszukunftsgesetz
Spahn will digitales Medikationsmanagement in Kliniken fördern
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegten Entwurf des Krankenhaus-Zukunftsgesetzes zugestimmt. Dieser sieht vor, 4,3 Milliarden Euro in die Modernisierung von Krankenhäusern zu investieren. Im Zentrum stehen dabei Notfallkapazitäten und die digitale Infrastruktur. Ausdrücklich förderungsfähig soll beispielsweise die Einrichtung eines digitalen Medikationsmanagements in Kliniken sein.
Der Bund wird 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren können. Die Länder sollen weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro aufbringen. Das sieht der am heutigen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf für ein Krankenhaus-Zukunftsgesetz (KHZG) vor.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) betonte bei einer Pressekonferenz anlässlich des Kabinettsbeschlusses, dass die Kliniken in der Coronakrise großartiges geleistet hätten. In der Pandemie sei einmal mehr klar geworden, wie wichtig ein leistungsfähiges Gesundheitswesen sei – und dazu zählten gerade auch die Krankenhäuser. Nun sei es Zeit für einen Investitionsschub. „So verbessern wir die Versorgung von Patientinnen und Patienten und sorgen für mehr Sicherheit“, so Spahn.
Der KHZG-Entwurf ist in zwei Teile gegliedert. Zum einen geht es um Investitionen für die Modernisierung, zum anderen um Hilfen, einen Schutzschirm, um die finanziellen Folgen der Coronavirus-Pandemie für die Krankenhäuser aufzufangen.
Förderanträge ab sofort möglich
Investiert werden soll in moderne Notfallkapazitäten sowie in eine bessere digitale Infrastruktur. Damit ist Spahn bei einem seiner Lieblingsthemen. Auch im Krankenhausbereich macht er große Defizite bei der Digitalisierung aus. Sie komme auf den Stationen und bei der Vernetzung der Häuser untereinander „nur schleppend voran“, so der Minister. Das soll sich nun rasch ändern, es gelte, Impulse zu setzen. Daher seien bereits ab heute Förderanträge möglich – in Kraft treten wird das Gesetz laut Bundesgesundheitsministerium „voraussichtlich im Oktober“.
Der Gesetzentwurf benennt recht konkret die förderungsfähigen Vorhaben im Digitalbereich. Es geht etwa um Patientenportale, die elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen – ausdrücklich aber auch um digitales Medikationsmanagement.
Demnach ist laut Kabinettsentwurf förderungsfähig:
die Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit, das Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stellt; zu diesen Einrichtungen zählen auch robotikbasierte Stellsysteme zur Ausgabe von Medikation“.
Ziel: für alle Beteiligten ständig sichtbarer Medikationsprozess
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dazu erklärt, dass der Medikationsprozess im Krankenhaus durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet sei. Medikationsinformationen würden häufig in unterschiedlichen Informationssystemen und in unterschiedlichem Detailgrad dokumentiert und gespeichert. „Ziel soll die Umsetzung eines digitalen, für alle an der Medikation beteiligten Personen sichtbaren, ständig verfügbaren, nachvollziehbaren, geschlossenen und elektronisch verifizierbaren Medikationsprozesses sein.“ Bereits mit der Umsetzung einzelner Subprozesse könne die Behandlungsqualität gesteigert werden (automatisierte Interaktionsprüfung, Prüfung auf Unverträglichkeiten/Allergien). Förderungsfähig seien unter anderem „zentrale und dezentrale Arzneimittel-Distributions- und Stellsysteme und robotikbasierte Systeme sowie Scan-Systeme zur Verifikation von Einzelschritten des Medikationsprozesses“.
Regelung zur Botendienstvergütung nicht mehr im KHZG-Entwurf enthalten
An das KHZG sind überdies weitere Regelungen angedockt. So wird beispielsweise der Leistungszeitraum des Kinderkrankengelds zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Die in einer anfänglichen Formulierungshilfe für das KHZG vorgesehene Regelung zur Verstetigung der Botendienst-Vergütung ist im jetzt beschlossenen Kabinettsentwurf allerdings nicht mehr enthalten. Mittlerweile ist geplant, eine solche im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz unterzubringen. Parallel prüft das Bundesgesundheitsministerium eine Verlängerung der in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verankerten Vergütungsregelung – sie soll eigentlich zum 30. September auslaufen.
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