Preisaktionen und Rabattgutscheine

Sonderangebote und Couponing – (k)ein Ding für Apotheken?

23.10.2024, 17:50 Uhr

Zahlen sich Rabatte und Coupons für Apotheken aus? (Foto: IMAGO/Manuel Geisser)

Zahlen sich Rabatte und Coupons für Apotheken aus? (Foto: IMAGO/Manuel Geisser)


Preispolitische Aktivitäten gehören im Handel zu den herausragenden absatzpolitischen Instrumenten. Denn Preise können schnell verändert werden, sie haben eine hohe Wahrnehmungswirkung und funktionieren daher vergleichsweise einfach als Stellhebel für Umsatzeffekte. Aber gilt das auch für Apotheken?

Denn Arzneimittel entziehen sich bis zu einem gewissen Grad den Effekten aus Angebot und Nachfrage. Denn auch ein noch so attraktiver Preis greift nicht bei einem Produkt, das der damit vermeintlich angesprochene Verbraucher nicht braucht. Während also Lebensmittel besonders geeignet sind für preispolitische Maßnahmen, gelten diese Regeln des Marktes für andere Produktbereiche insbesondere aber Arzneimittel nicht immer. Denn das Magenmittel wird nicht wegen des geringen Preises gekauft, sondern aufgrund des sich abzeichnenden Bedarfs. Ob es hinreichend viele Kunden gibt, die sich bevorraten und demnach Preisaktionen nutzen, um eine gegebenenfalls entstandene Lücke in der eigenen Hausapotheke zu schließen, kann sein, würde aber ein überdurchschnitt­liches Monitoring für derlei Dinge beim Verbraucher erfordern. Und das dürfte eher selten stattfinden.

Diese einleitenden Sätze könnten also den Schluss aufkommen lassen, dass das für den Beitrag gewählte Thema gar kein Thema für Apotheken ist. Dieser gegebenenfalls entstandene Eindruck wäre jedoch falsch. Warum? 

Im Bereich der OTC-Produkte und des Ergänzungssortiments, also überall dort, wo nicht die Arzneimittelpreisverordnung den Preis definiert, sind preispolitische Ansätze durchaus hilfreich. Im Übrigen können sie auch dazu beitragen, dass die eine Apotheke aufgesucht wird und die andere nicht. Demnach können sie auch Einfluss darauf nehmen, wo ein Patient/Kunde ein Rezept einlöst – auch wenn das nicht Gegenstand der preispolitischen Initiative sein kann. 

Zudem führt eine erhöhte Frequenz anhand attraktiver Angebote unter Umständen auch zu einer Steigerung von sogenannten Cross-Selling-Effekten: Wenn man schon mal da ist, wird dann vielleicht auch noch ein erweiterter Bedarf bei nicht rabattierten Produkten gedeckt. Schließlich muten Preisaktionen im Ergänzungssortiment auch als Antwort auf Angebote außerhalb von Apotheke an, also dort, wo in Apotheken nicht-apothekenpflichtige Sortimente angeboten werden und in Konkurrenz zu Reformhäusern, Naturkostfachhandel, Drogerien oder dem klassischen Lebensmitteleinzelhandel treten.

Gefahr: Image als Discount-Apotheke

Natürlich kann man als Apotheke mit einem Flyer oder auch mit über Social-Media-Kanälen gestreuten Angeboten auf sich aufmerksam machen. Dies kommt den typischen Prospekten des Lebensmitteleinzelhandels gleich, wo in regelmäßiger Taktung rabattierte Angebote offeriert werden. Die Apotheke bleibt damit im Gespräch und im Gedächtnis. Sie läuft aber auch Gefahr, ein Image als Discount-Apotheke zu erhalten – neben dem typischen Qualitätsanbieter. 

Von daher sind Taktung, Auswahl der Produkte, Marktauftritt und Preisvorteil auszutarieren und abzustimmen, sodass der Nachteil daraus nicht größer ausfällt als der vermeintlich erzielbare Vorteil. Deswegen kann die Reduktion auf einige wenige ausgewählte Produkte oder auch nur auf ein Produkt – der „Knaller der Woche“ – zwar weniger Personen ansprechen, bei Arznei­mitteln mag aber die kommunikative Wirkung solcher Aktionen oftmals mehr ausmachen als die faktische Bedürfnisbefriedigung, Schließlich wird zum Ausdruck gebracht, dass auch hier Rabatte möglich sind. Nochmals: In einem Lebensmittelprospekt kann theoretisch jedes Produkt für einen Verbraucher aktuell relevant sein. In einem Apotheken-Prospekt stellt das eher die Ausnahme, denn die Regel dar

Couponing: Eine spezielle Preisaktion

Eine spezielle Art solcher Preis­aktionen ist seit nunmehr vielen Jahren das Couponing.

Beim Couponing handelt es sich um eine Marketing-Maßnahme, bei der ein Anbieter einer von ihm ausgewählten Personengruppe durch ein Medium einen Berechtigungsnachweis – eben einen Coupon – zur Verfügung stellt. Bei dessen Einsatz wird in einer dafür vorgesehenen Akzeptanzstelle während eines vorgegebenen Zeitraums ein definierter Vorteil (i. d. Regel monetärer Art) versprochen, wenn besagte Zielperson ein dafür vorbestimmtes Verhalten zeigt.

Aus dieser etwas sperrig anmutenden Definition (siehe Kasten) lassen sich Varianten ablesen, die im Folgenden näher beleuchtet werden sollen.

Wer kann Anbieter sein?

Wer kann Anbieter eines solchen Couponings sein? Ist es die Apotheke selbst, kann bspw. dieser Berechtigungsschein auf ein näher definiertes Sortiment, mithin auf alle nicht der Arzneimittelpreisverordnung unter­liegenden Produkte im Sortiment zugewiesen werden. Hier könnte dann der Coupon für alles Mögliche eingesetzt werden. Vorteil ist eine breite Wirkung, Nachteil wäre, dass die Apotheke den Preisabschlag selbst tragen müsste.

Ist ein Hersteller Träger der Aktion und die Apotheke als Verkaufsstelle eingebunden, läuft es folgendermaßen: Würde zum Beispiel ein Regalpreis von 50 Euro verlangt, der Kunde hat einen Coupon von beispielsweise 10 Euro dabei, der die Apotheke als Akzeptanzstelle ausweist. Demnach zahlt der Kunde 50 Euro abzüglich 10 Euro und lässt den damit eingelösten Coupon in der Apotheke zurück. Die lässt in ihrerseits bei einer vom Herausgeber angegebenen Clearing-Stelle (der Hersteller selbst, ein damit beauftragter Dienstleister o. Ä.) die gesammelten Coupons einreichen und bekommt die entsprechende Summe zurückvergütet. 

Alle Kombinationen aus den beiden aufgezeigten Modellen sind selbstverständlich ebenfalls denkbar. Beispielsweise, dass es sich um einen gemeinsamen Coupon handelt, der auf 10 Euro ausgestellt ist, wovon die Hälfte der Hersteller und die andere Hälfte die Apotheke trägt.

Wie kommen die Coupons zum Kunden?

Die Coupons sind seit vielen Jahren in Apotheken etabliert. Wo der Coupon herkommt, dafür gibt es vielfältige Möglichkeiten. Inserate in einem lokalen Amtsblatt, Flyer, Loyality-Programme usw. können beispiels­weise Treiber von Couponing sein. Daraus wird aber ersichtlich, dass die Apotheken nicht zwingend verstärkt in die Verbreitung von Berechtigungsscheinen involviert sein müssen, also kann die zweite Frage „Wer verteilt die Coupons?“ ebenfalls auf mannigfaltige Weise beantwortet werden. 

Entweder die Apotheke selbst, wenn sie selbst Treiberin der Initiative sein sollte oder aber wenn dies der Deal mit einem anderen Herausgeber beinhaltet. Wenn sich die Apotheke lediglich als Akzeptanzstelle bewerben oder angefragt werden sollte, würden auf dieser Grundlage dann die Berechtigungsscheine auf anderem Wege an die Kunden kommen. Das reduziert den Aufwand aber mit Sicherheit auch die Durchdringung bei den Kunden. 

Arzneimittel gehören zu den Fast Moving Consumer Goods, denn wenn sie gebraucht werden, dann schnell und kontinuierlich. Sie tauchen deshalb auch in einschlägigen Statistiken zur Beliebtheit von Produktkategorien für Couponing auf. Zwar erreichen die dort geführten sogenannten Apothekendeals nicht ganz die Prozentwerte typischer Lebensmittel, allen voran Coupon-Aktionen bei Getränken, kommen aber fast unter die Top10 knapp hinter Tiernahrung.

Analog vs. digital

Hinsichtlich der Verteilungswege unterscheiden sich Coupons in analoge und digitale Coupons. Hier gibt es die per Briefpost zugesendeten Direct-Mailing-Coupons, die Leaflet- oder Media-Coupons aus Prospekten, Zeitschriften oder auch ganz klassischen Couponheften, Abrissblöcken an Regalen auch Regal-Coupons genannt, die auf der Verpackung angebrachten Packungs-Coupons, Checkout-Coupons, die nach dem Bezahlvorgang ausgehändigt werden und zur Kundenbindung beitragen sollen, und schließlich Online-Coupons, die auf Websites oder auch in Social-Media-Kanälen angeboten werden, ausgedruckt werden und dann eingelöst werden können. 

In digitaler Hinsicht werden gerne Coupons eines Online-Shops im Sinne eines Gutscheincodes verstanden, die dann im Kassenbereich des Online-Shops einlösbar sind (wie man es auch von zahlreichen Online-Apotheken kennt), meist via Apps zur Verfügung gestellte Mobile-Coupons und in der Regel per QR-Code freigeschaltet werden oder als Mischform die Multi-Channel-Coupons, die sowohl online wie auch stationär eingelöst werden können.

In Zeiten der digitalen Transformation auch oder gerade in Apotheken könnte eine digitale Kundenbindung über das Smartphone via E-Coupons ein anzudenkender Weg sein. Dazu müssten die Apotheken die Schnittstelle zu den „mobile devices“ der Kunden bespielen und damit die Coupons automatisch verarbeiten.

Marke oder Verkaufsstätte im Fokus?

Die oben beschriebene Definition beinhaltet auch die Passage des dafür in besonderem Maße vorgehenden Personenkreises, also der Zielgruppe. Je breiter ein Berechtigungsschein gestreut wird, desto verwaschener wird die Zielgruppe. Hersteller haben selbstverständlich damit die Ausweitung des Marktanteils oder bei Neuprodukten die Erschließung von Märkten vor Augen. 

Ihnen geht es vordergründig um das Fördern einer konkreten Marke, während bei Händlern und demnach auch bei Apotheken initiierte Couponing-Aktionen die Verkaufs­stätte als Ganzes im Fokus liegt. Ausnahme könnte sein, wenn eine Apotheke Treiber ist und einzelne Produkte in den Fokus rückt, wenn darüber zum Beispiel die Kompetenz in einem spezifischen Indikations­bereich nachgewiesen werden soll und die Kunden über derlei Aktivitäten dafür sensibilisiert werden.

Welche Vorteile gibt es bei Couponing?

Aus den Vorteilen ergeben sich auch die unterschiedlichen Couponing-Arten. Schwerpunkt bilden die bislang angesprochenen klassischen Rabattcoupons. Der Vorteil äußert sich in einem wahrnehmbar verringerten Preis. Daneben haben sich Geschenkcoupons etabliert, bei denen gegen Vorlage des Berechtigungsscheins dem Kunden ein Geschenk offeriert wird bzw. eine kostenlose Zugabe angeboten wird. Bundling-Coupons sind dann gegeben, wenn der Coupon anbietet, dass beim Kauf mehrerer Artikel der günstigste rabattiert oder gar kostenlos erhältlich ist. Ähnlich funktioniert es, wenn der Vorteil an einen bestimmten Einkaufsbetrag geknüpft ist, der Vorteil also erst eintritt, wenn ein Betrag überschritten wird und erst dann ein gegebenenfalls vordefinierter Rabatt gewährt wird.

Fazit

Coupons können die Sichtbarkeit von Apotheken erhöhen, über den direkten oder indirekten preislichen Vorteil Anreize zum Besuch der Apotheke schaffen, in Form von Apotheken-Coupons als Marketing-Instrument zur Stimulierung der Kundenfrequenz und Kundenbindung angesehen werden und als Hersteller-Coupons die Kooperation zu ausgewählten für die Apotheke wichtigen Profilierungsmarken im OTC- und Ergänzungssortiment stärken. Wie bei allen Marketing-Maßnahmen darf der Aufwand, der damit einhergeht nicht unterschätzt werden. Das Couponing sollte zudem strategisch angelegt sein, also genauen Überlegungen folgen, in welcher Taktung, mit welchen Vorteilen, mit welchen Partnern bei welchen Produkten dies Sinn macht. Denn bei inten­sivem Einsatz trägt Couponing zur Gesamtwahrnehmung der Apotheke bei und prägt deren Image. Je nachdem, welches Image man will, ist demnach die Wahl der Mittel genauestens zu überdenken.

Prof. Dr. Andreas Kaapke lehrt Handelsmanagement und Handels­marketing an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart und ist Inhaber des Beratungs­unternehmens Prof. Kaapke Projekte.

Prof. Dr. Andreas Kaapke
a.kaapke@kaapke-projekte.de


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