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10. August 2021
Mein liebes Tagebuch, wer glaubt, mit der bevorstehenden bundesweiten Einführung des E-Rezepts am 1. Januar 2021 ist alles in Butter, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann. Was da noch alles zu klären ist, so kurz vor Schluss – Wahnsinn! So ist es zum Beispiel nicht Aufgabe der Gematik, den Weg des E-Rezepts zwischen Apotheken und Rechenzentren in die Telematikinfrastruktur zu integrieren. Da müssen sich nun Krankenkassen und der Deutsche Apothekerverband über Regelungen und die technische Umsetzung des Prozesses einigen. Noch viele Detailfragen sind offen, wie ein Interview mit dem Vorstandsmitglied des Bundesverbands Deutscher Apothekenrechenzentren (VDARZ), Klaus Henkel, zeigt. Beispielsweise verändern sich mit der Einführung des E-Rezepts die Modalitäten rund um den Versicherungsschutz. Vor allem muss angesichts der neuen digitalen Wege des E-Rezepts versucht werden, das wirtschaftliche Ausfallrisiko für alle Beteiligten so gut wie möglich zu minimieren. Mein liebes Tagebuch, man denke an die Unwetterkatastrophe und die zerstörten Apotheken: Ginge der digitale Verordnungsdatensatz einer Apotheke verloren, bevor er zur Abrechnung an die Kasse übergeben wurde, könne es schlichtweg keine Erstattung geben, d.h., „den Apotheken droht dann der Totalschaden“, bringt es Henkel im lesenswerten Interview mit DAZ.online auf den Punkt. Henkel ist auch überzeugt: „Die beste Lösung wäre, wenn die Rechenzentren täglich mit den Kostenträgern abrechnen dürften.“ Mein liebes Tagebuch, das würde auch Versicherungsprämien sparen. Läuft da nicht alles auf eine tägliche Abrechnung hinaus? Ja, mein liebes Tagebuch, und in diesem Fall wäre dann endlich auch der Zwangsrabatt von 1,77 Euro („Kassenabschlag“), den wir den Kassen für pünktliche Zahlung einräumen, Schnee von gestern!
Ab 11. Oktober soll es (abgesehen von wenigen Ausnahmen) keine kostenlosen SARS-CoV-2-Tests für Bürgerinnen und Bürger mehr geben – darauf haben sich Bund und Länder geeinigt. Hintergrund: Mittlerweile kann allen ein Impfangebot gemacht werden, eine dauerhafte Kostenübernahme durch den Steuerzahler sei nicht mehr angezeigt. Und da gleichzeitig geplant ist, Menschen, die nicht gegen Covid-19 geimpft sind, Zugang zu bestimmten Geschäften und Veranstaltungen nur dann zu gewähren, wenn sie ein negatives Testergebnis vorweisen können, wird so ein bisschen Druck auf Impfverweigerer und Impfmuffel ausgeübt. Dass dieses Vorhaben natürlich mächtig Diskussionen auslöst und je nach politischer Couleur begrüßt oder kritisiert wird, ist verständlich. Aber die Frage ist doch, mein liebes Tagebuch, wie erreichen wir einen höheren Durchimpfungsgrad unserer Bevölkerung, wodurch sich – darüber sind sich doch alle Fachleute einig – endlich eine Herdenimmunität einstellt und die Ansteckungsgefahr deutlich sinkt: Der Weg zurück zu mehr Normalität. Unsere Bundesapothekerkammer jedenfalls hat sich auf die Seite der Bundesregierung gestellt und begrüßt den Weg, Schnelltests für alle nicht mehr kostenlos anzubieten. „Es werden sich mehr Unentschlossene für eine Impfung entscheiden“, sagte BAK-Präsident Thomas Benkert, „dieser Weg ist gut, richtig und notwendig.“
Schon gehört? Die Coronavirus-Impfverordnung soll wieder eine Update erhalten. Neu: Laut Verordnungsentwurf soll der Impfanspruch gegen Covid-19 auf medizinisch notwendige Folge- und Auffrischimpfungen ausgeweitet werden. Und ab 1. Oktober sollen die Apotheken auch den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Impfzentren beliefern. So weit alles klar. Der Verordnungsentwurf sieht aber auch eine Neuregelung für Nachtragungen von Covid-19-Impfungen im gelben Impfausweis (also nicht digital) vor: 2 Euro brutto könnten Apotheken dann künftig für die nachträgliche Erstellung einer Corona-Impfdokumentation abrechnen. Mein liebes Tagebuch, 2 Euro für eine quasi amtliche Dokumentation. Ist nicht üppig. Manche sprechen schon von einer Frechheit, vor allem, wenn man dieses Honorar mit dem vergleicht, was Behörden für Beglaubigungen und Eintragungen in Dokumente berechnen. Immerhin, wir Apothekers müssen dies nicht machen, es ist freiwillig. Aber wer will das ablehnen und dadurch möglicherweise Kunden verlieren?
4 Kommentare
Wahlmüdigkeit
von Wolfgang Steffan am 16.08.2021 um 8:52 Uhr
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Wo nichts zu wählen ist
von Reinhard Rodiger am 15.08.2021 um 11:55 Uhr
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AW: Wo nichts zu wählen ist
von Karl Friedrich Müller am 15.08.2021 um 14:57 Uhr
Extreme Kammerwahlmüdigkeit
von Ulrich Ströh am 15.08.2021 um 9:35 Uhr
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