Was man jetzt schon tun kann

Planungstipps für Corona-Impfungen in der Apotheke

Stuttgart - 16.12.2021, 07:00 Uhr

Apotheken, die Coronaimpfungen anbieten wollen, sollten sich bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung in ihrer Apotheke auseinandersetzen. (Foto: IMAGO / Eibner)

Apotheken, die Coronaimpfungen anbieten wollen, sollten sich bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung in ihrer Apotheke auseinandersetzen. (Foto: IMAGO / Eibner)


Es müssen zwar noch einige Details geklärt werden, bis Apotheken mit den Impfungen gegen COVID-19 durchstarten können. So sind beispielsweise die Abrechnungs- und Bestellmodalitäten noch offen. Nichtsdestotrotz sollten Apotheken, die grundsätzlich Coronaimpfungen anbieten wollen, sich bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung in ihrer Apotheke auseinandersetzen, denn organisatorisch gibt es einiges zu beachten.

Am vergangenen Sonntag ist das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID- 19-Pandemie (COVID19-ImpfpräventionsG) in Kraft getreten. Apotheker:innen, die bereits die Schulungen im Rahmen von Modellvorhaben für Grippeschutzimpfungen nach § 132j SGB V absolviert haben, könnten damit theoretisch ab sofort Impfungen für Volljährige anbieten. Doch solange die Leistungserbringungs- und Abrechnungsmodalitäten in der Coronavirus-Impfverordnung noch nicht angepasst sind, bleiben Corona-Schutzimpfungen in Apotheken auch für bereits Geschulte ausgeschlossen – darauf wies die ABDA diese Woche ausdrücklich hin. Trotzdem sollten Interessierte sich bereits jetzt mit der praktischen Umsetzung in ihrer Apotheke auseinandersetzen, denn organisatorisch gibt es einiges zu beachten.

Der richtige Umgang mit dem labilen Impfstoff

Während der Impfstoff für die Grippeschutzimpfung in der Apotheke bereits in einer Fertigspritze abgefüllt ist und lediglich kurz vor der Anwendung aus dem Kühlschrank genommen wird, muss die Vorbereitung der Corona-Impfstoffe zeitlich gut terminiert werden. Voraussichtlich werden in der Apotheke die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty® (Biontech/Pfizer) und Spikevax® (Moderna) zum Einsatz kommen, die zur Grundimmunisierung sowie für die Auffrischimpfung (Booster) zugelassen sind. Genaue Informationen dazu stehen allerdings noch aus. Beide Impfstoffe sind vor dem Öffnen im Kühlschrank zu lagern und haben nach Anbruch eine begrenzte Haltbarkeit (siehe Tabelle). Da sie in Durchstechflaschen in die Apotheke kommen, muss vor der Injektion Zeit für die Impfstoffvorbereitung eingeplant werden. 

 Comirnaty® 30 μg 12+ KonzentratSpikevax®
HerstellerBiontech/PfizerModerna
Anzahl Dosen pro Durchstechflaschenach Verdünnung: 6 Dosen zu je 0,3 ml10 Dosen zu je 0,5 ml (Grundimmunisierung) oder maximal 20 Dosen zu je 0,25 ml (Auffrischimpfung)
Haltbarkeit ungeöffnet 
bei +2 °C 
bis +8 °C
1 Monat (Lagerung), davon 12 Stunden Transport möglich30 Tage (Lagerung), davon 12 Stunden Transport möglich
Haltbarkeit ungeöffnet 
bei +8 °C 
bis +30 °C
2 Stunden24 Stunden
maximale Haltbarkeit nach Anbruch 
bei +2 °C 
bis +25 °C
-19 Stunden
maximale Haltbarkeit nach Verdünnung 
bei +2 °C 
bis +30 °C
6 Stunden-

Comirnaty® muss vor dem Aufziehen in eine sterile 1-ml-Spritze in der Durchstechflasche mit 1,8 ml 0,9-prozentiger Natriumchlorid-Lösung vermischt werden. Eine genaue Beschreibung des Prozesses finden Sie in der aktuellen DAZ. Bei Spikevax® ist keine Rekonstitution notwendig, jedoch muss das Mehrdosenbehältnis 15 Minuten vor der Impfung aus dem Kühlschrank genommen werden, damit der Inhalt Raumtemperatur annimmt. Es sollte eine ausreichend große, desinfizierte Arbeitsfläche zur Rekonstitution des Impfstoffs und zur aseptischen Entnahme der einzelnen Impfdosen zur Verfügung stehen. Das Aufziehen der Einmaldosis-Spritze muss zeitnah zur Verabreichung erfolgen. Ein vorsichtiger Transport der aufgezogenen Spritzen bei Raumtemperatur, z. B. in den Impfraum, ist möglich, Erschütterungen sind unbedingt zu vermeiden.

Räumliche Voraussetzungen

Wer während des laufenden Betriebes Impfungen innerhalb der Apotheke anbieten möchte, ist stark abhängig vom zur Verfügung stehenden Personal und den Räumlichkeiten. Es sollte idealerweise einen Bereich geben, in dem der Impfling den Aufklärungs- und Anamnesebogen lesen und ausfüllen kann. Die Anforderungen an den Impfraum werden voraussichtlich denen entsprechen, die im Rahmen der Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken gestellt wurden. Details dazu sind jedoch noch abzuwarten. Zudem sollte ein Wartebereich zur Verfügung stehen, in dem die Geimpften im Anschluss an die Injektion für 15 Minuten routinemäßig nachbeobachtet werden können.

Abzuwarten ist, welchen Spielraum die Landesbehörden den Apotheken einräumen. Möglicherweise wird es wie bei den Corona-Testungen möglich sein, die Impfung in angemieteten Räumen in der Nähe der Apotheke durchzuführen. In diesem Fall müssen Sie unbedingt ihrem Versicherungsanbieter melden, dass dieser Ort für die Zeit des Impfens zur Apotheke gehört.

Optimale Zeitplanung

Um sicherzugehen, dass angebrochene Durchstechflaschen aufgebraucht werden und kein Impfstoff verworfen werden muss, geht an der Vergabe fester Termine für die Impfungen eigentlich kein Weg vorbei. Die Taktung der Termine muss jede Apotheke individuell festlegen. Folgende Punkte sollten bedacht werden:

  • In welchem Zeitfenster kann die Apotheke Impftermine anbieten? Begehrt sind wahrscheinlich Nachmittags- und Abendtermine sowie Angebote an einem Freitag oder Samstag.
  • Wie viel Zeit muss für das Aufklärungsgespräch eingeplant werden? Die Beratung bei Erstimpfungen ist in der Regel zeitintensiver, denn es müssen Fragen beantwortet und der Aufklärungspflicht ausführlich nachgekommen werden. Bei Zweit- und Booster-Impfungen kann eine engere Taktung erfolgen.
  • Um Verwechslungen zu vermeiden, ergibt es möglicherweise Sinn, beim Impfen mit Spikevax® feste Zeitfenster für die Grundimmunisierung (Erst- und Zweitimpfung) und für die Auffrischimpfung festzulegen. Die Boosterdosis beträgt nämlich 0,25 ml und damit die Hälfte der Dosis, die für die Grundimmunisierung verwendet wird (0,5 ml). 
  • Wie viele Plätze stehen im Wartebereich zur Verfügung? Daraus ergibt sich die Anzahl der Patienten, die pro Zeiteinheit einbestellt werden können (Beispiel: Stehen im Wartebereich fünf Plätze zur Verfügung, kann bei einem impfenden Apotheker und einer Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten theoretisch alle drei Minuten eine Injektion eingeplant werden).
  • Wie viel Personal steht zusätzlich für die Erfassung der Daten, Aushändigung von Informationsmaterial und Aufklärungsbögen, Impfvorbereitung und anschließende Dokumentation sowie Ausstellung von Impfzertifikaten zur Verfügung? Die Durchführung der Impfung ist ausschließlich entsprechend geschulten Apotheker:innen vorbehalten. Vor- und nachbereitende Schritte können jedoch an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter:innen delegiert werden.
  • Wie könnend die einzelnen Teilschritte der Impfdienstleistung optimal aufeinander abgestimmt werden?

Eine gute Strukturierung des Terminplaners und realistische Zeitvorgaben sind absolut essenziell. Anpassungen sind immer möglich, deshalb sollte der Rhythmus regelmäßig kritisch hinterfragt werden.



Martina Schiffter-Weinle, Apothekerin
redaktion@daz.online


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