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Stellungnahme zum Apotheken-Reformgesetz
Wie die Freie Apothekerschaft höhere Honorare finanzieren will
Auch die Freie Apothekerschaft erteilt den Plänen, den Apothekenbetrieb ohne approbierte*n Apotheker*in zu ermöglichen, eine klare Absage. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz macht sie zudem deutlich, dass die sofortige Anpassung der Honorare „alternativlos“ sei. Finanziert werden könne dies beispielsweise über eine Erhöhung der gesetzlichen Zuzahlung.
Zunächst stand die Freie Apothekerschaft (FA) nicht auf dem Verteiler für die Anhörung zum Referentenentwurf für das Apotheken-Reformgesetz am 25. Juni. So ging es auch anderen Verbänden, die durchaus etwas zum Thema sagen wollten. Aber das bedeutete nicht gleich einen Ausschluss. Das Bundesgesundheitsministerium erweiterte die Verbände-Liste auf Nachfrage und lud auch die FA noch ein.
Für die schriftliche Stellungnahme blieb ein paar Tage länger Zeit – und auch die gab der Verein im Anschluss noch ab. Daniela Hänel, 1. Vorsitzende der FA erklärte in einer Pressemitteilung von diesem Dienstag, dass man die Anhörung zunächst habe abwarten wollen, um daraus Schlüsse ziehen zu können. Den Austausch im Ministerium empfand sie als „positiv, auf Augenhöhe und mit Respekt“. Das BMG sei an konstruktiven Vorschlägen interessiert, habe bei der Anhörung alle Punkte zur Diskussion gestellt und die einzelnen Verbände gehört.
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Die elfseitige Stellungnahme der FA basiert nicht zuletzt auf einem Kurzgutachten der Kanzlei Brock Müller Ziegenbein zum Thema Apotheke „light“ – also dem Plan, dass eine Apotheke unter bestimmten Voraussetzungen auch geöffnet und betrieben werden kann, wenn kein*e Apotheker*in zugegen ist. Die FA-Anwälte kommen zu dem Schluss, dass die beabsichtigte Regelung gegen höherrangiges Recht verstößt: Die im Apothekengesetz verankerte Pflicht zur persönlichen Leitung einer Apotheke. Zudem stelle sie einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar. Hänel fordert daher ebenso wie die ABDA und viele andere Verbände: „Die Apotheke ‚light‘ muss in dieser Form aus dem Referentenentwurf gestrichen werden“. Und sie kündigt an: „Sollte es nötig sein, werden wir mit unserer Kanzlei das weitere Vorgehen besprechen und gegebenenfalls Klage einreichen“.
Sofortige Honoraranpassung
Was der FA ebenfalls klar widerstrebt, sind Honorarpläne des BMG: Die sofortige Anpassung des Apothekenhonorars sei „alternativlos“ schreibt sie. Das Fixum von aktuell 8,35 Euro müsse sofort auf 12 Euro angepasst werden. Eine andere Möglichkeit wäre, es auf 10 Euro festzusetzen und dafür den Kassenabschlag ersatzlos zu streichen. Letzteres hätte den Vorteil einer erheblichen Entbürokratisierung für Apotheken und Krankenkassen.
Was die geplante stufenweise Absenkung des prozentualen Vergütungsanteils von 3 auf 2 Prozent betrifft, verweist die FA auf die für Apotheken nicht mehr zu stemmende Vorfinanzierung höherpreisiger Arzneimittel: Die Mehrheit der Apothekeninhaber*innen werde in eine noch größere Schieflage geraten, da nur wenige finanzielle Reserven und Mittel hätten, um Waren im Wert von mehreren tausend Euro vorzufinanzieren – schon gar nicht ohne Skonti. Sollte es doch so kommen, müsse der Kontrahierungszwang aufgehoben werden, so der Verein.
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Und wo soll das Geld für die Apotheken dann herkommen? Hier bringt die FA die gesetzliche Zuzahlung für Arzneimittel ins Spiel. Sie sei seit über 20 Jahren nicht angepasst worden, nicht einmal der Inflation entsprechend. „Über eine solche Anpassung kann sehr einfach und effektiv die Vergütung der Apotheken vor Ort gestärkt und umgesetzt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Patienten, deren finanzielle Möglichkeiten begrenzt sind, würden durch ihre Krankenkasse von der Zuzahlung befreit und damit nicht belastet. Eine Anpassung sei auch nötig, weil die Preise patentgeschützter Arzneimittel immer weiter stiegen – ihre Wertigkeit müsse den Patientinnen und Patienten vermittelt werden. Für ihre Inkassoleistung bei der Zuzahlung sollten die Apotheken der FA zufolge zudem einen Aufschlag von 20 Prozent pro Zuzahlungsbetrag selbst behalten dürfen. Darüber hinaus schlägt die FA unter anderem vor, die Notdienstgebühr auf mindestens 10 Euro pro Patient zu erhöhen. Zudem sollte es einen Securpharm-Aufschlag von 50 Cent je Rx-Packung und eine Lieferengpasspauschale von mindestens 10 Euro pro Arzneimittel geben.
Pharmazeutische Kompetenz nutzen
Die FA unterbreitet überdies eine Reihe von Vorschlägen, die die pharmazeutische Kompetenz betreffen: Sie schlägt konkrete weitere Dienstleistungen vor, die über geplante Erweiterung des Impfangebots hinaus gehen. Zudem sollte es Apotheken „unbedingt möglich sein“, im Notfall mithilfe des Medikationsplans kleinste Rx-Packungen für die Akutversorgung an Patienten abzugeben – bezahlen sollten dann die Patienten selbst. Schließlich können Apotheken keine E-Rezepte ausstellen und die GKV werde auf diese Weise entlastet.
Wichtig ist der Freien Apothekerschaft nicht zuletzt, dass die Berufsbilder Apotheker*in und PTA weiterentwickelt werden. Dazu schlägt der Vorstand einen regelmäßig stattfindenden Runden Tisch mit dem Ministerium und relevanten Verbänden vor.
„Das Sparen ausschließlich auf dem Rücken der Apotheken passt nicht zu einem sozialdemokratisch geführten Bundesgesundheitsministerium“, stellt Hänel klar. Apotheken seien der „soziale Kitt in dieser Gesellschaft“. Mit ihrer Stellungnahme zeige die FA, „dass wir unseren staatlichen Versorgungsauftrag sehr ernst nehmen und uns neuen Ideen nicht verweigern“. Im Gegenzug erwarte sie von der Politik, dass sie ihre Verweigerungshaltung aufgibt und den Apotheken wenigstens den seit 20 Jahren nicht gezahlten Inflationsausgleich zugesteht. „Dieser ist essenziell, um die Arzneimittelversorgung der Bürgerinnen und Bürger aufrechtzuerhalten“, so Hänel.
6 Kommentare
KuHkpUrjmGyq
von qfkjNKmHSsA am 27.07.2024 um 17:30 Uhr
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Engagement Freie Apothekerschaft
von Roland Mückschel am 04.07.2024 um 15:47 Uhr
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Patienten anregen, zu schröpfen?
von Ulrich Ströh am 04.07.2024 um 12:24 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
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von Peter am 04.07.2024 um 14:57 Uhr
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von Roland Mückschel am 04.07.2024 um 15:37 Uhr
AW: Das Übliche
von Rolf Jägers am 04.07.2024 um 18:45 Uhr
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