Koalitionsfraktionen stimmen zu

Gesundheitsetat 2025: Haushaltsausschuss hat vorerst nichts auszusetzen

Berlin - 26.09.2024, 14:30 Uhr

Auch im kommenden Jahr soll wieder weniger Geld für den Gesundheitsetat zur Verfügung stehen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP). (Foto: IMAGO/IPON)

Auch im kommenden Jahr soll wieder weniger Geld für den Gesundheitsetat zur Verfügung stehen: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP). (Foto: IMAGO/IPON)


Auch wenn es mit Blick auf den Gesundheitsetat 2025 noch einige offene Fragen gibt: Der Haushaltsausschuss des Bundestags hat ihn vorerst ohne Änderungen durchgewunken. 

Der Dachverband der Betriebskrankenkassen (BKK) ließ kein gutes Haar am Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG). Er gleiche einem „schlechten Witz“: Während die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Soziale Pflegeversicherung (SPV) aufgrund steigender Ausgaben „aus den letzten Löchern pfeifen“ und entschieden gegengesteuert werden müsste, „soll im Gesundheitsetat für das kommende Jahr alles beim Alten bleiben“, sagte Vorständin Anne-Kathrin Klemm.

Der Haushaltsausschuss hat das Gesetz an diesem Mittwochnachmittag aber vorerst ohne Änderungen durchgewunken, wie der Bundespressedienst meldete. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, dagegen die CDU/CSU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Änderungen an dem Einzelplan sind aber noch in der Bereinigungssitzung möglich.

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Konkret umfasst der Einzelplan 15 für das BMG Ausgaben von 16,44 Milliarden Euro gegenüber 16,71 Milliarden Euro in diesem Jahr. 14,5 Milliarden Euro davon sind unverändert für den Bundeszuschuss zur GKV vorgesehen. Die Einnahmen werden auf 106,18 Millionen Euro beziffert (2024: 104,32 Millionen Euro).

Aufarbeitung der Maskenbeschaffung

Der Haushaltsausschuss nahm zudem einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen zur im BMG angelaufenen Aufarbeitung der Maskenbeschaffung zu Beginn der Corona-Pandemie an. Der Beschluss enthält diverse Berichtsbitten, etwa zum Mandat der Aufklärungsbeauftragten Margaretha Sudhof und seinem rechtlichen Rahmen. Zudem fordert der Ausschuss die Bundesregierung auf, nicht mehr verwendbare persönliche Schutzausrüstung „zeitnah“ zu entsorgen, um Lagerkosten zu mindern.

Abgelehnt wurden hingegen Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse der Oppositionsfraktionen. Die Unionsfraktion hatte unter anderem Beschlüsse zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge sowie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vorgelegt. Die AfD-Fraktion hatte unter anderem Kürzungen bei Titeln gefordert, die sich auf Impfstoffbeschaffung sowie Pandemievorsorge bezogen. Die Gruppe Die Linke hatte unter anderem milliardenschwere Investitionszuschüsse für die Krankenhaus- und Pflegeinfrastruktur gefordert.

Offene Fragen im Haushalt

Mit Blick auf den Haushalt gibt es aber anscheinend noch weitere offene Fragen. So bleibt unklar, ob die an dem E-BtM-Rezept beteiligten Stellen, also etwa das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, die notwendigen haushalterischen Mittel zur Verfügung gestellt bekommen, damit die elektronische Verordnung wie vorgesehen auch am 1. Juli 2025 kommen kann.

Hinzu kommt: Bei der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplanten Krankenhausreform liegt einiges im Argen. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Kerstin von der Decken (CDU), kritisierte, dass Kliniken unkontrolliert in die Insolvenz gehen würden und forderte eine Überbrückungsfinanzierung bis zum Wirken der Reform.


Deutsche Apotheker Zeitung
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