Kommentierende Analyse

Politik vs. Forderungskatalog – was ist drin für die Apotheken?

Berlin - 29.03.2023, 07:00 Uhr

Dirk Heidenblut (SPD) (li.), Paula Piechotta (Grüne), Lars Lindemann (FDP). (Fotos: IMAGO / Christian Spicker, Political-Moments)

Dirk Heidenblut (SPD) (li.), Paula Piechotta (Grüne), Lars Lindemann (FDP). (Fotos: IMAGO / Christian Spicker, Political-Moments)


Innerhalb weniger Wochen haben sich sowohl Dirk Heidenblut (SPD), Paula Piechotta (Grüne) als auch Lars Lindemann (FDP) im DAZ-Interview zu den apothekerlichen Kernthemen positioniert. Wo gibt es Übereinstimmungen und wie passen die Aussagen zum Forderungskatalog der ABDA? Die DAZ hat sich die Aussagen der Apothekenexperten der Ampel zu den Themen Nullretax, Apothekenhonorar, erleichterte Abgaberegeln, Vergütung für das Lieferengpass-Management und Stärkung der Arzneimittelversorgung nochmals angeschaut.

Erleichterte Abgaberegeln

Heidenblut: Dem SPD-Abgeordneten gehen die im Referentenentwurf eines Lieferengpass-Gesetzes enthaltenen Regelungen nicht weit genug. Er spricht sich dafür aus, den Apotheken weiterhin Beinfreiheit bei der Belieferung von GKV-Rezepten einzuräumen.

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„Müssen uns fragen, was es uns wert ist, überall Apotheken verfügbar zu haben“

Piechotta: Die Apothekenexpertin der Grünen äußert sich im Gespräch mit der DAZ zurückhaltend. „Grundsätzlich wollen wir in dieser Legislaturperiode die überflüssige Bürokratie im Gesundheitswesen angehen, darunter fallen auch viele Regelungen aus dem Bereich des Lieferengpass-Managements“, sagt sie. Priorität hätten aber zunächst andere Themen, etwa die Stabilisierung der GKV-Finanzen, die Pflegeversicherung und die Krankenhausreform.

Lindemann: Die Haltung des FDP-Abgeordneten ist eindeutig: „Ich bin ganz klar für eine vollumfängliche Verstetigung der derzeit bestehenden Regelungen“, sagte er der DAZ.

ABDA-Forderungskatalog: Die ABDA will Handlungsfreiheit für Apotheken für die schnelle Patientenversorgung. „Die größeren Entscheidungsfreiheiten ermöglichen eine schnelle Versorgung der Patientinnen und Patienten und vermeidet in deren Interesse gefährliche Therapieverzögerungen, insbesondere auch bei Lieferengpässen“, schreibt sie in ihrem Katalog. Damit sollen auch die verordnenden Ärzte von bürokratischem und zeitlichem Aufwand entlastet werden.

Fazit: Mit dem UPD-Gesetz hat der Gesetzgeber die erleichterten Abgaberegeln kürzlich bis Ende Juli verlängert – andernfalls hätte eine Situation gedroht, in der Apotheken wieder den strengen Austauschregeln der Vor-Corona-Zeit unterworfen gewesen wären. Das zeigt, dass die Politik es offenbar nach wie vor für nötig hält, den Apotheken Möglichkeiten einzuräumen, auf Lieferengpässe zu reagieren. Inzwischen liegt auch der Regierungsentwurf des ALBVVG vor, wonach der Austausch nicht lieferbarer Arzneimittel in der Apotheke unabhängig von einer neu zu schaffenden Engpass-Liste des BfArM möglich gemacht werden soll. Ein Etappensieg für die Apothekerschaft – allerdings mit der deutlichen Einschränkung, dass mit der BfArM-Liste auch der Retax-Schutz gefallen ist. Hier besteht Nachbesserungsbedarf!

Vergütung für das Lieferengpass-Management

Heidenblut: 50 Cent für das Lieferengpass-Management sind nach Heidenbluts Auffassung „ganz sicher zu wenig“. Da, wo der Aufwand nötig ist, müsse er auch vernünftig vergütet werden. Welcher Betrag vernünftig wäre, lässt Heidenblut offen.

Piechotta: Auch die Grünen-Abgeordnete sieht in diesem Punkt Gesprächsbedarf – allerdings hält sie es „insbesondere mit Blick auf die GKV-Finanzen für zielführender, Bürokratie abzubauen, als neue Zuschläge für neue bürokratische Anforderungen einzuführen“. Man kann wohl eine generelle Absage an die Vergütung für das Lieferengpass-Management in diese Aussage hineindeuten.

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Bürokratieabbau statt 50-Cent-Vergütung

Lindemann: 50 Cent für das Lieferengpass-Management hält Lindemann für indiskutabel. Er kündigte an, zunächst mit den Ampel-Partnern diskutieren zu wollen, ob man die Vergütung vernünftig erhöhen kann. Doch auch eine Streichung schließt Lindemann nicht aus: „Nach meinem Dafürhalten ist es besser, am Ende gar keine Vergütung vorzusehen, als dass man hingeht und jemandem eine Vergütung anbietet, die mit dem Aufwand in der Realität nichts zu tun hat.“

ABDA-Forderungskatalog: Für den zusätzlichen Aufwand bei der Bewältigung von Lieferengpässen müsse ein angemessener finanzieller Ausgleich geschaffen werden, betont die ABDA. Diesen beziffert die in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Lieferengpass-Gesetzes auf 21 Euro.

Fazit: Mit 50 Cent ist nichts gewonnen – da sind sich die Apothekenexperten einig. Nun bleibt abzuwarten, ob die Ampel diesen Betrag noch (deutlich) anheben wird. Die ABDA hat mit 21 Euro ein Preisetikett auf die Leistungen der Apotheken geklebt. Auch wenn es so viel am Ende wohl nicht sein wird, ist doch die Hoffnung berechtigt, dass man sich auf eine Aufwandsentschädigung einigen wird, die zumindest etwas mehr Wertschätzung ausdrückt als die 50 Cent. Allerdings ist auch eine komplette Streichung nicht ausgeschlossen, wenn man die Aussagen Piechottas und Lindemanns betrachtet. Eine schwierige Aufgabe für die ABDA, die viel Fingerspitzengefühl im Gespräch mit den Abgeordneten erfordert.

Nullretax

Heidenblut: Der SPD-Mann ist ein erklärter Gegner der Nullretaxation. „Diese völlig fehlgeleitete Form der Retaxation gehört abgeschafft“, unterstreicht er im DAZ-Interview.

Piechotta: Auch wenn ihr Parteikollege Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits kritische Töne bezüglich Nullretaxationen verlauten ließ – Farbe bekennen wollte Piechotta gegenüber der DAZ nicht. „In diesen Zeiten müssen wir sehr genau hinschauen, was möglich ist und was wir tun können, damit unser Gesundheitssystem weiterhin so leistungsstark bleibt wie bisher“, sagt sie und laviert sich damit um eine Antwort herum.

Lindemann: Der FDP-Apothekenexperte spricht sich im DAZ-Interview für einen weitgehenden Ausschluss von Retaxationen aus. „Obwohl es eine Vereinbarung zwischen Kassen und DAV gibt, retaxieren die Kassen immer wieder Kleinigkeiten. Das ist ein typisches Verhalten der Kassen, das ich grundsätzlich nicht gut finde“, betonte er.

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„Neue Aufgaben ohne Vergütung – das geht nicht“

ABDA-Forderungskatalog: Keine Überraschung vonseiten der ABDA – „vollständige Verweigerung der Bezahlung des Preises des abgegebenen Arzneimittels müssen verboten werden, wenn der/die Versicherte entsprechend der ärztlichen Verordnung versorgt wurde“, heißt es im Katalog.

Fazit: Eine Regelung, dass der Vergütungsanspruch der Apotheken bei unbedeutenden Formfehlern nicht erlischt, findet sich bereits im Rahmenvertrag (§ 6: Zahlungs- und Lieferanspruch). Trotz dieses Vertrags gibt es aber immer wieder Retaxationen wegen Formalitäten, besonders bei neuen Regularien. Darum gibt es offenbar keinen anderen Weg, als dass der Gesetzgeber die Krankenkassen in ihre Schranken weist.

Apothekenhonorar

Heidenblut: Klare Ansage – Heidenblut will das Fixum nach oben anpassen. Auch wenn er sich bei der Höhe nicht festlegen wollte, ist die Botschaft eindeutig. „Wenn sich Kostenstrukturen und Aufgabenfelder weiterentwickeln, die Apotheken aber seit Jahren das gleiche Fixum bekommen, kann das nicht richtig sein. Da müssen wir ran.“ Gleichzeitig deutet er aber auch an, einen neuen Verteilungsmechanismus etablieren zu wollen: „Es wird schon eher dahin gehen, dass die Vergütung von bestimmten Faktoren abhängig gemacht wird, zum Beispiel der Lage und damit auch der Kundenfrequenz.“

Piechotta: Die Grünen-Abgeordnete räumt zwar ein, dass die Forderung der Apothekerschaft nachvollziehbar sei, macht dem Berufsstand allerdings nicht viel Hoffnung, dass es damit in Zeiten klammer Kassen etwas wird. Klar ist für sie nur eines: „Was uns sicher nicht weiterbringt, ist, Geld mit der Gießkanne über alle hinweg zu verteilen.“ Man merkt hier deutlich, dass Piechotta vor allem auch Haushaltspolitikerin ist.

Lindemann: „Ich bin grundsätzlich dafür, dass wir diejenigen, die Leistungen im System erbringen, auskömmlich bezahlen“, sagte Lindemann im Gespräch mit der DAZ. „Und wenn etwas über lange Zeit nicht angepasst wurde, muss man schon einen Blick darauf werfen.“ Die Forderung der Apothekerschaft, das Fixum zu erhöhen, sei berechtigt – und darüber müsse man sprechen. „Ob man sie dann erfüllen kann, ist eine zweite Sache.“

ABDA-Forderungskatalog: Die ABDA verlangt ein Anheben des Fixums auf 12 Euro, eine jährliche automatische Anpassung sowie das Einführen einer zusätzlichen regelmäßigen Pauschale für alle Apotheken. 

Fazit: Dass das Apothekenhonorar seit nunmehr einer Dekade nicht mehr angepasst wurde, kann wohl niemand schönreden. Offen ist allerdings, wie die Politik auf die Forderung des Berufsstands nach mehr Geld reagieren wird. Die jüngsten Signale aus der Politik zielen eher auf eine Förderung einzelner Apotheken (siehe unten) und der Koalitionsvertrag lässt sich als Hinweis auf einen Umverteilungsmechanismus auslegen, wie die Grünen ihn im Jahr 2019 vorgezeichnet haben. Ein heißes Eisen – mit ihrer angekündigten Eskalationsstrategie will die ABDA die Politik zwingen, die Honorierung noch in dieser Legislaturperiode anzufassen. Die Standesvertretung fordert eine Anpassung für alle Apotheken, sollte sich aber intern wohl auch überlegen, wie sie ein mögliches Umverteilungskonzept mitgestalten will. Mehr Geld für das System scheint unverzichtbar, doch möglicherweise ist das nur in einer Kombination mit einer Umverteilung durchsetzbar.

Stärkung der Arzneimittelversorgung

Heidenblut: „Insgesamt muss es darum gehen, sicherzustellen, dass überall Apotheken auch weiterhin zeitnah zu Fuß oder mit dem ÖPNV zu erreichen sind“, sagt Heidenblut der DAZ. Er beobachte, dass es in bestimmten Gebieten Ballungen gebe, sich andernorts aber gar keine Apotheke mehr finde. Ein Hebel, dieses Problem anzugehen, sieht er in der Vergütung. Wie oben zitiert, könnte diese von bestimmten Faktoren abhängig gemacht werden, zum Beispiel der Lage und damit auch der Kundenfrequenz. Heidenblut fasst zusammen: „Wir müssen uns fragen, was es uns wert ist, weiterhin überall Apotheken verfügbar zu haben und wie man den unterschiedlichen Anforderungen und Voraussetzungen Rechnung tragen kann.“

Analyse zur Erreichbarkeit von Apotheken und zu einer notwendigen Apothekendichte

Ordnungsgemäße Versorgung – was bedeutet das?

Piechotta: Für sie steht im Vordergrund, die Flächendeckung zu erhalten, auch wenn man zunächst definieren müsse, was darunter zu verstehen sei. „Nicht in jeder Region in Deutschland mangelt es an Apotheken“, merkt sie an. „Es kann nicht die Aufgabe der Gesundheitspolitik sein, jede einzelne dieser Apotheken zu erhalten.“

Lindemann: Eine bedarfsangemessene Versorgung hat für Lindemann Priorität – allerdings müsse dafür nicht jeder Mensch in Deutschland eine Apotheke „in Sichtweite“ haben. Der FDP-Mann hält es auch für denkbar, dass Patientinnen und Patienten in eher dünn besiedelten Gebieten per Botendienst von einer Apotheke in 15 km Entfernung versorgt werden. Es könne „in Zeiten, in denen die finanziellen Spielräume immer enger werden, nicht richtig sein, solche Strukturen per se zu schützen“. 

ABDA-Forderungskatalog: Ein konkreter Punkt zur Stärkung der Arzneimittelversorgung findet sich im Forderungskatalog nicht, allerdings dienen praktisch alle Punkte auch diesem Zweck. Da die ABDA ihrem Auftrag nach alle Apotheken vertreten soll, verbietet sich ohnehin eine Differenzierung zwischen Apotheken, die es zu fördern gilt, und solchen, die diese Unterstützung nicht benötigen. Das zeigt sich auch daran, dass die ABDA eine Strukturpauschale für alle Apotheken gleichermaßen fordert.

Fazit: Will der Gesetzgeber tatsächlich einzelne Apotheken fördern, die er als versorgungskritisch definiert, wird es eine Mammutaufgabe, dieses Vorhaben in ein konkretes Gesetz zu gießen. Was bedeutet Flächendeckung? Welche Apotheken sollen nach welchen Kriterien unterstützt werden? Wer überprüft, ob diese Kriterien erfüllt sind? Wie sollen die Fördergelder ausgeschüttet werden? Woher soll das Geld dafür stammen? Und beschränkt sich die Förderung auf finanzielle Aspekte oder kann man den Apotheken auch noch auf andere Weise unter die Arme greifen? Zudem scheinen die Apothekenexperten noch nicht einmal einen Konsens gefunden zu haben, ob die wohnortnahe Arzneimittelversorgung auf dem Land überhaupt in ihrer aktuellen Form erhalten werden soll.

Einen Vorgeschmack, welche Fragen es bei einem solchen Projekt zu klären gilt, gibt Ihnen DAZ-Autor Thomas Müller-Bohn in einer zweiteiligen Analyse. Im ersten Teil widmet er sich der Frage, was eigentlich unter ordnungsgemäßer Versorgung zu verstehen ist. Teil zwei erscheint am kommenden Donnerstag in der DAZ – darin geht es um verschiedene Modelle für eine Strukturförderung.


Christina Grünberg, Apothekerin, Redakteurin DAZ (gbg)
cgruenberg@daz.online


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4 Kommentare

Honorarreform

von Thomas B am 18.04.2023 um 20:14 Uhr

Zuallererst muss festgestellt werden, dass die Inhaber seit der Drehung der AmPreisV 1993 in € und Cent ausgedrückt ihr individuelles Einkommen in etwa stabil halten konnten. In aller Regel mit erheblichem persönlichen Aufwand. Das darf aber keines darüber hinwegtäuschen, dass es 1/3 weniger Inhaber gibt, wesentlich weniger Investitionen getätigt werden konnten und dass die Einkommen nicht inflationsbereinigt sind. Heisst im Umkehrschluss, die Inhaber haben trotz erheblicher Mehrarbeit und Investitionsstau einen Kaufkraftverlust von rund 40 % von 1993 bis 2022 hinnehmen müssen. Dazu kommt die Honorarkürzung vom Februar diesen Jahres und die galoppierende Inflation. Berechnet man beides ein sind die Forderungen der ABDA noch deutlich zu niedrig gegriffen und beziehen sich nur auf die Vergangenheit, nicht die nahe Zukunft. Zusätzlich sind 1/3 der Kollegen verschwunden - entweder in Rente oder ins Angestellten- bzw. Filialleiterverhältnis.
Die aktuelle Situation begünstigt zudem eine Migration der Umsätze und damit auch der Sozialabgaben und staatlichen Steuereinnahmen ins benachbarte Ausland.
Durch eine Honorarreform mit einem deutlich packungszahlabhängigen Kassenabschlag liessen sich die allermeisten systembedingten Probleme wie Stärkung dünn besiedelter Gebiete uns systemrelevanter Apotheken, Umverteilung um Sinne der Ampelkoalitionäre sowie Stärkung der GKV und des Fiskus als auch das Problem der Inländerdiskriminierung relativ leicht lösen. Bliebe nur noch das Problem der Überbetonung des Gewichts der Krankenkassen via Nachfragemonopol. Aber auch das wäre theoretisch relativ einfach zu lösen für die Legislative. Wenn da nicht persönliche Seilschaften und Spargelfahrer anderer Meinung wären......

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Grüne würden den Kleber für LG bezahlen!

von Dr. Radman am 29.03.2023 um 7:36 Uhr

Die Grünen machen Parteipolitik. Sie würden den Apothekern keinen Cent gönnen. Wir sind einfach nicht ihr Klientel. Eher würden sie den Kleber für "last Gerenation" aus Staatskasse bezahlen als das mit dem Geld die Leistungserbringern im Gesundheitssystem auskömmlich honorieren.

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.

von Anita Peter am 29.03.2023 um 7:17 Uhr

"Was uns sicher nicht weiterbringt, ist, Geld mit der Gießkanne über alle hinweg zu verteilen."

Warum machen wir das dann bei den MdBs so? Bekommen jedes Jahr mehr Geld mit der Gießkanne. Ohne Mehrleistung.

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Umverteilung

von Ka El am 29.03.2023 um 7:13 Uhr

Mit einer Umverteilung kommt nicht mehr Geld ins System, das wird nicht helfen, lasst Euch nicht austricksen!

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