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18. Juni 2021
Schon immer wieder „toll“, auf welche Ideen manche kommen: Ein Essener Arzt und sein Team, bestehend aus Ärztinnen und Ärzten sowie IT-Fachleuten bieten die Digitalisierung des Impfnachweises online an (zimpfen.de). Ein Geimpfter, der schnell an sein digitales Impfzertifikat kommen möchte, macht einfach ein keines Video von seinem Impfpass und Ausweisdokument und lädt es auf zimpfen.de hoch. Der QR-Code kommt dann, so das Versprechen, „schnell als Link zum Download“ und natürlich kostenlos für den Geimpften – der Herr Doktor rechnet die 18 Euro dann mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bzw. mit dem Bund ab. Mein liebes Tagebuch, bestechende Idee? Eher weniger, denn so ein Angebot ist „rechtlich nicht in Ordnung“, erklärt die KV Nordrhein. Auch der Rechtsanwalt Morton Douglas hält eine Online-Ausstellung der Zertifikate nicht für möglich. Laut Infektionsschutzgesetz muss eine Impfdokumentation „vorgelegt“ werden, also physisch und persönlich. In einem online durchgeführten Verfahren könnten Ausweis und Impfass nicht so überprüft werden, dass Missbrauch ausgeschlossen sei. Der Anwalt rät dringend davon ab, von so einem Online-Verfahren Gebrauch zu machen: Es droht der nachträgliche Entzug des Impfzertifikats. Mein liebes Tagebuch, also, Schluss mit diesen Online-Spielchen: Es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, die gehen nur vor Ort und persönlich, in der Apotheke.
Ein 200 Euro teurer Gastzugang zum Verbändeportal erlaubt nun auch allen Apothekers, die glauben, ohne Verbandszugehörigkeit durchs apothekerliche Leben gehen zu können, an der Digitalisierung der Impfzertifikate teilzunehmen. Die Hubmannschen Verbands-Schmarotzer dürfen also auch digitale Impfzertifikate ausstellen. Mein liebes Tagebuch, nein, das war kein netter Umgang miteinander, den der bayerische Verbandschef da an den Tag legte, als er Apothekers, die sich – horribile dictu – bisher noch keinem Verband angeschlossen haben, als „Schmarotzer und Trittbrettfahrer“ bezeichnete. Aber vermutlich waren es genau diese Worte, die vielen Apothekerinnen und Apothekern verständlicherweise übel aufgestoßen sind. Denn man kann seine Gründe haben, auf eine Verbandsmitgliedschaft zu verzichten, das ist die freie Entscheidung. Andererseits müssen aber auch alle Apotheken, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit, alle öffentlichen Aufgaben wahrnehmen können, die ihnen vom Bundesgesundheitsminister zugestanden werden. Also, warum nicht gleich so – ein Gastzugang ist doch ein fairer Kompromiss, da hätte es keine abkanzelnden Worte bedurft. Als Verbandschef hätte ich alle Nichtmitglieder liebevoll zum Gastzugang eingeladen und ein freundliches Schreiben mit Anmeldeformular für eine Mitgliedschaft beigelegt – vielleicht überlegt es sich das eine oder andere Nichtmitglied ja doch noch…
7 Kommentare
Honorarkürzung
von Stefan Meinhardt am 20.06.2021 um 23:25 Uhr
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von Anita Peter am 20.06.2021 um 16:49 Uhr
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Betriebswirtschaftliche Lösung?
von Christiane Patzelt am 20.06.2021 um 16:40 Uhr
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AW: Betriebswirtschaftliche Lösung
von Conny am 20.06.2021 um 17:35 Uhr
Preisfindung
von Lutz Engelen am 20.06.2021 um 15:00 Uhr
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Kein Boykott
von Radman am 20.06.2021 um 9:26 Uhr
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AW: Kein Boykott
von Karl Friedrich Müller am 20.06.2021 um 12:12 Uhr
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