Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

07.08.2022, 07:30 Uhr

Das Sommertheater für Apothekers – wenig Spaß, kaum Spiel und viel Spannung. (Foto: Alex Schelbert)

Das Sommertheater für Apothekers – wenig Spaß, kaum Spiel und viel Spannung. (Foto: Alex Schelbert)


3. August 2022

Es wird langsam ernst und es bleibt dabei: Die Testphase des E-Rezepts wird „erfolgreich zum 31. August 2022 abgeschlossen“, so die Gesellschafterversammlung der Gematik. Und dann geht das E-Rezept ganz offiziell am 1. September an den Start, es wird Pflicht für alle Apotheken. Mein liebes Tagebuch, natürlich werden dann nicht schlagartig ab diesem Datum in allen Apotheken Deutschlands die E-Rezepte auf den Tisch flattern als ausgedruckter Token oder per Gematik-App. Aber man muss damit bundesweit rechnen. Auch wenn zunächst in den Kammerbezirken Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe die erste Stufe des Rollouts für Ärzte und Krankenhäuser gezündet wird und dort wohl die meisten E-Rezepte ausgestellt werden und in den Apotheken ankommen. Die Gematik hat sich als Erfolgskriterium gesetzt, dass in diesen beiden Gebieten jeweils 25 Prozent der Rezepte als E-Rezepte ausgestellt werden. Und die Quote von Patientinnen und Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren müssen, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss ferner unter 3 Prozent liegen. Wir werden sehen, mein liebes Tagebuch, wie das läuft. Vermutlich ist da noch ein bisschen Aufklärungsarbeit für die Öffentlichkeit nötig. Und dann drücken wir die Daumen, dass das Internet nicht ausfällt und der Fachserver des E-Rezepts nicht in die Knie geht. Immerhin haben die Kassen zugesichert, dass sie bei technisch fehlerhaften E-Rezepten keine Retaxationen vornehmen und die Kosten für die Arzneimittel übernehmen. Diese „Friedenspflicht bei Retaxationen“ ist ja auch das Mindeste, was wir erwarten dürfen.

 

E-Rezept und formale Fehler – das soll eigentlich gar nicht möglich sein: Eine Software kann   doch schon beim Ausstellen des E-Rezepts in der Arztpraxis überprüfen, ob der Arzt alle formalen Kriterien erfüllt hat. Ja, das macht sie eigentlich auch, mein liebes Tagebuch, aber nur eigentlich. Denn es gibt durchaus noch Formalien, die – bewusst – davon ausgenommen wurden: E-Rezepte können genauso wie Papierrezepte ohne Dosierungsangabe ausgestellt werden. Das entsprechende Feld wurde nicht als Pflichtfeld definiert – und das soll auch so bleiben, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) will dies wohl auch nicht ändern. Und sie hat ihre bürokratischen Gründe dafür: Laut Arzneimittelverschreibungsverordnung ist zwar bei Rx-Arzneimitteln eine Dosierungsangabe Pflicht, aber es gibt Ausnahmen (z. B. bei vorliegendem schriftlichen Medikationsplan oder bei Abgabe des Arzneimittels direkt an die verschreibende Person oder bei Verordnung von nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln). Und diese Ausnahmen möchte die KBV abgebildet sehen. Mein liebes Tagebuch, so kann man’s natürlich sehen. Aber hätte man nicht einen Weg finden können, dass dieses Feld als Pflichtfeld definiert bleibt und der Arzt es bei der Verordnung ausdrücklich deaktiviert, wenn eine der wenigen Ausnahmen greifen? Nun ja, für die Apotheken heißt das: Supergenau kontrollieren, ob der Arzt die Dosierungsangabe aufgebracht hat, sonst retaxieren die Kassen gnadenlos und brummen den Apotheken die Arzneimittelkosten auf.

 

400 Mio. Euro zusätzlich für die Digitalisierung und den Konnektorentausch in Arztpraxen – diese Summe will Lauterbach der Gesetzlichen Krankenversicherung aufbürden – eine Meldung, die in den vergangenen Tagen nur noch für Kopfschütteln sorgte, vor allem vor dem Hintergrund, dass er auf der anderen Seite 170 Mio. Euro bei den Apotheken durch eine De-facto-Honorarkürzung einsparen will. Computerfachleute haben sich das Unterfangen des Konnektorentausches näher angeschaut und sind zu der Meinung gelangt, dass dies in diesem Umfang gar nicht nötig sei. Wird da also sinnlos Geld verbrannt und Elektronikschrott produziert? Proteste gegen den Konnektorentausch von allen Seiten, auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Sie fordert von der Gematik eine „lückenlose Aufklärung“ und eine Neubewertung der Lage. Es scheint Bewegung in die Sache zu kommen…, auch wenn das Bundesgesundheitsministerium noch nicht wirklich davon überzeugt ist. 



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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7 Kommentare

Gesundheitsökonomen

von ecke2 am 08.08.2022 um 9:23 Uhr

Wo uns diese Gesundheitsökonomen hinführen sehen wir in Amerika. Das teuerste Gesundheitssystem der Welt. Optimal für die Reichen. Mittelstand und Unterschicht bleiben maximal auf der ´Strecke. Das muß ganz deutlich klar gemacht werden was da auf die Leute zukommt. Diese Ökonomen müssen entzaubert werden.

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Mein liebes Tagebuch

von Bernd Haase am 07.08.2022 um 19:39 Uhr

Liebe DAZ Redaktion,

Wissen Sie welche Ziele die ABDA mit Ihrer Lobbyrbeit in den letzten 18 Jahren für die Anpassung der Vergütung der öffentlichen Apotheken entwickelt hat?

Zum Beispiel Inflationsausgleich von X% für jedes Jahr.

Gibt es dazu irgentwelche Pressemitteilungen oder andere Veröffentlichungen der ABDA ?

Wie wird die Lobbyarbeit der ABDA evaluiert ?

Wie Helmut Kohl das einmal so treffend formuliert hat

"entscheidend ist was hinten rauskommt"

Bernd Haase

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Als Minister hat er uns in der Hand

von Dr. Radman am 07.08.2022 um 10:58 Uhr

Herr Lauterbach hat uns in der Hand. Er will uns zeigen, wo der Hammer hängt. Als Minister kann er nun seinen tief sitzenden Hass und Groll gegenüber Apothekern in Gesetzen und Verordnungen gießen. Manche Kollegen sehen das als Amtsmissbrauch.

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Mein liebes Tagebuch

von Bernd Haase am 07.08.2022 um 8:56 Uhr

Liebe DAZ Redaktion,

Wissen Sie wer für die Verhandlungen mit dem Bund und den Krankenkassen über die apothekerliche Vergütung verantwortlich ist ?
Der ADA, der DAV, die BAK, die ABDA oder wird einfach gar nicht verhandelt ?

Bernd Haase

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AW: Mein liebes Tagebuch

von DAZ-Redaktion am 07.08.2022 um 15:07 Uhr

Lieber Herr Haase,

mit dem Bund wird nicht verhandelt. Die ABDA kann nur durch Lobbyarbeit versuchen, Einfluss auf die Gesetzgebung und somit aufs Honorar, soweit es gesetzlich geregelt ist, zu nehmen. Wir gehen mal davon aus, dass sie das tut. Die endgültigen Verträge handelt dann der DAV mit den Kassen aus, was die Verhandlungen umfassen, kann unterschiedlich sein. je nachdem wie der Auftrag an die Selbtsverwaltung ist. Bei PharmDL ging es zum Beispiel auch ums Honorar, beim Rahmenvertrag für die AM-Versorgung geht es um die Rahmenbedingungen, das Honorar ist gesetzlich geregelt.
Viele Grüße
Ihre Redaktion

Selbstbewusst oder schweigend?

von Ulrich Ströh am 07.08.2022 um 8:51 Uhr

…Selbstbewusstsein zeigen , ist die Parole…

Stimmt Herr Ditzel .

Was aber, wenn aus Berlin , auch zu diesem Thema von der Abteilung Pressearbeit der ABDA nichts kommt?

Beredtes Schweigen hilft nicht hier weiter..

Quo vadis, Dr. Kern?

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.

von Anita Peter am 07.08.2022 um 7:32 Uhr

https://www.handelsblatt.com/video/unternehmen/flugverkehr-lufthansa-und-verdi-einigen-sich-auf-lohnerhoehung-fuer-bodenpersonal/28578044.html

Verdi:
Maximale Forderung - Maximaler Druck - Maximales Ergebnis
ABDA:
Keine Forderung - Maximales Mimimi - Tritt in den Arsch

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