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Das Spargesetz kommt, auch der Bundesrat hat’s verabschiedet: Unsere Apotheken erhalten vermutlich schon ab Februar nächsten Jahres weniger Honorar. Das schmerzt. Aber keine Sorge, unsere Regierung weiß Abhilfe: Haschisch-Joints für alle – dann tut’s nicht mehr so weh. Aber ob Apotheken selbst Genuss-Cannabis verkaufen sollen, weiß Lauterbach noch nicht. Und wir wissen nicht, ob wir es verkaufen wollen. Konzentrieren wir uns besser auf die Covid-19-Impfungen in Apotheken, denn die Impfzentren sollen geschlossen werden, erstmal in Bayern. Insgesamt bleiben die Aussichten düster: höherer Kassenabschlag, vielleicht sogar gekappter Rx-Aufschlag – das treibt Apotheken in den Ruin. Die honorierten Dienstleistungen helfen uns da nicht weiter.
24. Oktober 2022
Europa als großer virtueller Raum für Gesundheitsdaten – davon träumt die europäische Kommission. Im Mai dieses Jahres hat sie einen Vorschlag veröffentlicht, wie sie es sich vorstellen kann, einen solchen Datenraum bis zum Jahr 2025 zu schaffen. Ziel ist es, in diesem virtuellen Raum digital die Gesundheitsdaten aus allen europäischen Ländern auszutauschen. Die Kommission redet bei diesem Projekt sogar von einem Quantensprung. Europaweit sollen Bürgerinnen und Bürger künftig ihre Gesundheitsdaten nutzen und kontrollieren können. Ein Rezept aus Deutschland soll dann beispielsweise in einer Apotheke jedes anderen Mitgliedstaats eingelöst werden können. Ach, mein liebes Tagebuch, wie schön und zukunftsvoll dies doch alles klingt. Dabei wäre es doch erst mal ein kleiner Quantensprung – oder sagen wir ganz liebevoll auf schwäbisch ein Quantensprüngle, wenn das E-Rezept und die E-Patientenakte in Deutschland mal ans Laufen käme. Aber nun ja, träumen darf sie, die Europäische Kommission, Realitäten sehen meist anders aus. Derzeit ist ein Austausch elektronischer Verordnungen bisher nur zwischen Finnland, Estland, Kroatien und Portugal möglich. Unsere ABDA hat zu diesen EU-Träumen ein Positionspapier erstellt. So sieht sie diesen EU-Verordnungsvorschlag als „wichtigen Baustein der übergreifenden europäischen Datenstrategie“. Unsere öffentlichen Apotheken könnten dabei eine wichtige Unterstützung leisten, da sie die geeignete technische Ausstattung besitzen, um vielfältige digital gestützte Dienstleistungen anzubieten. Allerdings sieht unsere Standesvertretung auch erheblichen Verbesserungsbedarf am Verordnungsentwurf. Beispielsweise sind viele Punkte nicht klar und nicht eindeutig genug. Die Definition des Begriffs Telemedizin umfasse auch Online-Apotheken – das gefällt gar nicht. Und dann fehlt der ABDA noch die Bezugnahme der Verordnung auf die speziellen europäischen Vorgaben zum Gesundheitswesen. Außerdem sollte z. B. die Nutzung der Patientendaten auf der Grundlage vorhandener nationaler Telematik-Strukturen und Softwaresysteme erfolgen. Mein liebes Tagebuch, die ABDA-Kritik an diesem EU-Verordnungsentwurf besteht zurecht. Der Zusammenschluss der Apotheker in der Europäischen Union wird zudem ein eigenes Positionspapier verabschieden, an dem die ABDA mitgewirkt hat. Nun denn, das sieht alles noch nach viel, viel Arbeit aus – und bis 2025 wird sich dieses EU-Vorhaben realistisch betrachtet wohl kaum verwirklichen lassen: EU-Kommission, träum weiter.
10 Kommentare
Schweigen der Lämmer
von Dr.Radman am 30.10.2022 um 13:24 Uhr
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Was geschieht, ist richtig ... !??
von Reinhard Herzog am 30.10.2022 um 10:24 Uhr
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Zukunftsmisere
von Dr.Diefenbach am 30.10.2022 um 9:52 Uhr
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30.10.2022
von Dr. Dr. Thomas Richter am 30.10.2022 um 8:50 Uhr
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AW: 30.10.2022
von Conny am 30.10.2022 um 9:19 Uhr
Strukturgesetz und pharm. Dienstleistungen
von Ulrich Ströh am 30.10.2022 um 8:45 Uhr
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von Anita Peter am 30.10.2022 um 8:43 Uhr
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AW: Versagen
von Conny am 30.10.2022 um 9:21 Uhr
AW: .
von Linda F. am 30.10.2022 um 9:36 Uhr
Mein liebes Tagebuch
von Bernd Haase am 30.10.2022 um 8:31 Uhr
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