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Der Höhepunkt dieser Woche: Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hat es in die erste Lesung des Bundestags geschafft. Unser Bundesgesundheitsminister sagt: Der Name ist Programm. Mein liebes Tagebuch: Was noch zu beweisen wäre. Und währenddessen arbeitet Zur Rose mit DocMorris an einer Internetplattform und am Paradigmenwechsel: Ärzte verdienen am Medikamentenverkauf. Hier bringt auch ein IGES-Gutachten nicht wirklich Unterstützung für uns Apothekers – aber es zeigt, wie fragil die flächendeckende Versorgung ist: Wenn noch weitere Apotheken schließen müssen, dann heißt es: Husten, wir haben ein Problem – mit der Nahversorgung.
7. September 2020
Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) steht in dieser Woche auf der Agenda des Bundestags. Nach über einem Jahr Stillstand soll dieser Gesetzentwurf weiter behandelt werden. Stillstand? Ganz so still war’s um dieses Gesetz dann doch wieder nicht, im Gegenteil. Wenn man seine Entwicklung im vergangenen Jahr verfolgt, scheint es für das Bundesgesundheitsministerium eines der eher schwierigeren Gesetze zu sein. Sein Herzstück ist die Gleichpreisigkeit der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Jens Spahn über ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Markt regeln möchte – aber die lässt sich vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils wenn überhaupt nur mühsam erhalten. Jens Spahn will es mit dem Rx-Boni-Verbot versuchen. Und da er sich selbst nicht sicher war, ob das möglich ist, legte er sein Gesetz vorsorglich schon mal der EU-Kommission zur Beurteilung vor, die prüfen sollte, ob es europakonform sei. Und so verzögerte sich die weitere Bearbeitung des Gesetzes. Zum Glück gliederte das BMG einige Vorhaben des Apothekenstärkungsgesetzes aus und regelte sie separat über die Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung. Wir erinnern uns: So wurde z. B. der Botendienst liberalisiert und eine telepharmazeutische Beratung ist möglich. Ausgegliedert wurde auch das kleine Honorarplus für den Notdienst und die BtM-Doku. Die Modellversuche zur Grippeschutzimpfung durch Apotheken wanderten ins Masernschutzgesetz, das ab März 2020 gilt. Und das Makelverbot brachte er mit dem Patientendaten-Schutzgesetz auf den Weg. So konnten wenigstens einige Punkte des VOASG vor dem EU-Stau gerettet werden. Also, jetzt soll’s bald weitergehen mit dem eigentlichen VOASG: mit der geplanten Verankerung der Rx-Preisbindung für den GKV-Bereich und mit den honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Hinzu kommen einige Änderungen z. B. im BtM-Gesetz und in der Apothekenbetriebsordnung. In letzterer ist eine Änderung versteckt, die dem Namen des Gesetzes, nämlich die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, so gar keine Ehre machen dürfte: Unter bestimmten Bedingungen sollen nämlich automatisierte Ausgabestationen von Versandapotheken grundsätzlich zulässig sein. Mein liebes Tagebuch, da muss sich noch was tun. Unbedingt! Selbst die Bundesländer würden diese Regelung lieber gestrichen sehen. Die ABDA hat sich übrigens mit einer aktuellen Stellungnahme zum VOASG zu Wort gemeldet und weitere Klarstellungen und Ergänzungen für eine bessere Apothekenreform gemacht.
5 Kommentare
Weichenstellung ...
von Reinhard Herzog am 13.09.2020 um 14:42 Uhr
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AW: Knöpfe drücken, net luschig sein
von Wolfgang Müller am 13.09.2020 um 20:12 Uhr
Kollateralschaden
von Reinhard Rodiger am 13.09.2020 um 13:50 Uhr
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Komplette und komplexe Unwissenheit über die Deutsche Apothekenlage im Bundestag
von Heiko Barz am 13.09.2020 um 11:54 Uhr
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von Anita Peter am 13.09.2020 um 8:18 Uhr
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