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16. November 2021
Bisher konnten Fälscher von Impfpässen und diejenigen, die diese gefälschten Impfpässe in Apotheken vorlegten, nicht für ihre Taten belangt werden, das war im Strafgesetz explizit nicht vorgesehen (Strafbarkeitslücke). Das wird sich nun ändern, ein Gesetzentwurf liegt bereits vor. SPD, Grüne und FDP haben sich sogar darauf verständigt, dass es beim unzulässigen Ausstellen von Gesundheitszeugnissen besonders schwere Fälle geben soll, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können, z. B. wenn solche Fälschungen gewerbsmäßig oder durch Banden erfolgt. Endlich, mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass das Gesetz rasch in Kraft treten wird. Für Apotheken ist allerdings keine „Offenbarungsbefugnis“ vorgesehen, d.h., sie dürfen die Person, die gefälschte Dokumente vorlegt, nicht anzeigen und die vorgelegten Dokumente nicht einbehalten. Wenn Apotheken dies dennoch tun, verletzen sie möglicherweise Privatgeheimnisse. Das Einzige, was Apotheken dürfen: kein digitales Zertifikat ausstellen. Total unbefriedigend ist das, mein liebes Tagebuch, und unverständlich: Warum hat man die Offenbarungsbefugnis nicht mit ins neue Gesetz aufgenommen?
Den unzureichenden Gesetzentwurf sollte man mal auch vor dem Hintergrund betrachten, dass eine neue Funktion der Corona-Warn-App es ermöglicht, digitale Impfzertifikate von Apotheken zurückzurufen und in der Corona-Warn-App (CWA) als ungültig zu kennzeichnen. Das sorgte für Wirbel. Der Deutsche Apothekerverband hat dazu erklärt, dass es in einem bekannt gewordenen Fall um einen konkreten Einzelfall gehandelt haben soll, nämlich um eine Münchner Apotheke, in der eine Apothekenmitarbeiterin an einer größeren Fälschungsaktion beteiligt gewesen sein soll. Deshalb habe man alle ausgegebenen Zertifikate dieser Apotheke gesperrt. Es sollen auch weitere Apotheken betroffen sein. Tja, und wenn eine Person ihren korrekten Impfnachweis zufällig in einer dieser Apotheken digitalisieren ließ – Pech gehabt, gesperrt. Ein Unding, mein liebes Tagebuch. Das ist auch dem Bundesgesundheitsministerium klar geworden. Und daher: In Kürze soll es möglich sein, nur noch einzelne Zertifikate zu sperren, an einer Lösung werde bereits gearbeitet. Mein liebes Tagebuch, aber rasch bitte.
Impfpflicht für Gesundheitsberufe – darüber wird in Deutschland heftig diskutiert. Österreich scheint da schon einen Schritt weiter zu sein und hat eine Impflicht für Gesundheitsberufe angekündigt. Noch unklar ist, ob diese Impfpflicht dann auch für Apothekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter gelten wird. Die Österreichische Apothekerkammer allerdings begrüßt bereits eine solche Impfpflicht. Und wie sieht es bei uns aus? In den regionalen Kammerversammlungen wurde darüber bereits heftig gestritten, die Meinungen gehen auseinander. Aber was sagt unsere Bundesapothekerkammer dazu? Ein offizielles Votum liegt nicht vor. Mein liebes Tagebuch, ehrlich gesagt, für mich als Angehörigem eines Gesundheitsberufes gibt es in dieser pandemischen Lage keine Diskussion: Für Apothekerinnen und Apotheker, für PTA und PKA und alle anderen, die in Apotheken arbeiten, sollte es doch selbstverständlich sich, sich impfen zu lassen, ganz abgesehen davon, dass es auch so etwas wie eine moralische Verpflichtung gibt. Da wäre es doch geradezu absurd, wenn Apotheken nach außen verkünden müssten: „Wir tun alles für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten, aber sorry, unser Personal ist nicht geimpft.“ Da passt was nicht. Ein Votum der BAK pro Impfpflicht? Bitte gerne!
Da ist er wieder, der Ruf nach einer Dynamisierung unserer packungsunabhängigen Vergütung oder zumindest einer Überprüfung alle zwei Jahre (obwohl letzteres nichts bringt, da dies die Politik auch bisher nicht beachtet hat). Berend Groeneveld, Chef des Landesapothekerverbands Niedersachsen, hat die Politik dazu aufgerufen, die Apothekenvergütung zukunftsfest zu machen. Fein, mein liebes Tagebuch, dieser Appell an die Politik ist überfällig, denn abgesehen von einigen kleinen Zulagen (z. B. Botendiensthonorar) hat es in den vergangenen Jahren keine Anpassung unseres Honorars gegeben. Aber mit einer Anpassung ist es nicht getan, wie Groeneveld richtig anmerkt, wir brauchen auch eine zweite Finanzierungssäule, unabhängig von den Arzneimittelpackungen. Allerdings nicht allein in Form der angedachten Honorierung pharmazeutischer Dienstleistungen – das reicht nicht aus. Die dafür vorgesehenen 150 Mio. Euro sind zum einen zu wenig, zum andern ist es ein Honorar für zusätzliche Leistungen. Also, was wir zunächst brauchen, ist eine Anpassung des derzeitigen Apothekenhonorars. Mein liebes Tagebuch, es rächt sich, dass wir derzeit keine eigenen Vorschläge auf den Tisch legen können, wie sich unser Honorar in Zukunft weiterentwickeln lässt. Die ABDA-AG, die jahrelang ergebnislos danach suchte, hatte ihre Suche eingestellt – ein Armutszeugnis. Vielleicht schafft es unsere aktuelle Führung in einem neuen Anlauf, ein zukunftsweisendes Paper vorzulegen: Apothekenhonorar 2025.
12 Kommentare
Voran oder besser zurück?
von Reinhard Rodiger am 21.11.2021 um 20:24 Uhr
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Gedankensplitter am Bügelbrett (im OG ) 1-3
von gabriela aures am 21.11.2021 um 18:18 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten
AW: Gedankensplitter am Bügelbrett (im OG
von Conny am 21.11.2021 um 19:03 Uhr
AW: @conny
von gabriela aures am 21.11.2021 um 20:30 Uhr
Impfen in Apotheken
von Gregor Huesmann am 21.11.2021 um 15:37 Uhr
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FDP
von Dr.Diefenbach am 21.11.2021 um 10:25 Uhr
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AW: Hetze
von Stefan Siebert am 21.11.2021 um 15:16 Uhr
AW: FDP
von Sabine Schneider am 21.11.2021 um 17:13 Uhr
AW: FDP
von Dr.Diefenbach am 21.11.2021 um 18:01 Uhr
AW: @S. Siebert
von aures gabriela am 21.11.2021 um 18:42 Uhr
Wer keine eigenen Vorschläge produziert…
von Ulrich Ströh am 21.11.2021 um 9:42 Uhr
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AW: Wer keine eigenen Vorschläge produziert
von Anita Peter am 21.11.2021 um 10:05 Uhr
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