Stellungnahme zum GEsundes-Herz-Gesetz

ABDA: Apothekenreform konterkariert positive Ansätze

Berlin - 10.07.2024, 15:00 Uhr

(Foto: ABDA)

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Die ABDA hat keine Bedenken, dass Versicherte mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko künftig erweiterte Medikationsansprüche haben sollen. Sie findet es auch richtig, Apotheken in die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen einzubeziehen. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz macht sie aber auch deutlich: Dieser gute Ansatz wird durch die Pläne für eine Apothekenreform konterkariert.

Bis zum 9. Juli hatten zahlreiche Verbände und Organisationen Gelegenheit, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für ein Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) abzugeben. Für den 15. Juli hat das BMG zur virtuellen Verbändeanhörung geladen.

In den vergangenen Tagen wurde bereits viel Kritik an den Plänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geäußert. Vor allem die Idee, mehr Statine unter risikobelastete Menschen zu bringen, stößt auf Ablehnung.

Jetzt hat auch die ABDA ihre Stellungnahme veröffentlicht. Anders als beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Gemeinsamer Bundesausschuss rückt sie die geplante Ausweitung von Statin-Verordnungen nicht in den Mittelpunkt. Sie kommentiert die entsprechenden Vorhaben vielmehr mit wenigen Worten: „Wir unterstützen die geplanten erweiterten Medikationsansprüche für Versicherte mit Tabakabhängigkeit bzw. mit hohen kardiovaskulären Risiken. Sie ergänzen die im GHG enthaltenen präventiven Maßnahmen sinnvoll.“

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Auch sonst kann die Standesvertretung dem Gesetzesvorhaben einiges Positives abgewinnen. So seien die erweiterten Ansprüche auf Früherkennungsleistungen sinnvoll – insbesondere in Verbindung mit der Etablierung eines „Einladungswesens“ durch die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen, um Versicherte zur Wahrnehmung zu animieren. Bei der späteren Umsetzung werde allerdings darauf zu achten sein, dass die digital auszugestaltenden Gutscheine mit den bereits vorhandenen digitalen Instrumenten in den Apotheken kompatibel gestaltet sind. Der administrative Aufwand für Apotheken müsse möglichst gering gehalten werden.

Neue pDL: Sinnvoller Baustein im Konzept

Ebenso begrüßt die ABDA die vorgesehenen Ansprüche von Versicherten auf neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zur Verbesserung der Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, tabakassoziierten Erkrankungen und Diabetes. Die geplante Einbeziehung der heilberuflichen Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker mit den öffentlichen Apotheken als niedrigschwelligen Anlaufstellen sei ein sinnvoller Baustein des Konzepts für eine bessere Vorsorge und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Doch es gibt aus ABDA-Sicht einen großen Haken: den Referentenentwurf des Apotheken-Reformgesetzes, der „die dringend gebotenen Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der öffentlichen Apotheken verweigert und strukturelle Regulierungen vorschlägt, die zu einer deutlichen qualitativen Verschlechterung der Arzneimittelversorgung führen werden“. Dieser konterkariere den positiven Ansatz des GHG. „Insbesondere die dort enthaltene Tendenz zur Senkung des erforderlichen Qualifikationsniveaus des pharmazeutischen Personals in öffentlichen Apotheken steht der flächendeckenden Implementierung der im GHG vorgesehenen Präventionsmaßnahmen diametral entgegen“, schreibt die ABDA.

Weniger Geld für mehr pDL?

Zudem macht die Standesvertretung deutlich, dass für die neuen pDL auch finanziert werden müssten – im GHG-Entwurf findet sich jedoch gerade keine entsprechende Erhöhung der in der Arzneimittelpreisverordnung verankerten pDL-Zuschläge. Dafür sieht das Apotheken-Reformgesetz eine Kürzung eben dieser Zuschläge vor – zugunsten einer besseren Notdienst-Finanzierung. „Wir fordern daher dringend, im Apothekenreformgesetz auf eine Kürzung zu verzichten und im GHG eine angemessene Erhöhung vorzusehen, die spätestens zu dem Zeitpunkt wirksam wird, zu dem angesichts gestiegener Nachfrage nach pharmazeutischen Dienstleistungen die vorhandenen Mittel ausgeschöpft werden“.

Überdies weist die ABDA darauf hin, dass die geplanten neuen pDL Anfangsinvestitionen in die nötige Ausrüstung erforderten. Diese müssten entsprechend berücksichtigt und refinanziert werden.

Nicht zuletzt regt die ABDA an, auch Vorhofflimmern und chronische Nierenkrankheit (CKD) als zwei weitere Erkrankungen im Blick zu haben, bei deren Früherkennung öffentliche Apotheken einen wichtigen Betrag leisten könnten.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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