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22. Oktober 2021
Klar, er hatte es versucht, der EU-Versender DocMorris. Obwohl für alle, die GKV-Versicherte mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln versorgen, also auch für Versandhäuser aus dem EU-Ausland, seit rund zehn Monaten wieder eine Preisbindung gilt, versuchte DocMorris mit einem „Treueprogramm“, diese Preisbindung zu unterlaufen: Mit jeder Bestellung rezeptfreier und rezeptpflichtiger (!) Arzneimittel konnten die Kunden ein Guthaben auf ein Treuekonto sammeln, das dann später mit dem Kauf rezeptfreier Produkte verrechnet wurde. Die Apothekerkammer Nordrhein wurde auf diese Werbung aufmerksam. Sie hielt das Treueprogramm für wettbewerbswidrig und klagte. Allerdings monierte die Kammer keinen Verstoß gegen die Preisbindung. DocMorris verstoße vielmehr gegen das heilmittelwerberechtliche Zuwendungsverbot und auch gegen das Telemediengesetz, da die Bedingungen für das Treueprogramm nicht klar und eindeutig seien. Das Landgericht Stuttgart sah das genauso und untersagte DocMorris diese Treueprogramm. Mein liebes Tagebuch, gut, dass die Kammer die Aktivitäten des EU-Versenders aufmerksam verfolgt. Wir kennen das ja zur Genüge: Der Versender versucht, jede kleinste vermeintliche Lücke ausfindig zu machen. Wie es weitergeht? Der EU-Versender kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Schluss mit dem generellen Verbot von Besitz und Konsum von Cannabis: Die Ampel-Koalitionäre SPD, FDP und Grüne wollen eine kontrollierte Freigabe der Droge zum „Freizeitgebrauch“. Ob das was bringt, um den Schwarzmarkt auszutrocknen – da gehen die Meinungen in der Bevölkerung, aber auch unter Fachleuten weit auseinander, ganz zu schweigen von den Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen. Mal abgesehen von diesen Fragen, wo sollten denn im Falle des Falles die Drogen gekauft werden können? Grüne würden den Verkauf gerne über „lizenzierte Fachgeschäfte“ sehen, die FDP können sich sogar Apotheken als Abgabestellen vorstellen. Und wie sieht das die ABDA? Was ist, wenn die Politik die Apothekers tatsächlich fragt? Hier hat man sich bei unserer Berufsvertretung auf eine Sprachregelung verständigt: „Für Apothekerinnen und Apotheker stelle sich hier ein heilberuflicher Zielkonflikt“, heißt es da. Und dann weiter: „Unter klaren Vorgaben“ sei die Abgabe in Apotheken „grundsätzlich denkbar“, allerdings mit Abgaberegeln. Die Apothekerschaft sei gesprächsbereit und würde an einer Lösung mitarbeiten. Na, mein liebes Tagebuch, die Prüfungen auf Identität und Reinheit sowie die organoleptische Prüfung führen wir doch gewissenhaft durch. Warten wir’s ab – ob schon bald süßliche Düfte durch die Offizin wabern…
4 Kommentare
Ethik vs. Mammon
von Reinhard Herzog am 24.10.2021 um 11:33 Uhr
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Von mir aus präquilifizieren Alles, wenn
von Christiane Patzelt am 24.10.2021 um 11:07 Uhr
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AW: Von mir aus präquilifizieren Alles,
von Karl Friedrich Müller am 24.10.2021 um 11:24 Uhr
Präquali
von Karl Friedrich Müller am 24.10.2021 um 9:25 Uhr
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