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2. August 2022
Teil 2 der Matusiewicz-Thesen befasst sich mit der schönen neuen Welt nach der Digitalisierung der Apothekenlandschaft. Er ist überzeugt: Da winken ganz neue Möglichkeiten. Der Gesundheitsökonom sieht die Apotheken bereits in der Versorgungssteuerung angesiedelt, möglich durch den Datenschatz, den die elektronische Patientenakte bietet. Das könnte den Apotheken mehr Kompetenzen verleihen und zur Entlastung der Arztpraxen beitragen. Neue Geschäftsmodelle für Apotheken sieht er sogar im Selbstzahlerbereich, wo Apotheken an Trends partizipieren können wie Selbstoptimierung der Menschen und im Lifestyle-Bereich. Weitere Chancen für Apotheken liegen im Betreiben kleiner Labore, z. B. zur Bestimmung von Blutwerten. Und ja, bezahlte Dienstleistungen sind laut Matusiewicz ein erster Schritt in die richtige Richtung. Überhaupt muss sich der Wandel in der Honorierungssystematik der Apotheken widerspiegeln: „Wir müssen unbedingt weg von der rein packungsbezogenen Vergütung“, sagt er. Letztlich müssten sich für so manche Zukunftsaufgabe die rechtlichen Hürden lockern – und das sieht er gelassen: „Da wird sich einiges lockern in den kommenden Jahren.“ Mein liebes Tagebuch, im Gegensatz zu seinen forschen Aussagen im ersten Teil lässt sich über seine Gedanken und Vorschläge für neue Apothekenaufgaben ernsthaft diskutieren. Mein liebes Tagebuch, wir brauchen Perspektiven für das digitale Zeitalter – und die müssen wir jetzt erarbeiten. Rasch!
Gut, dass es sie (noch) gibt: die Apothekenrezeptur. Die Pandemie hat gezeigt, was Apotheken leisten können, wenn’s drauf ankommt – auch wenn es in diesem Fall nur einfache Verdünnungen und Abfüllungen von alkoholischen Gemischen war. Aber die aktuellen Lieferengpässe bei Paracetamol- und Ibu-Säften oder bei Präparaten zur Rehydratation u.ä. zeigen, dass die Apotheken auch hier einspringen und selbst zu Reibschale und Pistill greifen können. Juristische Auseinandersetzungen um das Abfüllen von Opiumtinktur haben aber gezeigt, dass es beim Thema Rezeptur und Defektur durchaus Rechtsunsicherheiten gibt: Fällt das einfache Abfüllen und Umfüllen von Arzneistoffen unter das Rezeptur- und Defekturprivileg? Ja, mein liebes Tagebuch, was ist eigentlich Rezeptur und Defektur genau und wo verlaufen die Grenzen zum Fertigarzneimittel? Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hat sich dieser Frage angenommen und will den Gesetzgeber auffordern (Antrag auf dem Deutschen Apothekertag), „für eine sinn- und zweckentsprechende Klarstellung oder Änderung der Gesetzeslage“ zu sorgen, um bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Tja, gut gemeint, mein liebes Tagebuch, aber vielleicht nicht so gut gemacht. Denn so eine Aufforderung an den Gesetzgeber ist ganz schön heikel, wenn die Zielformulierung ziemlich vage ist: „Klarstellung oder Änderung der Gesetzeslage“ – au weia, da weiß man so gar nicht, in welche Richtung das los geht. Der im Antrag vorgezeichnete Weg kann dazu führen, dass das Abfüllen von Stoffen und Zubereitungen in Apotheken praktisch unzulässig wird. Wenn Juristen und der Gesetzgeber zu dem Schluss kämen, dass das Abfüllen von Arzneimitteln (z. B. Opiumtinktur, Cannabisblüten, Alkoholmischungen und vieles mehr), nicht mehr unter den Begriff der Rezeptur fallen, wäre das schon eine mittlere Katastrophe für die Apotheke vor Ort, für ihr Selbstverständnis, für ihre Außendarstellung. Und natürlich ein Argument für die Versender: Ein wesentlicher Unterschied zwischen Versand und Vor-Ort-Apotheken, die Rezeptur und Defektur, würde entfallen. Vielleicht denken die Antragsteller aus Westfalen-Lippe noch mal darüber nach und finden eine smartere Formulierung.
7 Kommentare
Gesundheitsökonomen
von ecke2 am 08.08.2022 um 9:23 Uhr
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Mein liebes Tagebuch
von Bernd Haase am 07.08.2022 um 19:39 Uhr
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Als Minister hat er uns in der Hand
von Dr. Radman am 07.08.2022 um 10:58 Uhr
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Mein liebes Tagebuch
von Bernd Haase am 07.08.2022 um 8:56 Uhr
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AW: Mein liebes Tagebuch
von DAZ-Redaktion am 07.08.2022 um 15:07 Uhr
Selbstbewusst oder schweigend?
von Ulrich Ströh am 07.08.2022 um 8:51 Uhr
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von Anita Peter am 07.08.2022 um 7:32 Uhr
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