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Kleine Anfrage von Wieland Schinnenburg
Defizite beim Personalmanagement im Hause Spahn
Reaktion zu den Kritikpunkten
Die Bundesregierung hält dem entgegen, dass die entsprechenden parlamentarischen Anfragen zur Personalsituation im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) umfassend beantwortet worden seien.
Die Nachfragen der Fragesteller zu den einzelnen Personalbewegungen im BMG bezögen sich nicht auf einen konkreten Stichtag, sondern auf den gesamten Zeitraum 1. Januar 2017 bis 1. August 2019. Eine detailliertere Beantwortung dieser Nachfragen als bereits in der Bundestagsdrucksache 19/22930 erfolgt, sei aus Sicht der Bundesregierung nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar, heißt es weiter in der Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage.
Hierzu müssten alle Personalmaßnahmen in einem Zeitraum von rund zweieinhalb Jahren in den Abteilungen, Unterabteilungen, Referaten, Stabsstellen und Geschäftsstellen aufgelistet und ausgewertet werden. Die Anzahl der Personalveränderungen (Beförderungen, Höhergruppierungen, Verbeamtungen, Umsetzungen, Versetzungen, Abordnungen etc.) in dem genannten Zeitraum lägen im vierstelligen Bereich.
Übersichten nicht alle zusammenstellbar
Entgegen der Auffassung der Fragesteller seien die abgefragten Veränderungen so nicht mit Hilfe der vorhandenen digitalen Infrastruktur „einfach zusammenstellbar“. Es sei weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten vollständig zu erfassen und entsprechende Übersichten darüber nachträglich zu erstellen, so die Bundesregierung, vertreten durch das BMG, in ihrer Vorbemerkung.
Sie weist ferner darauf hin, dass sie bestrebt sei, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger:innen nachvollziehbar zu gestalten.
1 Kommentar
Management
von ratatosk am 14.12.2020 um 10:32 Uhr
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