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Cannabis-Missbrauch: AMK in der Kritik

Cannabis-Apotheker und -Ärzte: AMK diskreditiert sich selbst

ks | Eine Information der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zum Thema Cannabis-Missbrauch hat kürzlich Cannabis-Patienten in Unruhe versetzt. Sie fühlen sich durch die von der AMK angeführten „Verdachtsmomente“ für einen möglichen Missbrauch Cannabis-haltiger Arzneimittel kriminalisiert. Nun haben die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM), der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken (VCA) und das Selbsthilfenetzwerk Cannabis Medizin (SCM) der AMK eine eigene Stellungnahme entgegengesetzt.

Ausgangspunkt der AMK war, dass Apotheken infolge der erweiterten Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Vermeidung von Arzneimittelrisiken bei Cannabisblüten und -extrakten tragen. Und solche Risiken schließen auch eine missbräuchliche Anwendung ein – etwa wenn Cannabis aus der Apo­theke außerhalb der Zulassung für den Freizeitgebrauch genutzt wird. Die AMK räumte ein, dass ihr zwar schon 33 Verdachtsfälle von unerwünschten Nebenwirkungen der Cannabistherapie gemeldet wurden, aber noch keine Missbrauchsverdachtsfälle. Dennoch sah sie sich berufen, Apotheker daran zu erinnern, dass sie sich intensiv mit der ärztlichen Verordnung Cannabis-haltiger Arzneimittel auseinander­setzen müssen.

Foto: RuggedCoast – stock.adobe.com

Als Verdachtsmomente für einen Missbrauch nannte die AMK unter anderem gefälschte Verordnungen, den Versuch von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen (z. B. dass die Droge – also die Cannabisblüten – unverarbeitet abgegeben werden sollen) oder ein „striktes Beharren“ auf einer THC-reichen oder bestimmten Cannabis-Sorte.

Die Empörung unter den betroffenen Patienten war groß. Das zeigte sich in zahlreichen Kommentaren, auch in ­sozialen Netzwerken. Ihre Furcht: Sie könnten nun in der Apotheke unter besonderer Beobachtung stehen. Dabei seien sie Patienten, die einfach nur ein Arzneimittel benötigten.

Vergangene Woche konterten dann ACM, VCA und SCM mit einer gemeinsamen Stellungnahme. Ihr Titel: „Beschämend: Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker diskreditiert sich selbst mit Stellungnahme zur medizinischen Verwendung von Cannabis“. Der Vorwurf: Statt sachlich zum Thema zu informieren, diffamiere die AMK nicht nur cannabisverschreibende Ärzte, sondern auch Patienten, die mit Cannabis behandelt werden. Zudem werde der Anschein erweckt, es gebe keine Kontrolle in der Apo­theke. Nicht zuletzt offenbart die AMK aus Sicht der drei Organisationen, „ein eklatantes Wissensdefizit und schürt alte Vorbehalte gegenüber der noch jungen Therapieoption“.

ACM, VCA und SCM betonen, es gebe ihres Wissens keine Erkenntnisse, dass die „missbräuchliche Anwendung“ von Cannabis als Medizin überhaupt ein relevantes Problem darstellt – ganz im Gegensatz zu anderen Arzneimitteln wie Benzodiazepinen und Opioiden.

Gezielt widersprechen sie der Behauptung, Versuche von Patienten, die Rezepturzubereitung zu beeinflussen, seien ein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung. Schließlich dürfe Cannabis nur dann vom Apotheker „unverarbeitet“ abgegeben werden, wenn dies ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt sei. Zudem sei die unverarbeitete Gabe empfehlenswert, um zum Beispiel einer vorzeitigen Oxidation vorzubeugen. Kein Verständnis haben ACM, VCA und SCM zudem dafür, dass die AMK es als ­Anhaltspunkt für einen Missbrauch sieht, wenn Patienten sich über eine „angebliche Minderbefüllung oder Wirkungslosigkeit, inklusive mangelnder Qualität“ beklagen. Solche Vorkommnisse seien nämlich durchaus bekannt geworden.

Auch der Wunsch nach einer bestimmten Cannabis-Sorte sei aufgrund der patientenindividuellen Wirksamkeit und Verträglichkeit legitim und kein Hinweis auf eine missbräuchliche Anwendung.

Abschließend räumen ACM, VCA und SCM ein, dass Ärzten und Apothekern bei der Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln „unstrittig“ eine besondere Sorgfaltspflicht zukomme – „inklusive der Beachtung der Möglichkeit einer ‚missbräuchlichen Anwendung‘ bzw. des Risikos einer Abhängigkeit“. Dies betreffe allerdings nicht nur Cannabis-basierte Medikamente, sondern – und in viel stärkerem Maße – auch zahlreiche andere Arzneimittel.

Die AMK wollte zu dieser Stellung­nahme nicht mehr Stellung beziehen. |

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