Skonti des Großhandels

Douglas erwartet differenziertere Betrachtung zu Skonti

Stuttgart - 22.03.2022, 17:50 Uhr

Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas findet, es gibt viele Argumente für Skonti des Großhandels. (x / Foto:Hahn)

Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas findet, es gibt viele Argumente für Skonti des Großhandels. (x / Foto:Hahn)


Viele Argumente für Skonti 

Darin sieht Douglas aber noch kein endgültiges Ergebnis. Vor allem mahnt er, Rabatte und Skonti zu unterscheiden. Der Gesetzgeber habe in der Begründung für die geltende Rechtslage und auch schon lange vor dem Skontostreit in einer Gesetzesbegründung beide Begriffe nebeneinander betrachtet und damit unterschieden.

Außerdem bemängelt Douglas, das Gericht in Cottbus habe auf frühere Entscheidungen verwiesen, die sich auf Skonti an Endkunden beziehen. Doch bei den Großhandelsskonti gehe es um Geschäfte zwischen den Handelsstufen. Auch die Großhändler selbst würden Skonti von den Herstellern erhalten. Daher liege es in ihrem Interesse, schnell Geld von den Apotheken zu erhalten. Möglicherweise werde die nächste Instanz das berücksichtigen, erklärte Douglas.

Der Rechtsanwalt wandte sich auch gegen das Argument, Großhandelsskonti würden große Apotheken begünstigen, damit die Konkurrenzfähigkeit kleiner Apotheken mindern und so die flächendeckende Versorgung gefährden. Dabei werde übersehen, dass die Apotheken die Skonti aufgrund der Preisbindung nicht weitergeben können. Darum gebe es das befürchtete Verdrängungsrisiko nicht. Außerdem würden sich auch die meisten kleinen Apotheken in starken Einkaufsverbünden organisieren, argumentierte Douglas.

Douglas: Skonti sind handelsüblich

Insgesamt kam Douglas zu dem Schluss, dass echte Skonti in Deutschland handelsüblich sind. Unter echten Skonti würden Gegenleistungen für eine vorzeitige Zahlung, unter unechten Skonti dagegen Vergünstigungen für eine ohnehin selbstverständliche pünktliche Zahlung verstanden. Skonti gebe es sogar im Sozialrecht, beim Apothekenabschlag und im Bundesmanteltarifvertrag für Ärzte. Danach dürften Ärzte Skonti von bis zu 3 Prozent für sich behalten. Dies sieht Douglas als möglichen Ansatz für eine künftige Entscheidung zu Großhandelsskonti. Von weiteren Instanzen erwartet Douglas eine differenziertere Betrachtung, auch zum Unterschied zwischen Rabatten und Skonti.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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