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- DAZ 28/2012
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Aus Kammern und Verbänden
Qualität und Honorierung
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Auch der Parlamentarische Abend in Berlin sei ein Erfolg gewesen (siehe DAZ Nr. 16, S. 77).
Apothekenbetriebsordnung und Honoraranpassung
Zum Thema Apothekenbetriebsordnung sagte Hanke, dass man zeitweise Schlimmeres erwartet habe: Die Apotheke light sei glücklicherweise vom Tisch. In unzähligen Gesprächen und Schreiben habe man die Politiker überzeugt, dass die Versorgung der Bevölkerung nur durch Vollapotheken gewährleistet werden könne. Nun forderte Hanke vom Bundesgesundheits- und Bundeswirtschaftsministerium eine Anpassung des Fix-Honorars: "Die Apotheken brauchen eine spürbare Honoraranpassung: Qualität muss man sich leisten können."
Bezüglich Baden-Württemberg berichtete Hanke über erfolgreiche Gespräche mit der Sozialministerin Katrin Altpeter und den zuständigen Fachreferenten. Hier sei auch das sehr wichtige Thema "3. Ausbildungsabschnitt" angesprochen worden.
Abschließend erinnerte Hanke an die herausragenden Ergebnisse der vor einem Jahr vorgestellten Studie "Apothekergestützte Selbstmedikation" (s. DAZ 2011, Nr. 12, S. 19). Dass die Apotheke für 40% aller Patienten die erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen ist, müsse weiter verbreitet werden.
Vizepräsidentin Karin Graf nahm die aktuelle Honorardebatte zum Anlass, einen Blick nach Holland zu werfen. Dort sei am 1. Januar 2012 ein neues Honorierungssystem eingeführt worden, das den Focus auf die pharmazeutische Leistung legt und weniger auf den Dispensiervorgang. Was sich zunächst gut anhört, scheitere jedoch in der Praxis. Denn die Krankenkassen weigern sich, die zuvor vereinbarten Dienstleistungen bei den Apothekern "einzukaufen".
Graf kritisierte auch Vorschläge der Europäischen Kommission, die Anerkennung von Berufsqualifikationen zu ändern; hier wolle die Kommission bei der Ausbildung von deutschen Pharmazeuten "mitmischen".
Praktische Ausbildung patientenorientiert
Geschäftsführer Dr. Karsten Diers bewertete die seit Jahresbeginn von der Kammer vorgenommenen Änderungen bei der Planung und Durchführung der begleitenden Unterrichtsveranstaltungen. Bereits jetzt sei eine bessere Verzahnung zwischen praktischer Ausbildung, begleitendem Unterricht und 3. Staatsexamen erreicht. Der Schwerpunkt liege jetzt deutlich auf der patientenorientierten Pharmazie.
In zwei Großveranstaltungen hat die Kammer die Industrieapotheker Baden-Württembergs darüber informiert, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Industrieapothekern teilweise nicht anerkennt.
Ferner berichtete Diers von den vier großen Informationsveranstaltungen, die die Kammer zur neuen Apothekenbetriebsordnung durchgeführt hat. Die Kammer habe umfangreiche Informationsmaterialien und Arbeitshilfen zur Verfügung gestellt. Zudem habe sie ein Schreiben an alle Hautärzte in Baden-Württemberg verschickt, in dem sie über die neuen Anforderungen bei der Rezeptur aufklärt.
Von mehreren Berufsgerichtsverfahren, insbesondere mit wettbewerbsrechtlichem Hintergrund, berichtete Justiziar Uwe Kriessler. Die Spannbreite reichte von irreführender Werbung bis hin zur Gewährung von Rezeptboni.
Pressesprecher Stefan Möbius informierte, dass die Informationen zur Apothekenbetriebsordnung auf der Homepage der Kammer sehr oft abgerufen werden. Die zu Jahresbeginn gestartete Aufklärungskampagne "Die beste Medizin gegen Vorurteile: Ehrliche Argumente" sei von den Mitgliedern gut angenommen worden. Auch die Website www.apotheken-informieren.de werde vielfach gelobt und habe hohe Zugriffszahlen.
Künftig Pflicht zur externen Qualitätssicherung
Im weiteren Verlauf der Sitzung lehnten die Delegierten einen Antrag ab, eine Frauenquote für den Vorstand einzuführen. Sie beschlossen hingegen, künftig den Druck auf Mitglieder der Vertreterversammlung zu erhöhen, die zu häufig bei Sitzungen fehlen. Einstimmig verabschiedeten sie Änderungen der Gebührenordnung und der Weiterbildungsordnung. Nach kontroverser Diskussion zur Änderung der Berufsordnung beschlossen sie mit großer Mehrheit, dass der verantwortliche Apotheker jährlich an mindestens einer externen Qualitätssicherungsmaßnahme teilnehmen soll.
Quelle: LAK BW
cae
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