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Pandemie Spezial

Was bleibt, was geht?

Lehren aus der Corona-Pandemie

Im ganzen Land haben die Apotheken ihren Betrieb auf „Pandemie-Status“ umgestellt. Personenbeschränkungen, Schutzwände und verschärfte Hygienepläne tragen zur Sicherheit von Personal und Patienten bei. Sonderregelungen ermöglichen größere pharmazeutische Freiräume. Botendienste werden voraussichtlich noch bis Ende September 2020 honoriert. Aktuell er­möglichen immer mehr Lockerungen den Weg zurück in einen halbwegs normalen Alltag. | hvf 

Aber sollte deshalb auch wieder alles auf den Status quo von vor der Krise zurückgesetzt werden? Oder lassen sich nicht auch Ideen in die Zeit „Nach-Corona“ mitnehmen und dann sogar noch ausbauen? Welche durchgeführten Maßnahmen könnten auch nach der Beruhigung der Lage für den Apothekenbetrieb hilfreich sein? Wir haben die Empfehlungen und Vorschriften der letzten Monate Revue passieren lassen und in der folgenden ­Bilderstrecke nochmal für Sie aufbereitet.

Hygienestandards einhalten

Besonders in der Anfangsphase der Pandemie waren die Apotheken Anlaufstelle für Fragen rund um das neuartige Virus, z. B. wie man sich effektiv vor einer Ansteckung schützen kann. Die eingeführten Hygienestandards wie gründliches Händewaschen und Desinfizieren sowie die richtige Hust- und Niesetikette sollten möglichst auch nach Corona befolgt werden.

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Personenbeschränkung in der Apotheke

Diskretion ist für manche Menschen ein Fremdwort. Seit der Corona-Krise hat sich das jedoch sichtlich geändert: „Abstand halten“ ist nun salonfähig geworden. Und diese Abstandsregeln sollten auch nach Corona in der Apotheke gewährleistet werden. Nicht nur, damit sich Patienten nicht durch andere gestört fühlen, sondern auch, um viele andere Infektionserreger nicht zu übertragen. Markierungen und Aufsteller in der Offizin sind dabei sehr hilfreich.

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Keimschleudern aus der Offizin verbannen

Um die Verbreitung der Coronaviren durch mögliche Schmier­infektionen zu unterbinden, wurden Kosmetiktester, HV-Aufsteller, Süßigkeitenspender und Spielangebote für Kinder aus der Offizin entfernt. Besonders bei Spielsachen ist die Frage, ob sie überhaupt wieder zurückgebracht werden sollten, da so auch andere Keime von Kind zu Kind übertragen werden können. Auch der HV-Tisch ist ohne Aufsteller und Displays viel besser zu reinigen (DAZ 2020, Nr. 13, S. 21).

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Trennwände halten viel ab

Als eine der ersten haben Apotheken ihre Offizin mit Plexiglasscheiben aufgerüstet, um ihre Teams vor Tröpfchen und Aerosolen zu schützen. Die Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Katastrophenpharmazie (AG KatPharm) der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) wies in einem DAZ-Beitrag darauf hin, dass auch (virenhaltige) Aerosole in Bereiche hinter der Plexiglasscheibe getragen werden können, insbesondere wenn die Plexiglasscheiben nur eine geringe Größe aufweisen, und empfiehlt deshalb das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (DAZ 2020, Nr. 13, S. 21). Jedoch werden viele ihrem Kollegen – in den sozialen Medien unter dem Pseudonym #DerApotheker bekannt – zustimmen: „Wenn ich sehe, was auf der Kundenseite so auf den Plexiglasscheiben landet und dadurch nicht in meinem Gesicht, bin ich dafür, dass wir die Scheiben nie wieder abbauen.“ (Tweet vom 11. April 2020)

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Schutzausrüstung - mehr als ein Statussymbol

Der weiße Kittel sollte nicht nur Statussymbol sein, sondern seinem Träger auch als Schutzschild dienen gegen Krankheitserreger und allerlei Verunreinigung, die im Apothekenalltag auftreten können. Apothekenmitarbeiter sind zu jeder Zeit Infektionserregern ausgesetzt unabhängig vom aktuellen Coronavirus. Allzu gerne vernachlässigt man aber seinen eigenen Schutz. Der Arbeitsschutz sollte auch nach der Pandemie bestehen bleiben. Schutzkittel oder Arbeitskleidung ja – Handschuhe und Masken nur in speziellen Fällen.

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Bargeldlos zahlen

In vielen europäischen Ländern schon Standard, vertraut man hierzulande doch lieber auf das Bargeld. Während der Corona-Pandemie wurden die Menschen jedoch vermehrt aufgefordert, mit Karte zu zahlen, um den Infektionsweg über Geldscheine und Münzen zu vermeiden. Um die Übertragung auch nicht durch die Eingabe der Geheimzahl am Terminal zu forcieren, wurde das Limit zum Teil auf 50 Euro hochgesetzt. In Zukunft werden auch das Smartphone oder die Smartwatch zum Bezahlen genutzt werden. Apotheken sollten darauf vorbereitet sein, um so auch für jüngere Zielgruppen interessant zu werden (DAZ 2020, Nr. 15, S. 24).

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Klimaanlagen einschalten – aber richtig!

Klimaanlagen allgemein als „Virenschleudern“ zu betiteln, gehört sich nicht. Richtig eingestellte und regelmäßig instandgesetzte Belüftungssysteme können nämlich die Viruslast in den Räumen effektiv erniedrigen. Die Apotheke ist bekanntlich ein Paradies für Infektionserreger. Um Mitarbeiter und Patienten zu schützen, sollten Klimaanlagen zum Großteil mit Außenluft betrieben werden, so wird die Anzahl vorhandener Infektionserreger stetig verringert. Sollte ein Betrieb mit Außenluft aufgrund hygienischer Bedenken nicht möglich sein, wie zum Beispiel in Reinraumanlagen, müssen HEPA-Filter in das Umluftsystem eingebaut werden. Wichtig ist, dass Klimaanlagen und andere Belüftungs­systeme regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden. Nicht klimatisierte Bereiche der Apotheken sollten regelmäßig stoßgelüftet werden (DAZ 2020, Nr. 27, S. 42).

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Bei Symptomen ab nach Hause!

Vor Corona schleppte man sich auch gerne mal mit einer leichten Erkältung auf die Arbeit, nicht nur in die Apotheke. Nun wird inständig darum gebeten, nicht angeschlagen zur Arbeit zu gehen. Eine Entwicklung, die aus pharmazeutisch-medizinischer Sicht beibehalten werden sollte. Wenn man angeschlagen ist, hat man nichts auf der Arbeit zu suchen. Nicht nur Kollegen könnten angesteckt werden, sondern auch Patienten. Eine neue Möglichkeit bietet das durch Corona etablierte Homeoffice. Sollte man sich an einem Tag nicht so gut fühlen, aber dennoch arbeitsfähig sein, arbeitet man seine Aufgaben – wenn möglich – von zu Hause aus ab.

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Braucht die Apotheke einen Betriebsarzt?

Jeder Betrieb braucht einen Betriebsarzt. Die Frage ist, wie fest der Arzt in den Betriebsalltag eingebunden wird. Es gibt drei mögliche Betreuungsformen. Ab 50 Mitarbeitern besteht die Pflicht für eine Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten. Bei bis zu zehn Mitarbeitern in Vollzeit reichen eine Kooperation mit einem Betriebsarzt und die Ausarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung aus, die zu einem im Qualitätsmanagementsystem verankerten risikobasierten Schutzkonzept beiträgt. Für Apotheken besteht die weitere Möglichkeit, ab zehn Vollzeitmitarbeitern die alternative bedarfsorientierte Betreuung in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass die Inhaber in Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit geschult werden und sich regelmäßig weiterbilden müssen, der Arzt steht zu Beratung und Betreuung bei Bedarf zur Verfügung.

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Kompetenzen bewahren - und ausbauen!

In der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wurden den Apotheken befristet weitreichende Möglichkeiten zur Belieferung von Verordnungen gegeben. Ohne Rücksprache mit dem Arzt ist es möglich, Packungsgrößen zu variieren, Auseinzelungen vorzunehmen und auch Wirkstärken anzupassen, wenn keine pharmazeutischen Bedenken bestehen. Sollten Arzneimittel nicht lieferbar oder vorrätig sein, dürfen Apotheken von der im Rahmenvertrag geregelten Abgabereihenfolge abweichen. Mit Arztrücksprache ist es sogar vorübergehend erlaubt, auf einen pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoff auszuweichen, ohne dass ein neues Rezept erforderlich wird (AZ 2020, Nr. 18, S. 1). Abläufe einfach gestalten, intradisziplinäre Zusammenarbeit fördern und so Therapiesicherheit gewährleisten, das klingt nach einem guten Zukunftsplan! Doch die neuen Freiheiten haben ein Ablaufdatum, spätestens am 31. März 2021 enden die Sonderregelungen, die Vergütung des Botendienstes schon zum 30. September 2020 (DAZ 2020, Nr. 25, S. 13).

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Desinfektionsmittel und noch mehr

Fokus auf das, was Pharmazie ursprünglich ausmachte – die Herstellung von Arzneimitteln. Die Vor-Ort-Apotheken haben in der Corona-Krise – sobald sie durften und konnten – mit der Produktion von Desinfektionsmitteln begonnen und so ihre Patienten versorgt. Das hat eindrucksvoll deutlich gemacht: Apotheken können mehr leisten, wenn sie nur dürfen! Neben Desinfektionsmitteln leisten Apotheker und PTA generell einen großen Beitrag zur Therapiesicherheit bei Rezepturen. Dieses Alleinstellungsmerkmal sollte auch nach der Krise für die Vor-Ort-Apotheken erhalten bleiben.

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Dienstleistungen ja, aber bitte vergütet

Zielgerichtete, individuelle und schnelle Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten – dafür stehen die Vor-Ort-Apotheken. Während der Corona-Pandemie wurde jeder Botendienst mit 5 Euro vergütet, um sicherzustellen, dass alle Patienten ihre benötigten Arzneimittel erhalten, auch wenn sie in Quarantäne waren oder zu Risikogruppen zählten. Aber warum sollte damit ab dem 30. September 2020 Schluss sein? Dienstleistungen, die erbracht werden, um eine erfolgreiche Therapie sicherzustellen, sollten auch danach entsprechend vergütet werden!

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Telepharmazie – keine Zukunftsmusik mehr

„Wir sind für Sie erreichbar, wenn Sie uns brauchen!“ „Mit der Digitalisierung gegen den Onlinehandel!“ Um soziale Kontakte zu vermeiden, lassen sich Arzneimittel in den Vor-Ort-Apotheken online bzw. telefonisch vorbe­stellen, um sie dann selbst abzuholen oder per Botendienst geliefert zu bekommen. Pharmazeutische Probleme könnten auch per Telefon, App oder Messenger gelöst werden. Aber auch hier gilt: Das muss honoriert werden. Ein verbindlicher Aufgaben- und Honorierungskatalog für telepharma­zeutische Leistungen wäre deshalb schon längst angebracht.

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Richtig und effizient bevorraten

Laut § 15 Apothekenbetriebsordnung muss eine öffentliche Apotheke mindestens den durchschnittlichen Bedarf an Arzneimitteln für eine Woche vorhalten. Zusätzlich ist ein Notfalllager zu führen. Nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie wäre es ebenfalls ratsam, eine Sicherheitsreserve an Schutzkleidung vorrätig zu halten. In einer erneuten Krisensituation könnten so systemrelevante Versorgungs­bereiche mit einer ersten Grundausstattung versorgt werden. Auch hier gilt: Diese Leistung darf nicht nur die Apotheke finanziell schultern müssen.

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Aus der Region, für die Region!

... das gilt nicht nur in der Landwirtschaft. Während der Corona-Pandemie hat sich einmal mehr gezeigt, dass sich globale Abhängigkeiten negativ auf die Therapiesicherheit auswirken können. Lieferengpässe sollten und dürfen nicht zur neuen Selbstverständlichkeit werden! In der Politik hat man das Problem erkannt und regt deshalb an, die Produktionsstandorte wieder vermehrt nach Europa zu verlagern. Darüber hinaus sollte ein Scoring-System für den Rabattmarkt errichtet werden, sodass nicht nur der Preis entscheidend ist für die Auswahl, sondern auch ökologische und soziale Herstellungs- und Distributionsstandards sowie die Lieferfähigkeit. Passend dazu könnte man für § 52b Arzneimittelgesetz „Bereitstellung von Arzneimitteln“ in Abschnitt 17 eine entsprechende Strafe inklusive Bußgeld für die Nicht-Einhaltung definieren.

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