Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

11.10.2020, 07:43 Uhr

Wo man hinschaut – nur Baustellen! (Foto: Alex Schelbert) 

Wo man hinschaut – nur Baustellen! (Foto: Alex Schelbert) 


6. Oktober 2020 

Er hat’s gemacht: Dr. Markus Reiz, Mitglied des Vorstandes des Apothekerverbandes Nordrhein e.V. und Inhaber der Donatus Apotheke in Bornheim, ist der erste Apotheker, der eine Grippeschutzimpfung durchführte. Rund 120 Apothekerinnen und Apotheker aus mehr als 60 Apotheken an Rhein und Ruhr werden ihm schon bald folgen. Auch sie haben ihre Zusatzqualifikation zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in der Tasche. Und schon im November werden weitere Kolleginnen und Kollegen die Impfseminare besucht und die Qualifikation zum Impfen erworben haben. Mein liebes Tagebuch, sie alle profitieren davon, dass sich der Apothekerverband Nordrhein schon sehr bald für die Grippeschutzimpfungen in Apotheken einsetzte und ein Honorar (12,61 Euro netto pro Impfung) mit der AOK Rheinland/Hamburg aushandelte. Und schon meldet auch der Saarländische Apothekerverein, dass die erste Apotheke des Saarlands eine AOK-Versicherte gegen Grippe impfte. Aber wie sieht’s bei den anderen Bundesländern und Apothekerverbänden aus? Leider mau. Zum Teil laufen Verhandlungen mit Kassen, zum Teil bewegt sich noch gar nichts. Schade, dass die übrigen Bundesländer so hinterherhinken. Kritiker beklagen das in ihren Augen zu niedrige Honorar, sie rechnen vor, dass ökonomisch gesehen das Impfen einen geringeren Beitrag zur Deckung der Fixkosten einbringt als die Abgabe von Arzneimitteln. Ja, mag sein, mein liebes Tagebuch, aber ich bin überzeugt, dass die Apotheke damit bei ihren Kundinnen und Kunden punkten kann, wenn sie die Impfung anbietet. Und noch eins: Ärzte schielen bereits neidisch auf das Apothekenhonorar, denn es ist deutlich höher als die EBM-Abrechnungsziffer der Ärzte. 

 

Mein liebes Tagebuch, ich habe mich in dieser Woche gegen Grippe impfen lassen, noch nicht in einer Apotheke – leider ist der Apothekerverband in meinem Bundesland noch nicht so weit. Schade, ich wäre sofort in eine Apotheke gegangen. Statt dessen musste ich eine Arztpraxis aufsuchen. Mein Erlebnis dort: kein Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin, Impfung durch eine Praxisangestellte, ruckzuck, keine Fragen zu Unverträglichkeiten oder Risiken. Und auf die Eintragung in meinen Impfpass musste ich selbst aufmerksam machen und darauf bestehen. Mein liebes Tagebuch, ich vermute mal, dass ich in jeder impfenden Apotheke besser behandelt worden wäre.


Mehr als ein Jahr lang hat’s gedauert, jetzt liegt die Rückmeldung der EU-Kommission zum geplanten Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) vor. Und? Na ja, sagen wir’s mal so: Die EU-Kommission legt dem VOASG wohl erstmal keine Hürden in den Weg. Binnenmarktkommissar Thierry Breton lässt in seinem Schreiben an Jens Spahn wissen, dass das VOASG den Zugang deutscher Patienten zu Arzneimitteln verbessere und er sich freue, über den Ausgang des Gesetzgebungsprozesses informiert zu werden. Das Gesundheitsministerium liest aus dieser Antwort die Erlaubnis der EU-Kommission, das Gesetz final umzusetzen – wie das Handelsblatt schrieb. Mein liebes Tagebuch, kann man so sehen, aber ein eindeutiges Go hört sich anders an. Andererseits, was kann bei diesem Thema schon eindeutig sein! Mein liebes Tagebuch, wir dürfen also damit rechnen, dass Spahn mit dem Breton-Brief in der Hand nun sein VOASG durchzieht. Das letzte Wort wird eh der Europäische Gerichtshof haben: Es wird wohl nicht ausbleiben, dass die geplante Rx-Boni-Verbotsregelung, die im Sozialrecht verankert werden soll, diesem obersten Gericht vorgelegt werden wird. Davon geht im Übrigen auch Jens Spahn aus, wie er in einem Online-Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung durchblicken ließ. Aber er zeigt sich zuversichtlich, dass sein VOASG diese EuGH-Prüfung bestehen wird. Mein liebes Tagebuch, da kann man sich natürlich fragen, warum unsere Regierung den VOASG-Entwurf der EU-Kommission vorlegte und dieser Entwurf dann dort ein Jahr lang vor sich hin schmorte, wenn man der Auffassung ist, dass am Ende doch alles vor dem EuGH landet. Aber auch dafür hatte Spahn eine Antwort: Entscheidend sei, dass die Kommission nicht sage, das gehe aber gar nicht. Ach so, mein liebes Tagebuch.


In einer gesundheitspolitischen Diskussionsrunde im Rahmen der Expopharm-Impuls-Streams betrachtete der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich die Brüsseler Äußerung vorsichtig optimistisch, es sei „zumindest kein rotes Licht“ erkennbar. meinte Hennrich, das heiße aber nicht, dass nicht möglicherweise andere Instanzen das Gesetz kippen könnten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Bundestag, Christine Aschenberg-Dugnus, geht davon aus, dass das VOASG vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beklagt werden wird. Das kann sich zwar auch ABDA-Präsident Friedemann Schmidt vorstellen, aber er sieht das durchaus optimistischer: Es sei durchaus denkbar, dass ein solcher Prozess heute zu einem anderen Ergebnis führen könnte als noch 2016, meinte er. Denn mit der Einführung des E-Rezepts existiere der Wettbewerbsnachteil für EU-Versender, die der EuGH 2016 noch bemängelt hatte, künftig nicht mehr. Mein liebes Tagebuch, richtig, man wird es nicht verhindern können, dass das Rx-Boni-Verbot vor dem EuGH landen wird, aber Fakt ist auch, dass für die EU-Versender der Zugang zum deutschen Arzneimittelmarkt mit dem E-Rezept ein anderer sein wird.


Gesundheits-Apps auf Rezept, von der Kasse bezahlt – ja, mein liebes Tagebuch, jetzt ist es soweit: Deutschland ist das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt – sagt Jens Spahn. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat seine Liste der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) oder kurz „App auf Rezept“ vorgelegt. Lang ist die Liste noch nicht, bisher stehen nur zwei Apps drauf, aber 21 Apps sind derzeit noch in der Prüfung. Denn bevor eine App diesen Status als DiGA bekommt, muss sie eine Prüfung durchlaufen und als Medizinprodukt zertifiziert werden. Und diese beiden Apps haben das geschafft: „Kalmeda“, eine App zur Anwendung bei Tinnitus, und „velibra“ zur Anwendung bei Angst- und Panikstörungen, Phobien verschiedener Art. Ärzte können diese Apps verordnen, die Patienten erhalten dann von der Kasse einen Freischaltcode. Und wie helfen diese Apps? Sie zielen auf Verhaltensänderungen der Patienten ab und bieten Wissensvermittlung, Übungen und kognitive verhaltenstherapeutische Ansätze. Ein Blick in die Packungsbeilage zeigt, wie’s geht! Mein liebes Tagebuch, interessante Ansätze. Übrigens, die Apps sind nicht apothekenpflichtig, dieser Markt geht an der Apotheke vorbei.

 

Nochmal für alle zum Mitschreiben und Merken: Am 1. Juli 2021 soll der offizielle Startschuss fürs E-Rezept fallen. Und ab 1. Januar 2022 werden die elektronischen Verordnungen zur Pflicht. In einem Podiumsgespräch im Rahmen der digitalen Expopharm Impuls gab Projektleiter Hannes Neumann einen ersten Einblick, wie die Gematik ihre E-Rezept-App, die für den Transport des E-Rezepts wichtig ist, konkret umsetzen wird. Ganz klar: Eine Smartphone-Pflicht gibt es nicht, Smartphones gibt es auch nicht von der Kasse. Ein Patient, der kein Smartphone hat und kein E-Rezept empfangen kann oder keines möchte, erhält sein Rezept als Ausdruck – wie dieses Dokument genau aussieht, steht noch nicht fest, auf alle Fälle enthält es einen Code, den die Apotheke scannt und damit alle Informationen dieses E-Rezepts in ihrem Warenwirtschaftssystem übernimmt. Wie’s dann mit dem E-Rezept weitergeht, die Rezeptabrechnung, wird noch zwischen Deutschen Apothekerverband und GKV-Spitzenverband ausgehandelt. Mein liebes Tagebuch, vor dem Hintergrund des AvP-Desasters sind wir da besonders gespannt, was man sich da einfallen lässt. Die Frage drängt sich da auf: Braucht man überhaupt noch Abrechnungszentren heutiger Prägung? Projektleiter Neumann erklärte auch, was es mit der Verfügbarkeitsabfrage auf sich hat, die der Patient vorab an die Apotheke richten kann. Mein liebes Tagebuch, keine Sorge, das ist kein automatisch generierter Blick ins Warenlager der Apotheke, diese Anfrage des Patienten erfolgt unverbindlich. Und erst wenn der Patient den Zugriffslink fürs Rezept übermittelt, hat die Apotheke die Rechtssicherheit, dass sie die Verordnung beliefert.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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8 Kommentare

"Avp-Virus" jetzt auf Kassensuche ...?

von Christian Timme am 11.10.2020 um 23:13 Uhr

"Corona" als wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument wird nicht nur den Apothekers noch "viel Freude" bereiten... wer wird denn ein solches "Spielzeug" freiwillig aus der Hand GEBEN?

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3 mal Hoch

von Dr.Diefenbach am 11.10.2020 um 16:17 Uhr

...man lese die Ausführungen der geschätzten Kollegin mehrfach um die dramatischen Konsequenzen, dargelegt von Prof.H. Meyer(hat die ABDA Spitze ihn eigentlich im Focus??)überhaupt zu erkennen.Offenbar ist da in der Berliner Juristerei einiges vorbei gelaufen,Ich frage aufs Neue:WO bleibt mal ein Statement von zB Herrn Tisch?Mir wird stets erzählt, dass die Aktivitäten im Verborgenen ablaufen, ohne die plebiszitäre PR(wie wir hier im Netz sie so betreiben!!),aber ich SEHE :Die Erfolge nicht!!! Insofern kann ich auch nur die Basis auffordern sich Ala Luther die Guttenbergerschen Thesen anzuschauen, dann vom Glauben abzufallen UND NEUE Wege zu suchen.Die Komplettabsage eines gerade jetzt so wichtigen Apothekertages.Das spricht für sich.Dass die Aktivitäten der Banken bei AvP so subtil abgelaufen sein sollen:Dies wäre ein Signal der hauseigenen PR gewesen, die breite!!!! Öffentlichkeit einmal auf das verquere Problem Individualhaftung gegenüber dem staatlichen,verpflichtenden!!! Versorgungsauftrag aufzuklären.Das unterblieb.Dass die Verbände nun agieren, ist in Sachen AvP OK, aber ging das rasch genug?In Bezug auf das VOASG :Da dürften wir erleben wie bestens strukturierte Prozesse schnell oder weniger schnell ,aber zielgerichtet auf Dinge wie Amazon Apotheken(auch wenn es noch dauern mag ) oder wie auch immer das dann heisst hinauslaufen.Die Menge an Individualapotheken:Sie sinkt, ganz massiv.Die Zukunftsqualitäten bei Konzentrationen sehen wir bereits heute in vielen Branchen:Anonym,unpersönlich.Genau DAS WAS die heutige Apothekenlandschaft TUT,wird politischer Wichtigtuerei geopfert.Das zwischenmenschliche schwindet,der Automat lebt.Auch dies steckt in den Hoch-Zeilen...

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Bringschuld

von Reinhard Rodiger am 11.10.2020 um 14:05 Uhr

Es ist geradezu peinlich und beschämend, dass die Standesführung die Mitverantwortung des Staates so völlig ignoriert.Hängenlassen zugunsten eines Deals, der die restlichen Apotheken sichern soll? Gleichzeitig durch den Mangel an Rückendeckung signalisieren, dass der AvP-Crash fast willkommen erscheint als Anlass, die 50% -Strategie zum Eliminieren früher zu beenden.
.Wo bleibt der lautstarke mediale Aufschrei, dass 20-30% der Apotheken in manchen Landesteilen gefährdet sind? Dass das System auf der Kippe steht? Daß Apotheken nur weiterarbeiten, wenn der Staat die Ausfallgarantie übernimmt.Das Risiko ist nicht zumutbar, weil erwartet werden kann,dass bei unzureichender Kontrolle des Staates Schäden gesetzt werden können, für die dann wieder niemand Verantwortung trägt.Jede Regelung für später muss die heutigen Schäden einbeziehen.Später nützt sonst nicht angemessen.
Juristische Unklarheiten sind kein Grund die eigentliche staatliche Verantwortung nicht zu fokussieren.Schliesslich hat schon Corona gezeigt, was alles möglich ist, wenn der Wille da ist.Hier fehlt er völlig.Es ist Einzelpersonen und EINER Partei zu danken, dass dies überhaupt zur Sprache kommt. Allein das sollte für eine Interessenvertretung beschämend sein.

Wer ausser Insidern versteht denn die Dimension dieses Vertrauensverlustes und die potentielle Schwächung der regionalen Versorgung ?

Es ist einfach die Pflicht, die Bringschuld des Staates lautstark zur Geltung zu bringen.Oder ist wirklich das unter Tarnnamen gemachte Eliminierungsförderungsgesetz (VASG) der Preis für die Enthaltsamkeit? Das wäre die Krönung der Nichtvertretung.

Zur Gefahr des vermeintlichen Apothekenstärkungsgesetzes liefert Kollegin Dr.H.Hoch im vorangegangenen Beitrag den Hintergrund.Dank dafür.Allein das Stehenlassen dieses Wortes zeugt für die eigentlichen Absichten unserer "Führung" : um jeden Preis müssen 50% weg, sonst ist es für den Rest nicht mehr komfortabel.

Also wehrt euch, indem ihr dem Aufruf von Kollegin A.Peter
folgt.Danke.

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Immerhin "BEOBACHTET" die Politik die insolventen AvP-Apotheken ...

von Christian Timme am 11.10.2020 um 13:30 Uhr

Diese "Palliativbetreuung" muss man sich erstmal verdienen ... um danach dankbar als "Gesundheitsmüll" abzutreten. Wären die Apothekers die "Commerzbank" gäbe es keine "Spähne"...

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AW: "BEOBACHTET" ? - im Verkehrsfunk hieß das damals mal "Gaffer"

von Bernd Jas am 11.10.2020 um 15:58 Uhr


"BEOBACHTET" ? - im Verkehrsfunk hieß das damals mal "Gaffer"
Wo Sie grad´ sagen "Commerzbank" Herr Timme,
da fällt mir ein das diese mittlerweile eigentlich den Bürgern zu eigene Institution (18. oder 19. Milliarden-Rettung) der Hauptpartner der AvP war. Sind früher mal Zahlungen Trotz teurer Blitzüberweisung nicht pünktlich auf dem Apotheken-Konto erschienen, lag das NIE an der AvP sondern immer an der "Commerzbank" oder der Hausbank.
So langsam wird klaaar wo die hunderte von Millionen hin sind. Aber alles legal! Jau! Und die "Klein" Kriminellen haben ja angeblich auch noch nicht vollständig bezahlt.


Und wenn´s nutzt - Neue Bewegung - ok!

Das VOASG darf so nicht kommen!

von Dr. Heidrun Hoch am 11.10.2020 um 12:54 Uhr

Das VOASG darf SO NICHT kommen!
Zur Begründung zitiere ich Herrn Prof. Dr. Hilko Meyer aus seinem Artikel „Arzneimittelpreisrecht auf dem Prüfstand“ aus Arzneimittel & Recht , Ausgabe 4/20:

„Die Abkehr vom Geltungsanspruch der deutschen Preisregelungen für die aus anderen EU-Staaten an deutsche Patienten versandten Arzneimittel durch Streichung des § 72 Abs. 1 Satz 4 AMG gibt grundsätzliche Positionen des deutschen Gesetzgebers im Bereich seiner originären, durch Art. 168 Abs. 7 AEUV anerkannten Zuständigkeiten für den nationalen Gesundheitsschutz und die Organisation des Gesundheitswesens auf.“

Auch „untergräbt die Ausklammerung weiter Bereiche des einheitlichen RX-Abgabepreises (PKV-Versicherte, Selbstzahler, Kostenerstattung aus Einzelverträgen)
die unionsrechtlich bedeutsame Kohärenz und Widerspruchsfreiheit der vorgetragenen Rechtsgründe.“

Das bedeutet: Durch das VOASG in der vorliegenden Form ist kein Ende der Wettbewerbsverzerrung zulasten der Vor-Ort-Apotheken in Sicht!

Schlimmer noch, es wird die Grundlage gelegt, bei einem erneuten Verfahren vor dem EuGH zu scheitern.

So freut sich denn auch Binnenmarktkommissar Thierry Breton, dass das VOASG den Zugang deutscher Patienten zu Arzneimitteln verbessere...

Dieses Gesetz „Apothekenstärkungsgesetz“ zu nennen ist Zynismus pur.

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Neue Bewegung

von Anita Peter am 11.10.2020 um 9:22 Uhr

Liebe Kollegen,

bitte schliessen Sie sich alle der Bewegung von Frau Guttenberger an! Kurze Email reicht:

guttenberger@ratsapo24.de

Wir können nicht länger tatenlos dem Treiben der Politik und der ABDA zusehen. Die ABDA vertritt uns nicht mehr! Wir brauchen eine Bewegung die sich auch um die untere Hälfte der Vor Ort Apotheken kümmert und sich politisches Gehör verschafft.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Neue Bewegung

von Roland Mückschel am 11.10.2020 um 9:51 Uhr

Gemacht!

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.