Register-Daten reichen für G-BA nicht aus, Janssen-Cilag zögert nicht mit Marktrücknahme
Doch die Zulassung war nur aufgrund einer nicht-randomisierten Studie erfolgt. Deshalb bezog sich der Vergleich im Verfahren der frühen Nutzenbewertung auf Daten aus zwei deutschen Lungenkrebs-Registern (CRISP und nNGM). Dabei habe sich im indirekten Vergleich zwar fast eine Verdoppelung der medianen Überlebenszeit gezeigt – doch diesen Registervergleich hat der G-BA nicht als valide anerkannt. „Es ist unverständlich, dass die hohe und anerkannte Qualität dieses Registers in Deutschland nicht anerkannt wird“, so Prof. Dr. Jürgen Wolf, Sprecher des nationalen Netzwerks Genomische Medizin.
Theoretisch hätte Janssen-Cilag noch ein Schiedsgericht anrufen können, entschied sich nach den ersten Gesprächen laut DGHO jedoch für den Opt-Out. Prof. Dr. med. Anke Reinacher-Schick, Vorstandsvorsitzende der AIO, kommentiert: „Es ist weder für Patienten noch Behandler akzeptabel, dass durch kassenfinanzierte Diagnostik diese seltene Mutation gefunden wird, für die es ein wirksames und zugelassenes Medikament gibt, welches dann nicht in Deutschland verfügbar ist“. Dabei wird vor allem die Kurzfristigkeit der Entscheidung kritisiert: zur Fortsetzung einer bereits begonnenen Therapie oder zur Einleitung einer neuen Behandlung muss Amivantamab (Rybrevant®) jetzt aus dem Ausland importiert werden. Das verunsichere die Patient:innen. Dazu komme, dass der Import aus dem Ausland eine besondere ärztliche Verantwortung und einen hohen administrativen Aufwand mit sich bringt.
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