Bundestagswahl 2021 – Teil 7: CSU

„Für mich ist das Rx-Versandverbot nach wie vor das Mittel der Wahl“

Traunstein - 30.08.2021, 07:00 Uhr

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner will sich weiterhin für gleich lange Spieße zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken einsetzen. (c / Foto: Tobias Koch)

Die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner will sich weiterhin für gleich lange Spieße zwischen Versand- und Vor-Ort-Apotheken einsetzen. (c / Foto: Tobias Koch)


Gäbe es in Deutschland wie in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten ein Rx-Versandverbot, könnten die Vor-Ort-Apotheken der Einführung des E-Rezepts gelassen entgegensehen. Aber obwohl nach der letzten Bundestagswahl im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, dass die Bundesregierung sich für das Rx-Versandverbot einsetzen wolle, weigerte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, dies umzusetzen. Doch für die CSU ist das Rx-Versandverbot nach wie vor eine Option – das wird deutlich im Gespräch mit der CSU-Abgeordneten Emmi Zeulner, die als ordentliches Mitglied dem Gesundheitsausschuss des Bundestags angehört.

Noch im vergangenen Sommer, als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) längst die Weichen für das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) und damit für das Rx-Boniverbot im GKV-Bereich gestellt hatte, machte die CSU-Bundestagsabgeordnete Emmi Zeulner sich für das Rx-Versandverbot stark. Zusammen mit ihrem Abgeordnetenkollegen Wolfgang Stefinger startete sie einen neuen Vorstoß und widersprach öffentlich Bundesgesundheitsminister Spahn, der stets behauptete, dass das Rx-Versandverbot europarechtlich nicht haltbar sei. Ein entsprechendes Gesetz habe gute Chancen, so Zeulner und Stefinger, vor dem Europäischen Gerichtshof bestehen zu können.

Im Vorfeld der Bundestagswahl betont Zeulner nun im Gespräch mit der DAZ, es sei der CSU vor allem sehr wichtig, dass die Arzneimittelversorgung und damit auch der Notdienst flächendeckend und wohnortnah gewährleistet wird. „Das klassische Beispiel ist: Wenn ich ein fieberndes Kind habe, dann nützt mir ein Versandhändler gar nichts am Abend“, erklärt Zeulner. Ihr besonderes Augenmerk liegt dabei auf den ländlichen Regionen. „Es wird immer gesagt, in den Ballungsräumen könne es weniger Apotheken geben – das mag schon sein, wenn sich zwei oder drei Apotheken aneinanderreihen. Aber wenn es in den ländlichen Regionen weniger Apotheken gibt,  dann werden die Fahrtwege gerade auch im Nachtdienst länger“, gibt Zeulner zu bedenken. „Ich möchte mir nicht vorstellen, dass Stück für Stück Apotheken wegbrechen. Gerade im ländlichen Raum ist es entscheidend, dass wir überall Apotheken vor Ort haben. Und da reicht auch kein Apothekenautomat!“

Rx-Boniverbot ist ein Kompromiss

Das Rx-Boniverbot im Sozialgesetzbuch V ist für Zeulner erst einmal ein Kompromiss. „Wenn wir weitere Verschiebungen mitbekommen, dann müssen wir auf jeden Fall nachsteuern“, fordert Zeulner. „Für mich ist das Rx-Versandverbot nach wie vor das Mittel der Wahl.“  Zudem werde die CSU die Qualitätssicherungsstandards im Versand beobachten: „Wir nehmen weiterhin die Vorwürfe sehr ernst, dass die Qualität im Versandhandel nicht so gehalten werden kann wie in der Apotheke beispielsweise durch den Botendienst.“ Hier müsse es gleich lange Spieße geben. Es könne nicht sein, dass das bei den einen locker gehandhabt werde und bei den anderen „die Daumenschrauben angezogen“ würden.

Das E-Rezept begrüßt Emmi Zeulner grundsätzlich: „Es ist gut, dass Arzt und Apotheker entlastet werden.“ Zudem könnten Formfehler hoffentlich vermieden werden – den Apothekern sei ja zu gut bekannt, dass fehlerhaft  ausgestellte Rezepte zu Schwierigkeiten bei der Erstattung führten. „Was wir auf keinen Fall wollen ist aber, dass mit den E-Rezepten gemakelt wird“, betont Zeulner. „Die Frage für die Zukunft wird auch sein: Welche Rolle nimmt der Arzt dabei ein? Das ist eine spannende Frage, die ich derzeit noch nicht beantworten kann.“



Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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1 Kommentar

Substitution Sichtvergabe

von Hermann Eiken am 30.08.2021 um 11:30 Uhr

Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Krankenkassen die tägliche Sichtvergabe und vorgeschriebene tägliche Einzeldokumentation nicht bezahlen sondern retaxieren!

Wir berechnen die BTM-Gebühr von 4,26 Euro für jede tägliche Abgabe und Dokumentation. Die KK erkennen aber nur eine einmalige Abgabegebühr an. Sie stellen sich auf den Standpunkt , mit der einmaligen Abrechnung als Dokumentationsgebühr sie alles bezahlt!

Jede einzelne Sicht-Abgabe ist eine Pharmazeutische Dienstleistung, zieht Dokumentation nach sich, Einzellagerung und Vorbereitung, Abgabeabsprache und diskrete Vergabe an den Substitutionspatienten oder die Patientin.

Frau Zeulner sollte dafür sorgen, wenn sie schon sagt, " die Apotheken leisten Unglaubliches", dass die Krankenkassen dann jede Abgabe vernünftig honrieren, und die BTM-Gebühr für JEDE tägliche Vergabe anerkennen und nicht retaxieren!!

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