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Krankenhauszukunftsgesetz
Spahn will digitales Medikationsmanagement in Kliniken fördern
Ziel: für alle Beteiligten ständig sichtbarer Medikationsprozess
In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dazu erklärt, dass der Medikationsprozess im Krankenhaus durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet sei. Medikationsinformationen würden häufig in unterschiedlichen Informationssystemen und in unterschiedlichem Detailgrad dokumentiert und gespeichert. „Ziel soll die Umsetzung eines digitalen, für alle an der Medikation beteiligten Personen sichtbaren, ständig verfügbaren, nachvollziehbaren, geschlossenen und elektronisch verifizierbaren Medikationsprozesses sein.“ Bereits mit der Umsetzung einzelner Subprozesse könne die Behandlungsqualität gesteigert werden (automatisierte Interaktionsprüfung, Prüfung auf Unverträglichkeiten/Allergien). Förderungsfähig seien unter anderem „zentrale und dezentrale Arzneimittel-Distributions- und Stellsysteme und robotikbasierte Systeme sowie Scan-Systeme zur Verifikation von Einzelschritten des Medikationsprozesses“.
Regelung zur Botendienstvergütung nicht mehr im KHZG-Entwurf enthalten
An das KHZG sind überdies weitere Regelungen angedockt. So wird beispielsweise der Leistungszeitraum des Kinderkrankengelds zeitlich auf das Jahr 2020 begrenzt ausgedehnt. Die in einer anfänglichen Formulierungshilfe für das KHZG vorgesehene Regelung zur Verstetigung der Botendienst-Vergütung ist im jetzt beschlossenen Kabinettsentwurf allerdings nicht mehr enthalten. Mittlerweile ist geplant, eine solche im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz unterzubringen. Parallel prüft das Bundesgesundheitsministerium eine Verlängerung der in der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung verankerten Vergütungsregelung – sie soll eigentlich zum 30. September auslaufen.
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