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9. Oktober 2020
Schrittchen für Schrittchen nähern wir uns der „Verstetigung“ der Botendienstvergütung. Noch ist sie in einer zeitlich befristeten Sonderverordnung geregelt, die Ende des Jahres ausläuft, und auf 2,50 Euro gestutzt. Demnächst soll sie dann mit nicht mehr und nicht weniger als 2,50 Euro ins Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) übernommen werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat die Formulierungshilfe für den Botendienst-Änderungsantrag zum VOASG vorgelegt. Inkrafttreten soll diese Regelung dann am 1. Januar 2021. Also, mein liebes Tagebuch, es wird wohl dabei bleiben, das wir diesen Mini-Zuschuss zum Botendienst bekommen. Einen Unterschied zu bisher wird es allerdings noch geben: Den Botendienstzuschuss gibt es nicht mehr für die Privatversicherten, die privaten Krankenversicherungen sind nämlich von dieser sozialrechtlichen Regelung nicht mehr erfasst. Mein liebes Tagebuch, wie wäre es, wenn wir für diesen Bringdienst zusätzlich z. B. 2,50 Euro von unseren Kundinnen und Kunden als Servicegebühr verlangen? Dieser besondere Service einer Lieferung nach Hause wird dadurch wertiger! Schaun wir uns doch mal um, welches Unternehmen liefert am gleichen Tag ohne Mindestbestellwert gratis nach Hause? Kein Pizzadienst, kein Lieferando, kein Lebensmittelsupermarkt. Ein großer Elektronikmarkt wirbt für seinen Lieferdienst „für nur 19 Euro“ sogar mit dem Begriff „Lieferluxus“ – und will damit deutlich machen, dass dieser Dienst zu diesem Preis etwas Besonders und darüber hinaus auch noch günstig sei.
Auch in Sachsen sind rund 100 Apothekers von der AvP-Insolvenz betroffen. Nach einer Umfrage schätzt der Sächsische Apothekerverband die derzeit offenen Zahlungen für seine Mitglieds-Apotheken auf fast 20 Millionen Euro. In einem Live-Talk auf DAZ.online machte Thomas Dittrich, Chef des Sächsischen Apothekerverbands, deutlich, dass die AvP-Insolvenz für alle ein Schock gewesen sei. Der Verband habe sofort das Landesgesundheitsministerium informiert. Für Dittrich ist es „unstrittig“, dass die Politik die Notlage der Apotheken erkennt. Der Verbandschef ließ wissen, dass die Apothekerverbände auch auf Bundesebene in dieser Sache zusammenarbeiteten, neun Verbände hätten gemeinsam eine Anwaltskanzlei beauftragt. Ja, KfW-Kredite stünden zur Verfügung. Und was ist mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen? Mein liebes Tagebuch, leider gibt’s da keine positiven Signale aus der Politik; Dittrich dazu: „Das ist schwierig, aber nicht aussichtslos.“ Mein liebes Tagebuch, das mag verhalten optimistisch klingen. Ehrlich gesagt, damit sollte man wohl eher nicht rechnen. Mit einem KfW-Kredit lässt sich die Liquidität sichern, das Aus für die Apotheke könnte abgewehrt werden, aber langfristig werden die betroffenen Apotheken vermutlich bluten müssen – viel Geld ist verloren.
8 Kommentare
"Avp-Virus" jetzt auf Kassensuche ...?
von Christian Timme am 11.10.2020 um 23:13 Uhr
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3 mal Hoch
von Dr.Diefenbach am 11.10.2020 um 16:17 Uhr
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Bringschuld
von Reinhard Rodiger am 11.10.2020 um 14:05 Uhr
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Immerhin "BEOBACHTET" die Politik die insolventen AvP-Apotheken ...
von Christian Timme am 11.10.2020 um 13:30 Uhr
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AW: "BEOBACHTET" ? - im Verkehrsfunk hieß das damals mal "Gaffer"
von Bernd Jas am 11.10.2020 um 15:58 Uhr
Das VOASG darf so nicht kommen!
von Dr. Heidrun Hoch am 11.10.2020 um 12:54 Uhr
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Neue Bewegung
von Anita Peter am 11.10.2020 um 9:22 Uhr
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AW: Neue Bewegung
von Roland Mückschel am 11.10.2020 um 9:51 Uhr
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