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11. September 2020
Ja, jetzt ist der Teleclinic-Zur-Rose-Deal endlich im Bundesgesundheitsministerium angekommen. Die AG Gesundheit der Unionsfraktion im Bundestag hat darum gebeten, die Folgen des Teleclinic-Zur-Rose-Deals mit Blick auf das Zuweisungsverbot rechtlich zu prüfen. Das wird nun geschehen. Was dabei genau im Mittelpunkt der Prüfung stehen wird, ist bisher noch nicht bekannt. Möglicherweise eben diese Verschmelzung von Arzneimittelverschreiber und -händler unter einem wirtschaftlichen Dach und/oder die Tatsache, dass Teleclinic-Rezepte aktuell von nur einer Apotheke beliefert werden können.
Der Teleclinic-Zur-Rose-Deal bringt dem Telemedizin-Anbieter Teleclinic nun noch weiteren juristischen Ärger. Die fernbehandelten Patienten können ihre Rezepte nämlich nur noch sehr eingeschränkt einlösen. Nur eine Apotheke in der Nähe von Stuttgart steht noch zur Verfügung. Das führt zum Teil zu dramatischen Situationen, wie ein aktueller Fall zeigt: Ein nach einer telemedizinischen Behandlung ausgestelltes Rezept für eine dringende Akutversorgung hätte eigentlich nur bei dieser Apotheke eingelöst werden können. Nur durch das Engagement von Apotheker Thomas Grittmann, Park-Apotheke in Miltenberg, konnte geholfen werden. Grittmann will nun das Gebaren von Teleclinic nicht hinnehmen. Mit Unterstützung der Noweda geht er mithilfe des Anwalts Morton Douglas gegen TeleClinic vor. Die Forderung: Solange Rezepte von Teleclinic-Ärzten nicht in allen Apotheken Deutschlands eingelöst werden können, sollen diese Telemediziner keine Rezepte mehr ausstellen dürfen. Da Teleclinic nicht auf die Abmahnung reagierte, kommt es im Oktober zur mündlichen Verhandlung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Da gibt’s noch mehr Ärger.
Es hat sich schier unendlich lange hingezogen, nun war es also endlich soweit: 14 Monate, nachdem das Kabinett unser VOASG beschlossen hatte, stand die Erste Lesung im Bundestag an. Und die Fraktionen konnten sagen, was sie von diesem Gesetz halten. Doch bevor es ins Eingemachte ging, gab’s ein dickes Dankeschön von Jens Spahn für uns Apothekers, für PTA, für PKA und überhaupt alle Apotheken-Mitarbeiter*innen. Sie hätten in den vergangenen Corona-Wochen eine „Wahnsinnsarbeit“ geleistet. So isses, mein liebes Tagebuch, gut dass es mal im Bundestag gesagt wurde – und übers Dankeschön freuen wir uns. Ja, und dann zur Sache: Unser Bundesgesundheitsminister sieht im Apothekenstärkungsgesetz tatsächlich ein Gesetz, das die Apotheken stärkt, der Name sei Programm. Und das E-Rezept sei angestoßen, es gebe klare Regeln und der Patient entscheide, welche Apotheke sein Rezept bekommt. Tja, mein liebes Tagebuch, warten wir ab, was am Ende wirklich dabei herauskommt und inwieweit die ausländischen Arzneiversandhäuser die E-Rezepte abgreifen. Ich kann mich des Eindrucks nicht verwehren, dass an der niederländisch-deutschen Grenze bereits Goldgräberstimmung herrscht.
Immerhin versprach der Bundesgesundheitsminister fairen Wettbewerb bei den Preisen: „Kein Wildwest mehr beim Bonus“ (allerdings nur in den Fällen, in denen die GKV zahlt). Und bis zum nächsten EuGH-Urteil.
Und das waren weitere Reaktionen in der Bundestagssitzung: Für Sabine Dittmar, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, ist das VOASG allemal besser als ein Rx-Versandhandelsverbot. Es müsse wieder gleich lange Spieße zwischen EU-Versendern und inländischen Apotheken geben. Fraglich, mein liebes Tagebuch, ob die Spieße durch das VOASG wieder gleich lang werden. Die Bundestagslesung zeigte auch, dass es nach wie vor Anhänger des Rx-Versandverbots gibt: Für Emmi Zeulner (CSU) ist es noch immer der Königsweg, um die Gleichpreisigkeit zu garantieren. Und Gesundheitspolitiker Michael Hennrich gestand, dass er tief im Herzen“ Anhänger des Verbots sei – aber damit wohl ein Stück weit „old fashioned“. Auch die Linksfraktion bekannte sich zum Rx-Versandverbot ebenso wie die AfD-Fraktion. Dagegen können FDP und Grüne weder mit einem Rx-Versandverbot noch mit einer sozialrechtlichen Rx-Boni-Lösung etwas anfangen. Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) ist sogar überzeugt, dass das VOASG EU-rechtswidrig sei und zu Schadenersatzforderungen gegen Deutschland führen könne. Dass die EU-Versender im VOASG über das Sozialrecht an die Festpreise gebunden werden sollen, sei ein „Taschenspielertrick“. Und die Grüne Kordula Schulz-Asche sieht darin sogar eine juristische Finte. Sie hätte lieber eine bessere Vergütung für die pharmazeutische Beratung statt einer ausschließlichen Abhängigkeit des Honorars von der Packungsabgabe – das sei für sie wesentlich für die Zukunft der Apotheken. Mein liebes Tagebuch, ja, das sind sie, die unterschiedlichen Meinungen und Ansichten, immer wieder schön. Was noch besonders bemerkenswert war: Michael Hennrich sprach im Bundestag auch den Teleclinic-Kauf durch Zur Rose an: Hier werde die seit 780 Jahren geltende Regel durchbrochen, dass Ärzte nicht am Medikamentenverkauf verdienen sollen, dies sei ein „fundamentaler Paradigmenwechsel“. Er wünscht sich, dass eine Regelung gefunden wird, dieses Thema zu beenden. Mein liebes Tagebuch, das wünschen wir uns auch. Dringend!
5 Kommentare
Weichenstellung ...
von Reinhard Herzog am 13.09.2020 um 14:42 Uhr
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AW: Knöpfe drücken, net luschig sein
von Wolfgang Müller am 13.09.2020 um 20:12 Uhr
Kollateralschaden
von Reinhard Rodiger am 13.09.2020 um 13:50 Uhr
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Komplette und komplexe Unwissenheit über die Deutsche Apothekenlage im Bundestag
von Heiko Barz am 13.09.2020 um 11:54 Uhr
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von Anita Peter am 13.09.2020 um 8:18 Uhr
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