Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

13.09.2020, 08:00 Uhr

Jetzt geht's weiter mit dem Stärkungsgesetz für unsere Vor-Ort-Apotheken. Stärkung? (Foto: Alex Schelbert)

Jetzt geht's weiter mit dem Stärkungsgesetz für unsere Vor-Ort-Apotheken. Stärkung? (Foto: Alex Schelbert)


Der Höhepunkt dieser Woche: Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz hat es in die erste Lesung des Bundestags geschafft. Unser Bundesgesundheitsminister sagt: Der Name ist Programm. Mein liebes Tagebuch: Was noch zu beweisen wäre. Und währenddessen arbeitet Zur Rose mit DocMorris an einer Internetplattform und am Paradigmenwechsel: Ärzte verdienen am Medikamentenverkauf. Hier bringt auch ein IGES-Gutachten nicht wirklich Unterstützung für uns Apothekers – aber es zeigt, wie fragil die flächendeckende Versorgung ist: Wenn noch weitere Apotheken schließen müssen, dann heißt es: Husten, wir haben ein Problem – mit der Nahversorgung. 

7. September 2020

Das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) steht in dieser Woche auf der Agenda des Bundestags. Nach über einem Jahr Stillstand soll dieser Gesetzentwurf weiter behandelt werden. Stillstand? Ganz so still war’s um dieses Gesetz dann doch wieder nicht, im Gegenteil. Wenn man seine Entwicklung im vergangenen Jahr verfolgt, scheint es für das Bundesgesundheitsministerium eines der eher schwierigeren Gesetze zu sein. Sein Herzstück ist die Gleichpreisigkeit der verschreibungspflichtigen Arzneimittel, die Jens Spahn über ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Markt regeln möchte – aber die lässt sich vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils wenn überhaupt nur mühsam erhalten. Jens Spahn will es mit dem Rx-Boni-Verbot versuchen. Und da er sich selbst nicht sicher war, ob das möglich ist, legte er sein Gesetz vorsorglich schon mal der EU-Kommission zur Beurteilung vor, die prüfen sollte, ob es europakonform sei. Und so verzögerte sich die weitere Bearbeitung des Gesetzes. Zum Glück gliederte das BMG einige Vorhaben des Apothekenstärkungsgesetzes aus und regelte sie separat über die Apothekenbetriebsordnung und Arzneimittelpreisverordnung. Wir erinnern uns: So wurde z. B. der Botendienst liberalisiert und eine telepharmazeutische Beratung ist möglich. Ausgegliedert wurde auch das kleine Honorarplus für den Notdienst und die BtM-Doku. Die Modellversuche zur Grippeschutzimpfung durch Apotheken wanderten ins Masernschutzgesetz, das ab März 2020 gilt. Und das Makelverbot brachte er mit dem Patientendaten-Schutzgesetz auf den Weg. So konnten wenigstens einige Punkte des VOASG vor dem EU-Stau gerettet werden. Also, jetzt soll’s bald weitergehen mit dem eigentlichen VOASG: mit der geplanten Verankerung der Rx-Preisbindung für den GKV-Bereich und mit den honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen. Hinzu kommen einige Änderungen z. B. im BtM-Gesetz und in der Apothekenbetriebsordnung. In letzterer ist eine Änderung versteckt, die dem Namen des Gesetzes, nämlich die Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, so gar keine Ehre machen dürfte: Unter bestimmten Bedingungen sollen nämlich automatisierte Ausgabestationen von Versandapotheken grundsätzlich zulässig sein. Mein liebes Tagebuch, da muss sich noch was tun. Unbedingt! Selbst die Bundesländer würden diese Regelung lieber gestrichen sehen. Die ABDA hat sich übrigens mit einer aktuellen Stellungnahme zum VOASG zu Wort gemeldet und weitere Klarstellungen und  Ergänzungen für eine bessere Apothekenreform gemacht.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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5 Kommentare

Weichenstellung ...

von Reinhard Herzog am 13.09.2020 um 14:42 Uhr

Hatte es nicht einmal geheissen:
Lieber kein Gesetz als ein schlechtes Gesetz?

Welchen Knopf muss man jetzt noch drücken, um das VOASG auf den Abstellplatz zu befördern?

Das ist doch so gespickt mit juristischen Feinsinnigkeiten und Fallen - das lässt man doch in dieser Sachlage lieber mal sein.

Was verbessert sich denn substanziell dadurch?
Die Dienstleistungen werden sich als veritables Kuckucksei entpuppen, die neuen Preisregelungen werfen mehr Fragen auf als sie beantworten, die Zuweisung von Rezepten ist auch heute schon geregelt ...

Neuer Anlauf in 2022 in anderer Regierungskonstellation, wobei die Schnittmenge zu den Grünen als wahrscheinlicher neuer Regierungspartner wohl viel größer ist als zur jetzigen SPD. Außerdem sollte dann Corona mitsamt seiner Auswirkungen halbwegs durch sein, sodass man einfach seriöser planen kann.
Im Verlaufe von 2022 dann wirklich eine Apothekenreform mit Hand und Fuß, gerne auch unter Abwurf von manch Ballast.

Haben wir v1 auf der Startpiste des VOASG schon überschritten, oder ist ein Startabbruch noch möglich?
Und dann bitte einfach Mut ...

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AW: Knöpfe drücken, net luschig sein

von Wolfgang Müller am 13.09.2020 um 20:12 Uhr

Faszinierend, das Ganze. Schön, dass wenigstens auch Sie sich das so DEUTLICH anzusprechen trauen!

Immerhin sind die aktuellen Papiere des AVWL und sogar der ABDA auch keinesfalls anders zu verstehen, als dass dieses VOASG noch unbedingt abgewendet werden muss. Weil es sich einfach inzwischen als sowieso schon schlecht gemachter, aber eben vor Allem auch: von der Zeit komplett überholter Ramsch erwiesen hat.

Diesen Lernprozess hat sich nun also auch die ABDA zugebilligt. Trotz ihres sehr komplexen, zu prätentiöser Trägheit geradezu zwingenden, damit auch grundsätzlich ein wenig entschuldbaren organisatorisch bedingten Gruppenzwanges.

Der AVWL hat meiner Erinnerung nach sogar von Anfang an klar gegen das VOASG und stattdessen für einen erneuten Gang vor den EuGH plädiert. Hat also von Allen die aktuell eindeutig beste Legitimation, die Führung in diesem Elend zu übernehmen; was eben auch die zu drückenden Knöpfe beträfe. Denn irgendjemand "bei uns da oben" muss ja nun Spahn auch mal KLAR, wenn auch diplomatisch, sagen: "Schluss mit dem Quatsch".

Wobei sich die ABDA bei erneutem Spahn´schem Fauchen im Zweifelsfall ja leider immer noch in hochnotpeinlich allerbeflissenste, quälende Diskussionen begeben könnte - trotz dieses aktuellen, bemerkenswerten Papieres: Sich wider alle Vernunft doch lieber nochmal kleinlaut zu einem "VOASG um wirklich jeden Preis" zu entscheiden.

Weil da ja "Dienstleistungen" als unwiderstehliches Suchtmittel drinstehen. Und dies ja jetzt eine "einmalige" Chance dafür sein könnte, "dieses Fenster ist vielleicht nur kurz offen", blabliblub.

Also, da muss jetzt mal jemand richtig ran gehen/auf den Tisch hauen, der/die im Gegensatz z. B. zu uns beiden Schlaumeiern a) bereits ein passendes Amt hat (also mindestens: Verbandsvorsitzende/r) und b) "net luschig" ist, wie mein Doktorvater zu sagen pflegte.

Kollateralschaden

von Reinhard Rodiger am 13.09.2020 um 13:50 Uhr

Apotheken sterben als kollaterale Folge bester Intentionen.Eine davon ist die Herstellung gleich langer Spieße für die mit den niedrigen Margen und denen mit höheren Margen und weniger Arbeit.Dazu findet sich nichts Konkretes. Vielmehr wird verzögert und das Naheliegende missachtet.Das ist die Einhaltung deutscher Rechtsprechung.Es muss sichergestellt sein,dass deutsche Gesetze auf die ausländischen Firmen mit höheren Margen und weniger Arbeit (Hollandversand) angewendet und durchgesetzt werden.
Das wird jedoch seit Jahren vermieden.Das ist das eigentliche Wild-West.Der Skandal ,der durch die irreführende Bezeichnung Apothekenstärkungsgesetz unsichtbar gemacht wird.

Es ist ein Meisterstück von Spahn durch einfache Umettikettierung abzulenken.Schade,dass das vom Bundestag anscheinend nicht beachtet wird.

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Komplette und komplexe Unwissenheit über die Deutsche Apothekenlage im Bundestag

von Heiko Barz am 13.09.2020 um 11:54 Uhr

Ja wie denn nun, Frau Dittmer, was sind denn bei ihnen „gleichlangen Spieße“?
Es kann keine „gleichlangen Spieße“ geben, solange die Deutschlandrechtlich inakzeptablen Arzneimittelversender aus Holland ihr unkontrolliertes Unwesen an den Deutschen Patienten ungestraft begehen. Und die verantwortungslosen K-Kassen spielen wie immer leider sehr vordergründig mit.
Ich bin eigentlich erschüttert über den offensichtlichen Phlegmatismus der Deutschen Gilde der sogenannten Pharmazieräte. Die meisten von denen sind selbstständige Kollegen, die Tag für Tag mir ansehen müssen, wie Deutsches Apothekenrecht und die APO-Betriebsverodnung von den Holländern mit Füßen getreten werden. Die Apothekenüberwacher, die ja untereinander gut vernetzt sind, könnten dem BMG und Spahn erklären, wie man den „Wildwest-Manien“ von D.Morris und Co mit breiter Brust Einhalt gebieten kann. Aber auf dem Feld rühret sich leider gar nichts. Es ist ja auch viel einfacher, die Coronavorschriften bei der Deutschen Basis Apotheke flächendeckend zu überwachen und die nötigen Monita zu erstellen.
Zurück zu Frau Dittmer, ich behaupte, dass ihr Spruch von den „gleichlangen Spießen“ völlig substanzlos ist, denn wenn sie diesen Spruch analysieren würde, dann müßte sie zum Wohle der Deutschen Patienten das —RXVV — bedingungslos fordern. Selbst die Bühlersche Petition kam bei der CSU-Frau in den Vordergrund. Da wird wohl die Mannschaft aus der Heidestrasse wieder Schüttelfrost bekommen haben.
Es gibt für das komplexe Dilemma nur einen Goldstandart zu Lösung und das ist das uneingeschränkte —- RXVV —- ,dass von 21 EU-Ländern ohne den geringsten juristischen EU-Druck zu Wohle ihrer Patienten und völlig unaufgeregt durchgeführt wurde. Was dagegen haben wir eigentlich falsch gemacht? Herr Spahn!

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von Anita Peter am 13.09.2020 um 8:18 Uhr

Wenn zukünftig pharmazeutische Dienstleistungen ( was immer das sein soll... das wissen ja weder ABDA noch die Politik ) die flächendeckende Versorgung sichern sollen und so ein weiteres Apothekensterben verhindert werden soll, dann wird man da einen Mrd-Betrag (!!) reinpumpen müssen. Denn Non RX und zukünftig auch RX wird weiter massiv in den Versand abwandern.

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