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Entscheidung des BGH
Brief an Lauterbach: Overwiening fordert nach Skonti-Urteil Sofortmaßnahmen
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening hat sich am Dienstag in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gewendet: Sie fordert im Anschluss an das BGH-Urteil und vor dem Hintergrund der wirtschaftlich angespannten Lage der Apotheken vor Ort, dass „unverzüglich“ gehandelt wird, um sie „spürbar“ zu entlasten.
Die ABDA arbeitet derzeit noch die möglichen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Unzulässigkeit von Skonti bei Rx-Arzneimitteln auf. An diesem Donnerstag will sie die Ergebnisse in der Sitzung des Gesamtvorstandes vorlegen, wie Präsidentin Gabriele Regina Overwiening Anfang der Woche schrieb.
Die Reaktionen auf das Urteil könnten dann in den „Gesamtkatalog“ der Forderungen bezüglich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten „Apothekenreform“ aufgenommen werden. Das Problem bleibt weiterhin: Solange keine Urteilsbegründung vorliegt, bleiben die Konsequenzen des BGH-Urteils noch unklar.
Untätig will die ABDA in der Zwischenzeit dennoch nicht bleiben. Overwiening hat Lauterbach einen Brief geschrieben, in dem sie noch einmal die schwierige wirtschaftliche Situation der Apotheken skizziert und ihm vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung aufruft, zu handeln.
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In dem auf den 13. Februar datierten Brief betont die ABDA-Präsidentin, dass das Urteil des BGH im apothekerlichen Berufsstand „verständlicherweise zu großer Unruhe und Sorgen“ geführt hat. Die Apotheken befänden sich seit Jahren im „Krisenmodus“. Wegen der Unterfinanzierung, die sich durch die Inflation in den vergangenen Jahren verschärft habe, seien viele Apotheken „existenziell bedroht“.
Apothekenzahl auf Rekordtief
Overwiening erinnert den Bundesgesundheitsminister auch noch einmal daran, dass die Zahl der Apotheken zum Jahresende 2023 auf 17.571 gesunken ist. Dies sei die niedrigste Zahl seit Jahrzehnten. Und: 559 Apotheken mussten schließen. Das ist der größte jährliche Verlust in der Geschichte der BRD.
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Auch auf das Apothekenhonorar für verschreibungspflichtige Fertigarzneimittel kommt die ABDA-Präsidentin in ihrem Brief an Lauterbach zu sprechen: Es sei seit elf Jahren nicht mehr angepasst worden, dabei seien in dem Zeitraum neben der Inflation auch die Personalkosten und die Aufwendungen für den Apothekenbetrieb „deutlich“ gestiegen. Zudem habe es durch den erhöhten Apothekenabschlag sogar eine Honorarkürzung gegeben.
Soforthilfe dringend benötigt
Overwiening betont in ihrem Brief, dass sich die Auswirkungen der BGH-Entscheidung zwar ohne Urteilsbegründung nur „schwer abschätzen“ lassen, sicher sei aber bereits, „dass das Urteil zu einer weiteren erheblichen Belastung der ohnehin wirtschaftlich angeschlagenen Apotheken führen wird“. Das verstärke nochmals die Notwendigkeit, „den Apotheken eine Soforthilfe zur schnellen Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu gewähren“.
Die ABDA bittet Lauterbach daher „nochmals unverzüglich, konkrete Maßnahmen für eine spürbare finanzielle Entlastung der Apotheken vor Ort in die Wege zu leiten“, so Overwiening. Verbunden ist das mit dem Angebot, dass man „für die inhaltliche Vertiefung und Ausgestaltung von Sofortmaßnahmen jederzeit bereit“ stehe.
3 Kommentare
Ende der Stange?
von Thomas B am 16.02.2024 um 8:16 Uhr
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Anerkennung und Vertrauen
von Rainer W. am 14.02.2024 um 16:07 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Forderungen.
von Roland Mückschel am 14.02.2024 um 14:04 Uhr
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